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vorgänge: Artikel, Sozialstaat, Existenzsicherung - 14.03.96

Einkommen ohne Arbeit

Bernd M. Malunat

Anmerkungen zum Umbau des unverstandenen Sozialstaates, aus vorgänge Nr. 133 (Heft 1/1996), S. 30-37

Sozialstaat - was ist das eigentlich? Um den Sozialstaat umbauen zu können, sollte man wenigstens über einen Begriff, jedenfalls ein ungefähres Verständnis seines Inhalts verfügen. Diesen Begriff zu gewinnen, erweist sich allerdings schwieriger als zu erwarten — obwohl doch fast jeder über recht treffende Vorstellungen zu verfügen meint.


I.
Betrachten wir zunächst einmal nur den Staat. Begrifflich kommt der Staat von stato, von Zustand oder auch Verfassung, ist also Ausdruck der Organisation des Zusammenlebens von Menschen. Weil dieses Zusammenleben sich immer komplexer gestaltete, bildeten sich aus einer zunächst lockeren Organisation allmählich starre Institutionen mit Parlament, Regierung, Verwaltung, Gerichten usw. Wenn man vom Staat spricht, dann zumeist in diesem reduzierten Verständnis.
Dieser Staat hat wahrscheinlich als Relikt seiner Abkunft vom absoluten Staat ein oberstes Ziel: sich als Staat selbst zu erhalten. Selbsterhaltung gelingt ihm aber nur dadurch, daß er seine „Mitglieder” zu sichern sich bemüht; mit den Menschen, die im Staat Bürger sind, entfaltet sich dann auch erst das volle, moderne Staatsverständnis. Knapp und profan ist dies das Geheimnis der Staaten, aus dem sich ihr Verhalten erklärt.

Der Staat sichert also seinen Bestand, indem er sich um die Lebensbedingungen seiner Bürger müht. Dies läßt sich mithin als „Garantie der Garantie” kennzeichnen, weil der Staat sich selbst dadurch garantiert, daß er die seinen Bürgern eingeräumten Garantien garantiert.
Zur Gewährleistung dieser Garantien stehen ihm Institutionen und Instrumente der Repression zur Verfügung, die als eherne Prinzipien unsere Verfassung zieren: das Republikgebot, das Demokratieprinzip, die Bundesstaatlichkeit, die Rechtsstaatlichkeit, ein Umweltstaatsgebot und natürlich auch der Sozialstaatsgedanke, um den es hier vor allem geht. Diese Grundsätze sind in die „oberste Schicht” der Verfassung eingegangen und unkündbar garantiert; sie dienen den Bürgern, vor allem aber dem Staat, und sie halten beide in der darin vereinbarten Balance wie auch Distanz eines Vertrages.
Diese Feststellungen gelten in ganz besonderem Maß für den Sozialstaat, das heiß umkämpfte Produkt des 19. Jahrhunderts, in dem das ewige Elend der Massen maßlos wurde. Unter dem Eindruck des Gespenstes, das da umging in Europa, wie Marx und Engels es eingangs des Kommunistischen Manifests an die Wand malten, differenzierte sich der wirtschaftsliberale Rechtsstaat, dessen Liberalitas sich in der Ausbeutung der Arbeiter manifestierte, sehr gemächlich zum Sozialstaat. Jedenfalls nahm der Staat nun als nominelles
Attribut den Begriff „sozial” in seinen Pflichten-Kanon auf.
In Wirklichkeit aber garantiert der zeitgenössische Staat, der im Laufe vieler Auseinandersetzungen immer wieder andere Gestalt annehmen mußte, die individualistische Gesellschaft, und diese Gesellschaft ist die Wirtschaftsgesellschaft, die einen gewissen sozialen Ausgleich für nützlich befunden hat - das klingt hart und böse und ist richtig, es darf deutlich nur nicht zum Ausdruck kommen.
Der Staat ist also Ausdruck der Gesellschaft, der Sozialstaat aber müßte Ausdruck von Gemeinschaft sein, der das Soziale per se eignet. In dieser unbefriedigenden Zwitterstellung sucht der Staat die Differenz zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft, in die er hin-einkonstruiert wurde, durch die Postulierung von Sozialstaatlichkeit zu kaschieren. Dieser sich sozial nennende Staat entwirft nicht Gerechtigkeit, er dämpft nur die Unsicherheiten sozialer Ungleichheit, die aus dem freiheitlichen Rechtsstaat erwachsen. Das ist die erste, die fundamentale Ebene des unverstandenen Sozialstaates!


