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vorgänge: Artikel - 30.11.85
140 000 Chemikalien im Rhein - Und die Angst
Michael Braungart
aus: vorgänge Nr. 78 (Heft 6/1985), S. 76-84
Seit mehr als zehn Jahren kämpft »Greenpeace« gegen die Verschmutzung unserer Welt mit Schadstoffen aus der industriellen Produktion: gegen die Verklappung von Dünnsäure, Seeverbrennung und Verklappung von Atommüll im Meer; gegen Atomtests, den sauren Regen, die Schadstoffemissionen von Kohlekraftwerken und Autoabgase auf dem Land. Im Juli und August dieses Jahres befuhr »Greenpeace« mit dem neuen Labor- und Aktionsschiff »Beluga« den Rhein, um den Verschmutzern der Meere einen »Besuch« abzustatten; diese nämlich sind in den meisten Fällen nicht Anlieger der Meere, sondern der Flüsse: Allein über den Rhein werden ca. 40% der Nordsee-Verschmutzung transportiert. Es sind im wesentlichen folgende Verursacher:
— die Papier- und Zellstoffindustrie;
— die chemische Industrie;
— kommunale Kläranlagen;
— Mineralölraffinerien;
— Metallhütten;
— Bergwerke.
Bei der Fahrt mit der »Beluga« auf dem Rhein mußten wir feststellen: Geheimnisse auf dem Rhein und bei seiner Vergiftung gibt es genug! Ihr Resultat allerdings liegt offen zutage: Der Rhein ist weiterhin ein verschmutzter Fluß; optisch zwar aufgehellt, etwas durchsichtiger vielleicht; die eigentlichen Schadstoffe aber sind farblos, unsichtbar, so daß sie ebenso wie ihre Verursacher zwangsläufig im Geheimen verbleiben; daß die Art der Verschmutzung sich zwar ändert, sie als solche aber oft genug als unabänderbares Geheimnis hingenommen wird.
In der Bundesrepublik ist jedes Unternehmen, das Abwässer in Flüsse einleitet, gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die jeweilige Verschmutzung anzugeben; d.h. in den Wasserbüchern wird den Verschmutzern erlaubt, in welchem Umfang, in welchem zeitlichen Rhytmus und in welcher Konzentration sie zur Schadstoffbelastung - auch des Rheins - beitragen dürfen. Die Genehmigungen umfassen auch Angaben über die Art der Einleitung: Wo wird eingeleitet? In welchen Mengen wird eingeleitet? Wie warm/wie kalt, wie trüb darf das Abwasser sein? Diese Wasserbücher offenzulegen war ein Ziel der jüngsten Rheinfahrt der »Beluga«. Denn wenn Wasserbücher geführt werden, wenn registriert ist, welche Mengen welcher Schadstoffe eingeleitet werden dürfen, dann muß dieses Wissen unserer Meinung nach der Öffentlichkeit zugänglich sein - schließlich trinken mehr als 20 Millionen Menschen Trinkwasser aus dem Rhein.
Wer nun aber glaubt, (zumindest) diese 20 Millionen Menschen hätten ein Recht darauf zu erfahren, wer denn da ihr Wasser verschmutzt, unterliegt einer Illusion: Wasserbücher sind eines der großen Geheimnisse dieser Demokratie. In sie Einsicht zu nehmen ist nämlich einzig jenen gestattet, die ein »berechtigtes Interesse« geltend machen können; im Rhein schwimmen zu wollen oder sein Wasser trinken zu wollen zählt jedoch nicht zu den »berechtigten Interessen«. Auch die Wasserwerker am Rhein, die aus der »Brühe« Trinkwasser machen sollen, versuchen seit Jahren vergeblich, an die Wasserbücher zu kommen.
