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vorgänge: Artikel, Generationen - 30.04.80

Die Renten - ein alter (ein abgelutschter) Wahlköder

Alfred Horne

Neuauflage der Renten-Propaganda

aus vorgänge Nr. 44 (Heft 2/1980), S. 17-20

Es gibt Filme und Theaterstücke, die laufen als Kassenknüller Wochen und Monate - und immer vor ausverkauftem Haus. In der Politik ist das gelegentlich auch so. Zu den zählebigsten Publikumsrennern gehört der Parteienstreit um die Renten. Jedesmal, wenn eine Wahl bevorsteht, wird das klassische Thema neu inszeniert. Auch für die nächste Herbstsaison sind bereits wieder Regisseure, Schauspieler und Kulissenschieber, eingeübte Begleitorchester und Geräuschspezialisten engagiert und schon fleißig bei der Probenarbeit. Bewährte Gespensterkostüme, mit denen man die Bürger ordentlich erschrecken kann, werden aus der Requisitenkammer geholt und aufgebügelt. Angst gilt der Opposition noch immer als ein wirksamer und vergleichsweise billiger Wahlhelfer.
Nun kann es freilich niemanden verwundern, daß die Fragen: Wie sicher ist meine Altersversorgung? Wie hoch ist meine Rente? Mit welchen Erhöhungen kann ich in Zukunft rechnen?, die meisten Arbeitnehmer und Durchschnittsbürger brennend interessieren. Denn anders als bei einer privilegierten Minderheit reicher Leute und auch anders als bei unseren Politikern, die - jedenfalls für sich selbst - diese soziale Frage glänzend beantwortet haben, ist die Auskunft über die materielle Sicherheit im Alter für die übergroße Mehrheit der Bürger von existentieller Bedeutung. Darum versetzt das Stichwort „Renten” das Wahlvolk allemal in Aufruhr. Außerdem bilden jene, die schon jetzt oder demnächst Rentner sind, eine große, vielleicht die ausschlaggebende Wählergruppe. Und weil ein paar Prozent hin oder her die Wahl entscheiden, möchte sich jeder Politiker bei den Rentnern in beste Erinnerung bringen. Da - statistisch - ältere Bürger auch leichtgläubiger sind, kann man ihnen auch ungenierter allerhand vorlügen: eine Verlockung, der sich manche Politiker einfach nicht entziehen können.

 

Die Unverständlichkeit unseres Rentensystems

An diese „Rahmenbedingungen” muß sich erinnern, wer die erneute parteipolitische Auseinandersetzung verstehen will und eine Erklärung für die künstlich angefachte Aufregung sucht. Hinzu kommt, daß die versicherungstechnischen und gesellschaftspolitischen Geheimnisse der Renten-Mathematik von den meisten Menschen mit gutem Willen allein nur schwer zu begreifen sind - ohne spezielle Begabung ist da kaum etwas zumachen. Viele Bürger finden sich jedenfalls im Dschungel der Rentenversicherung ohne fremde Hilfe nicht zurecht.
Da gibt es Ausfall- und Ersatzzeiten, persönliche und allgemeine Bemessungsgrundlagen, Pflichtbeiträge, Höherversichenang, Halb- und Dreivierteldeckung; da wird kreuz und quer addiert und multipliziert - am Ende kommt, erstaunlich genug, in fast allen Fällen eine richtige Rente zum Vorschein. Weil das alles so kompliziert und undurchsichtig ist, aber weitreichende Folgen hat, reagieren viele von uns bei jedem Rentenstreit mißtrauisch. Das geheimnisvolle Rentenkauderwelsch wird allenfalls übertroffen von den mit allen Wassern gewaschenen Vertragsbedingungen der Hypothekenbanken, die mit Disagio, Geldbeschaffungskosten, Tilgungsstreckung, Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren und anderem Wust kaum zu durchschauender Darlehensbedingungen ihren Kunden in einer geradezu unanständigen Weise das Fell über die Ohren ziehen.

Das neue Parteiengezänk um die Renten hat allerdings auch einen politischen Hintergrund, der erkennen läßt, daß es diesmal um Streitpunkte geht, die die Politiker sich nicht selbst ausgesucht haben und auch nicht nach Belieben klären können.