II.
Dem Staat fehlt das Ideal, das zum Sozialstaat gehört, ihm fehlt aber auch das Material, das zum Sozialstaat erforderlich wäre. Er garantiert daher nicht die materielle Sicherheit seiner Bürger, sondern allenfalls diese Absicht. Wie und wovon sollte er für deren Bedürfnisse auch sorgen? Er hat doch nichts, und was er hat, hat er von den Bürgern. Der Staat kann lediglich ein wenig umverteilen von dem, was ihm die Bürger geben bzw. was er ihnen nimmt, so daß niemand mehr verhungern muß, sondern nur noch hungern darf, wie die vielfältigen Untersuchungen über die „neue Armut” belegen.
Für die Umverteilung sollte man den Staat keineswegs geringschätzen, ihn deswegen als Sozialstaat zu rühmen, wäre aber ziemlich euphemistisch. Außerdem ist die Umverteilung keineswegs bloß sozial(politisch) motiviert. Sie folgt vielmehr dem Grundsatz: Wer wenig hat, dem reicht auch wenig, zum Beispiel dem Empfänger von Sozialhilfe, wer aber schon reichlich hat, dem muß auch noch reichlich gegeben werden, zum Beispiel den großindustriellen Subventions-Bauern.
Dieser Grundsatz scheint keineswegs der Logik zu entbehren. Wenn das hauptsächliche Anliegen des Staates in der Sicherung seiner Existenz auszumachen ist, die durch — personalisierte — Wahlen immer wieder bestätigt wird, sichert er sich am sichersten, wenn er Aufstand, Revolution, Umsturz verhindert. Zur Verhinderung eignen sich am besten - das alte Rom als Vorbild — panem et circenses. Brot und Spiele also versucht der Staat zu sichern, und da er selbst nicht backen kann, muß er backen lassen und die Spiele gestatten. Da-mit auch gebacken wird, nutzt er seine Regelungs-Kompetenz zur Umverteilung auf die Mühlen der Bäcker - und wenn alles gut geht, wird er dadurch zum Initiator sozial(staatlich)er Leistungen!
Der Staat sichert sich, indem er seiner Wirtschaft günstige Bedingungen verschafft; Marktwirtschaft funktioniert unter sozialstaatlichen Prämissen offensichtlich prächtig. Damit haben wir das Unverständnis des Sozialstaates aber noch nicht ganz auf den Punkt gebracht. Wenn an der Wirtschaft etwas sozial sein sollte, dann ist es die Arbeit, sind es die Arbeitsplätze, die sie schafft. Wenn die Wirtschaftslage gut ist, Profite also in reichem Maße fließen, und wenn die Wirtschaft vielleicht auch noch wächst, dann kann sie Arbeit, Arbeitsplätze vielleicht erhalten und vielleicht sogar noch zusätzliche schaffen, und dann ist sie vielleicht sozial - daher das Bemühen des Staates als Sozialstaat um die Wirtschaft.
Das ist der Punkt auf den es ankommt: soziale Sicherheit ist einen Arbeitsplatz — mehr oder minder sicher — zu haben und mit einem Lohneinkommen - mehr oder minder gut - über die Runden zu kommen; und über das, was darüber hinaus noch sein könnte, wollen wir zunächst schweigen.
Arbeit – unser täglich' Brot – das ist im Grunde der Sozialstaat. Wenn es viel Arbeit gibt, hat auch der Staat gute Einnahmen, die er aus sozialstaatlichen Motiven eher nicht benötigt. Wenn es wenig Arbeit gibt, hat auch der Staat weniger Einnahmen, die er aber gerade dann brauchen würde, um als Sozialstaat etwas umverteilen zu können. Angesichts dieser Fehlkonstruktion kann es mit dem Sozialstaat so weit nicht her sein, und es verwundert daher auch nicht, daß die angeblich so üppigen Sozialleistungen immer dann gekürzt werden (müssen), wenn sie besonders nötig wären.
Der Sozialstaat ist nicht, was zu sein er indiziert: der für soziale, und das ist (auch) materielle Gerechtigkeit sorgenden Staat. Soziale Sicherheit gibt nur Arbeit – diese Gerechtigkeit aber kann der liberale Rechtsstaat nicht gewähren. Wir sind daher auf die Gunst konjunktureller Lagen angewiesen, und wenn es ganz arg kommt, eben darauf, durch Sozialhilfe vor dem Verhungern mehr schlecht als (ge)recht bewahrt zu werden; und die Spiele bleiben den anderen vorbehalten.
Der Sozialstaat bemüht sich lediglich, Arbeit(splätze) zu fördern, damit wir in die Lage versetzt werden, uns unser täglich' Brot selbst erarbeiten zu können. Dies führt zu dem paradox anmutenden Ergebnis, daß nicht die Arbeit bzw. die Arbeiter, sondern die Wirtschaft durch den Sozialstaat geschützt wird. Dies ist die zweite Ebene des unverstandenen Sozialstaates.