Erlaubnisse in den Wasserbüchern sind auch eher entsprechend dem Motto gefaßt: »Kaiser, wieviel Schritte gibst du mir« - und umgekehrt »Wieviel möchtet ihr denn haben?« Sie orientieren sich - wider Erwarten - nicht an den technischen Möglichkeiten der Rückhaltung von Schadstoffen, nicht an ihrer tatsächlichen Zusammensetzung, ebensowenig beziehen sie sich auf die Schädlichkeit, sondern darauf, was und wieviel eine Firma einleiten möchte: Während unserer Fahrt besuchten wir u.a. die Duisburger Kupferhütte, die 1979 bankrott machte und einzig noch einen kleinen Zweigbetrieb aufrecht erhält. Ihr aber gestattet eine Erlaubnis aus dem Jahre 1977 die Einleitung von Schadstoffinengen, die weit darüber liegen, was der Rhein heute effektiv in die Nordsee transportiert; ein Beispiel: Ihr ist behördlich genehmigt, pro Jahr 8300 Tonnen Schwermetalle, davor. 350 t an Cadmium, in den Rhein einzuleiten - tatsächlich aber fließen der Nordsee jährlich »nur« 110 t dieses Schwermetalls entgegen: Der Ende der 70er Jahre festgestellte Rückgang der Cadmiumkonzentration ist kein Erfolg der Reinigung-stechniken, sondern geht auf die Schließung dieser Kupferhütte zurück.
Wasserbücher werden geheim geführt. Die Begründung hierfür verbirgt sich im Produktionsgeheimnis; d.h. die Zusammensetzung von Abwässern soll Auskunft darüber geben können, wie die Produktion selbst durchgeführt wird. Jedoch - dies erweist sich ebenfalls als Illusion: Denn ausgerechnet jene, die an solchen Produktionsgeheimnissen Interesse hätten, die am gleichen Fluß angesiedelte Konkurrenz, die auch ihre Abwässer in den Fluß einleiten möchte, eben diese hat ein »berechtigtes Interesse«, die Wasserbücher einzusehen!
Auf unserer Fahrt stellten wir oft genug fest, daß Stoffe in den Rhein »entsorgt« werden, von denen jeder weiß, daß sie das Trinkwasser gefährden, die Nordsee bedrohen, von denen jeder weiß, daß sie der Gesundheit, dem Menschen, dem Allgemeinwohl, der Natur mehr als nur abträglich sind. Trotz allem: Sie werden eingeleitet.
Kommt man mit Politikern auf dieses heikle Thema zu sprechen und fragt - ganz unvoreingenommen: »Warum laßt Ihr das zu?« »Warum ermöglicht Ihr diesen Unternehmen die Verschnutzung?«, dann, so geschehen in Nordrhein-Westfalen, zeigen sie sich überrascht. Die Politiker am Rhein erwecken den Eindruck eines »guten Königs«, der - von seinen Untertanen betrogen - eigentlich nur das Gute möchte und dabei sowohl den bösen Industrieunternehmen wie auch finsteren Verwaltungsbehörden ausgeliefert ist. Doch so einfach ist es nicht.
Fangen wir früher an. Wo werden Chemikalien eingeleitet? Die Wasserbücher geben darüber Auskunft. Doch ihre Informationen sind wenig hilfreich, will man selbst an Ort und Stelle danach sehen. Zumeist liegen die Einleitungsrohre mitten im Fluß, 5 bis 6 Meter unter der Wasseroberfläche in Strommitte - damit sich zum einen das Abwasser gut verteilt, zum andern, damit mögliche Entnahmen von Proben erschwert werden. Wer kontrolliert hier also? Kontrolle existiert nur in bescheidenen Ansätzen - und das ist am Rhein gängige Praxis! Anstatt Emissionen zu überprüfen, werden Immissionen überwacht und Rückschlüsse darauf gezogen, wie, wann, wo welche Belastungen möglicherweise stattgefunden haben könnten. Die Probleme häufen sich erst dann, wenn das Trinkwasser derart stinkt, daß die Verbraucher es nicht mehr abnehmen.
Nach Angaben des Verbandes der Chemischen Industrie werden derzeit mehr als 140000 Chemikalien in den Rhein geleitet. Im Wasser werden sie zum Geheimnis an sich, denn wer möchte diese schon genau überprüfen, wer möchte genau wissen, was da im Rheinwasser tatsächlich schwimmt? Wie bereits erwähnt, eine faktische Kontrolle findet nicht statt, weil kaum jemand dazu in der Lage ist - und wo Kontrolle nicht möglich ist oder aber vereitelt wird, entstehen Geheimnisse. Aus dem Rhein aufbereitetes Trinkwasser wird maximal auf 600 Bestandteile hin analysiert - und dies auch nur ein einziges Mal im Jahr und beileibe nicht von allen Wasserwerken. Alle übrigen Bestandteile verbleiben im Dunkel, Gegenstand weiter Mutmaßungen, ob von einer möglichen Gesundheitsschädigung ausgegangen werden kann. Wird wieder einmal ein neuer Stoff entdeckt, bzw. erfährt man von ihm publikumswirksam, etwa indem öffentlich bekannt wurde, daß er ins Wasser gelangt, dann werden neue Grenzwerte diskutiert - so bei Nitrilotriacetat (NTA), ein Phosphatersatzstoff, der inzwischen in jeder Trinkwasserprobe zu finden ist. Und es wird abgewogen, ob der Grenzwert bei 10, vielleicht 20 oder gar erst 50 Mikrogramm festgeschrieben werden soll.