 

Thema: Gleichbehandlung

Nicht einmal eine parlamentarische Mehrheit allein reicht diesmal in jedem Fall zur Legitimation für die am Ende gefundene und als Gesetz zu verabschiedende Regelung. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 1975 die Politiker verpflichtet, man kann auch sagen: dazu verurteilt, bis 1985 die Rentengesetze so zu korrigieren, daß das Gleichheitsgebot der Verfassung beachtet wird, dem die überlieferte Rentenpraxis nicht entspricht. Konkret bedeutet dies beispielsweise: außer der angestrebten eigenständigen Alterssicherung der Frau - muß eine gesetzliche Regelung gefunden werden, bei der eine Gleichbehandlung aller Rentner, ob Mann oder Frau, gewährleistet ist.
Bisher gab es diese Gleichbehandlung nämlich nicht. Auch Gevatter Tod behandelt nicht gleich: es überleben viel mehr Frauen ihre Männer als umgekehrt. Warum das so ist, sagt die rücksichtsvolle Statistik allerdings nicht. Heute erhält eine Witwe, neben einer etwaigen eigenen Rente, auch noch 60 Prozent der Rente ihres verstorbenen Mannes. Im umgekehrten Fall geht der Mann leer aus und kann - von Ausnahmen abgesehen - nicht mit einer Zusatzversorgung durch einen Rentenanteil seiner verstorbenen Frau rechnen. Für alle sich emanzipationsgeschädigt fühlenden Männer ist dies ein Fall zum Feiern, weil sie endlich einmal Nutznießer der Gleichberechtigung sind und unter bestimmten Umständen nicht zahlen müssen, sondern etwas kassieren dürfen.
Aber an diesem Punkt, wenns ans Zahlen und Kassieren geht, wird zugleich auch der Nerv des Konflikts freigelegt, wo es - wie beim Zahnarzt, wenn er endlich durchgebohrt hat - ordentlich weh tut. Die Rentenversicherung sitzt ja nicht wie im Märchen unter einem Sterntaler-Himmel, der ihre Ausgaben aus einer schier unerschöpflichen Quelle speist. Was die Rentner kassieren, müssen die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen. Und der Steuerzahler legt auch noch einige Milliarden drauf. „Umlage-Verfahren” nennt man das, und die Gesellschaftspolitiker sprechen vom „Generationenvertrag”, weil die jeweils erwerbsfähige mittlere Generation den Aufwand finanziert, der erstens für die Kinder notwendig ist, also für die noch nicht erwerbsfähige Generation, zweitens aber auch für die ältere Generation, also die Rentner, die nicht mehr erwerbsfähig sind.

 

Der „Generationenvertrag”

Der soziale Anspruch dieses Generationenvertrags wird aus der einfachen Einsicht abgeleitet, daß die heutigen Rentner mit ihrer Arbeit die Grundlage für die Ertragskraft unserer Wirtschaft gelegt haben, von der wir letztlich alle leben; und die Kinder werden die Beitragszahler von morgen sein, damit auch dem heutigen Arbeitnehmer ein gesichertes Alter garantiert werden kann. Überdies wurde bei der großen Rentenreform 1957 auch noch festgelegt, daß die Renten „dynamisiert” werden, also regelmäßig steigen sollen, und zwar = mit zeitlicher Verzögerung - entsprechend der Steigerung der Löhne und Gehälter aller aktiv im Erwerbsleben stehenden Arbeitnehmer. Der hoffentlich nur vorübergehend nach rechts pilgernde CDU-Linke Norbert Blüm hat richtig formuliert: „Jede Generation behandelt die ihr vorhergehende so, wie sie von der nachfolgenden behandelt werden will.”
Dies ist eine anspruchsvolle „Gesellschaftsphilosophie”, die unserem Verständnis vom sozialen Rechtsstaat - hier bezogen auf die soziale Sicherung der älteren Bürger - zugrundeliegt. Und die Politiker aller Färbungen werden auch nicht müde, diese gesetzgeberische Glanzleistung zu rühmen oder gar aller Welt als sozialpolitischen Exportartikel anzupreisen. Die Sache hat überdies den Vorzug, nachgewiesen durch einige Jahrzehnte Praxis: sie funktioniert auch, was man nicht von allen sozialen Ideen sagen kann.

 