III.
Um schließlich noch ein Mißverständnis vom Sozialstaat aus dem Weg zu räumen: Die Leistungen, die wir gewohnt sind als sozialstaatliche Gaben anzusehen, insbesondere also Arbeitslosengeld, Altersrenten und Leistungen im Krankheitsfalle, sind nicht Leistungen des Staates; sie beruhen auf Beitragsleistungen der Arbeitnehmer/-geber, die als wohlerworbene
Lohnbestandteile in der Form von Versicherungen zurückgelegt wurden. (Ob dieses System tragfähig bleiben wird, ist eine andere Frage; die Pflegeversicherung bildet jedenfalls den Einstieg in den Ausstieg, dessen Ende offensteht.) Sie sind Relikte des wirtschaftsliberalen Nachtwächterstaates und lassen sich nicht schon deshalb als sozialstaatliche Leistungen in Anspruch nehmen, weil sie auf gesetzlichen Grundlagen beruhen (die bekanntlich auf die konservative Nationalstaatspolitik Bismarcks zurückgehen).


IV.
Wir wissen nun also, daß nur Arbeit soziale Sicherheit zu geben vermag, und daß unsere Sicherheit die des Staates vor sozial motivierten Unruhen gewährleistet. Diese Konstellation begründet die Arbeitsgesellschaft. Der Arbeiter bietet seine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt an und bezieht dafür Arbeitslohn. Nicht Arbeit, sondern Lohnarbeit ist also unser täglich' Brot! Und das macht gravierende Unterschiede.
Es zeigt sich nämlich, daß der Arbeitsgesellschaft die Arbeit, jedenfalls die Lohnarbeit ausgeht. Vier, sechs oder auch schon acht Millionen Menschen sind tagtäglich ohne Arbeit und Einkommen und folglich ohne Sicherheit. Massen- und Langzeit-, Dauer- und versteckte Arbeitslosigkeit trotz guten wirtschaftlichen Wachstums und noch besserer Erträge gehören inzwischen zum akzeptierten Selbstverständnis der industriellen Arbeitsgesellschaften.
Der Grund für dieses Phänomen liegt in der Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Lohnarbeit, bei der menschliche Arbeit durch maschinelle Arbeit ersetzt wird. Diese Produktivitätssteigerung durch Rationalisierung wäre zu begrüßen, würden Menschen dadurch von unwürdiger Arbeit befreit. Werden sie aber nicht! Auf die Straße gesetzt werden die Arbeiter, die einer Maschine weichen müssen, die nach Möglichkeit automatisch funktioniert und rundum gehorcht — und die Drecksarbeit bleibt.
Wenn Lohnarbeit gleichbedeutend ist mit sozialer Sicherheit des einzelnen, dann ist Arbeitslosigkeit gleichbedeutend mit sozialer Unsicherheit, durch die zugleich das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft und im Staat gefährdet wird.
Doch dies zeigt nur die eine Seite der Münze. Nicht minder gefährlich ist nämlich Vollbeschäftigung bei Lohnarbeit: Nun wird nicht mehr der soziale, nun wird der Friede mit der Natur gefährdet, denn Lohnarbeit führt ganz unabdingbar zur Störung und allmählichen Zerstörung der ökologischen Bedingungen der Natur. Dabei kommt es nicht darauf an, welches Bild von Natur unterlegt ist.


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