Grenzwerte
Um Abweichungen in der Statistik, um Abnormalitäten zu ermitteln und zu eliminieren, werden Grenzwerte fixiert. Mit dem Vermeiden oder gar Ausschließen von gesundheitlichen Risiken haben sie nichts zu tun! Vielmehr sollen sie den Eindruck erwecken, bezüglich der Schädlichkeit werde Vorsorge getroffen, Stoffe würden in ihrer Einleitung begrenzt. Tatsächlich aber dienen sie mehr einem statistischen Reiz. Grenzwerte für Stoffe, deren Zusammenwirkung man ebensowenig kennt, wie ihre Abbaumechanismen im menschlichen Körper, funktionieren im wesentlichen als »Beruhigungsmittel«; sie sollen die Handhabbarkeit von Daten und Fakten vortäuschen und somit den Eindruck des Geheimen, der für die Überwachungsbehörden und Kontrollinstanzen selbst entsteht, möglichst verwischen. Werden Grenzwerte eingehalten, so vermittelt dies Sicherheit; denn im Bereich der Wasserverschmutzung, der Imnnission, der Abgabe von Schadstoffen an die Umwelt resultiert aus den unzähligen chemischen Verbindungen wie auch aus dem Geheimnis ihrer Toxizität, ein Sicherheitsbedürfnis - nicht allein auf Seiten derjenigen, die als Verbraucher betroffen sind. Unsicherheit entsteht auch bei jenen, die diese verwalten, sie zu kontrollieren vorgeben. Man kann diese Stoffe nicht handhabbar machen, Belastungen nicht ermitteln, sie nicht nach ihrem gesundheitlichen Risiko beurteilen - aber man kann Statistiken erstellen und vorweisen; dazu werden Grenzwerte formuliert.
Ein Gesetz zur Informationsfreiheit
Seit 1967 existiert in den USA ein Recht auf Informationsfreiheit (zur näheren Infor-mation vgl. den Aufsatz von Elke Gurlit in diesem Heft). Alle Bürger sind berechtigt Auskunft einzuholen über Daten, die umweltrelevante Prozesse betreffen. Dieser »Freedom of Information Act« räumt dem Bürger die Möglichkeit ein zu erfahren, wer wo wieviele Schadstoffe produziert und durch sie die Umwelt belastet. Hier wird Be-troffenheit nicht im bundesrepublikanischen Sinne ausgelegt, der sie eingrenzt auf jene, die in Konkurrenz zu anderen Unternehmen ebenfalls die Umwelt belasten möchten, sondern »Betroffene« sind hier alle, ist jeder Bürger. Doch wäre es voreilig, hieraus den Schluß zu ziehen, ein Recht zur Informationsfreiheit könnte die Umweltsituation entscheidend verbessern.
Mit einer Riesenzahl von Daten, mit dem Eindruck, man habe mit den Zahlen zugleich das Faktische im Griff, wird eine raffinierte Täuschung betrieben. Betrachtet man nämlich die US-amerikanische Umweltsituation, so ist festzustellen, daß Daten über den Umwelt-schutz, die Freiheit zur Information und die Freigabe von Wissen, eine wirkliche Änderung der Schadstoffbelastungen nicht haben initiieren können. Es hat den Anschein, als habe die relative Beliebigkeit der Daten Enthüllungen von Mißständen im Umweltbereich nicht gerade gefördert. Änderungen in der Bundesrepublik jedoch fanden zumeist dann statt, wenn Daten enthüllt wurden, »Umweltskandale« den Medien in geeigneter Form zugingen.