Die „dynamische Rente” geht ins Geld

Einen Haken gibt es freilich auch hier: Die Regelung ist teuer, und sie rennt - je länger desto mehr - ins Geld. Die Väter der dynamischen Rente konnten vor mehr als zwanzig Jahren die zukünftige Entwicklung nicht voraussehen: weder das Ausmaß der Inflation und der Lohnerhöhungen, noch den Anstieg der Steuern und Sozialabgaben, und sie berücksichtigten auch nicht die Veränderung des Zahlenverhältnisses zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern: Früher mußten drei bis vier Arbeitnehmer einen Rentner „finanzieren”, in absehbarer Zeit sind es weniger als zwei Arbeitnehmer (fast 1 zu 1), die durch ihre Beiträge das Einkommen eines Rentners aufbringen müssen.
Diese neuen Daten sind es, die ohnehin eine Rentenreform unausweichlich machen. Und welchen Weg man auch für diese Reform bevorzugen mag -in jedem Fall muß eine sozial zumutbare und rechtlich vertretbare Balance hergestellt werden zwischen den Leistungen der Beitragszahler und den Ansprüchen und Erwartungen der Rentenempfänger. Keine Gruppe darf - nach dem Sankt-Florians-Prinzip - alle unvermeidlichen Belastungen von der eigenen Generation fernhalten und einer anderen zuschieben.
Die Regelung muß zudem - entsprechend der Karlsruher Auflage - verfassungsrechtlich wasserdicht sein, und schließlich muß das ganze Reformwerk auch noch politisch durchgesetzt werden, also eine Mehrheit im Parlament finden.

 

Der Auftrag zur Rentenreform

Dieser Reformauftrag ist eine Herausforderung für die Sozialpolitiker, auch eine neue Bewährungsprobe für unseren Sozialstaat - aber er bietet eben leider auch einen Tummelplatz für reine parteipolitische Polemik. In den letzten Jahren haben Wissenschafter (im Auftrag der Bundesregierung), Fachkommissionen der zuständigen Ministerien, der Parteien, der Sozialpartner, konfessioneller Verbände . . . Uberlegungen angestellt und Vorschläge gemacht, wie eine neue Rentenreform aussehen könnte. Aus der Tatsache, daß bei der SPD der Fraktionschef Herbert Wehner- als sozialpolitischer Sprecher selten hervorgetreten - höchstselbst den Vorsitz in der Arbeitsgruppe seiner Partei übernommen hat, läßt sich ablesen, welchen Stellenwert die Kanzlerpartei dem Thema „Renten” einräumt. Nach meiner Meinung hat übrigens diese Arbeitsgruppe unter den gegebenen Bedingungen das beste Reform-Modell für die Rentenversicherung der Zukunft vorgelegt. Dieser Entwurf soll jetzt in der SPD diskutiert und auf einem außerordentlichen Parteitag im Juni 1980 in Essen verabschiedet werden.

Da das „Rosinen-Prinzip” - möglichst geringe Beiträge und gleichzeitig möglichst hohe Renten - verführerisch, aber völlig unrealistisch ist, muß nicht nur sozialpolitische Phantasie mobilisiert, sondern auch eine „Güterabwägung” vorgenommen werden. Es kann sich letztlich nur um einen Kompromiß handeln, und bei jedem Vorschlag muß die entscheidende Frage präzise beantwortet werden: Wer soll das bezahlen? Die aktiven Arbeitnehmer (und ihre Arbeitgeber) durch höhere Beiträge zur Sozialversicherung? Oder die Rentner durch geringeren Zuwachs bei den Rentenerhöhungen oder durch einen eigenen Krankenversicherungsbeitrag (den sie heute nicht zu zahlen brauchen)? Oder alle Steuerzahler, also auch wieder die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um höhere Staatszuschüsse zur Rentenversicherung zu finanzieren? Oder eine Kombination dieser Kostenträger?

 

Fiktiver Parteienstreit, reale Finanzierungsprobleme

Es mag eine reizvolle Kniffelaufgabe sein, den Parteienstreit zwischen der Regierungskoalition und den Oppositionsparteien zu analysieren, aber auch innerhalb der SPD und FDP (beispielsweise die wieder gestrichene Pflichtversicherung für Selbständige) auf der einen und der CDU/CSU (beispielsweise bei der Anrechnung von Kindererziehungsjahren für die Frauenrente) auf der anderen Seite. Wichtiger scheint mir, die vorher erwähnten Fragen wie eine durchsichtige Folie zurhand zu haben, um sie über jeden Vorschlag zu legen. Dann stellt sich nämlich schnell heraus, daß manche Behauptungen auf Parteiveranstaltungen nur der Propaganda dienen, weil ein konkreter oder sozial gerechtfertigter Finanzierungsvorschlag fehlt, oder die jeweilige Schattenseite einer gepriesenen Lösung unterschlagen oder verniedlicht wird. Gelegentlich trappeln die Prinzipienreiter besonders laut, und manchmal schrumpft ein heißer Disput von scheinbar weltanschaulichem Format - was die praktischen Auswirkungen angeht - auf einen kleinkarierten Etikettenschwindel zusammen. Viele Vorschläge sind auch innerhalb der Parteien umstritten (was in Volksparteien auch garnicht anders sein kann) - weil dies aber der Wahlpropaganda abträglich ist, werden die internen Meinungsverschiedenheiten verharmlost oder unter den Teppich gekehrt.


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