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vorgänge: Artikel, Frauen - 20.12.98

Neubewertung der Familienarbeit - Erziehungsgehalt als Perspektive?1

Brigitte Stolz-Willig

aus: vorgänge Nr. 144 (Heft 4/1998), S. 19-27

Mütterlichkeit als Konzept oder „alter Wein in neuen Schläuchen”

1987 forderten Unterzeichnerinnen des Müttermanifest innerhalb der Grünen eine neues weibliches Emanzipationsbild, in dem die soziale und finanzielle Anerkennung „mutternder Arbeit” integriert werden sollte. „Letztlich geht es darum, ein Emanzipationsbild zu entwickeln, in dem die Inhalte traditioneller Frauenarbeit, d.h. die Versorgung von Personen, Wahrnehmung sozialer Bezüge, Hinterfragung von sogenannten Sachzwängen als legitime Werte integriert sind und entsprechend wertemäßig sozial, politisch, finanziell anerkannt werden. Die Grundfrage der Wertigkeit von Arbeit, d.h. welche Arbeit in der Gesellschaft zu welchem Status, welchen Sicherungen verhilft, ist neu zu stellen.” (Müttermanifest 1987:203) Mit ihrem Plädoyer für einen erweiterten Emanzipationsanspruch, in dem die Inhalte traditioneller Frauenarbeit integriert sind, wenden sich die Autorinnen so-wohl gehen einen Emanzipationsbegriff, der nur Arbeit außer Haus gelten lasse und mithin über Antidiskriminierungsgesetze, Quotierungsforderungen etc. die kinderlose, unabhängige, qualifizierte Frau bevorzuge und deren Anpassung an die Männerwelt betreibe als auch gegen den (illusionären) Anspruch einer partnerschaftlichen Teilhabe der Geschlechter in der Familie. Die Geschlechtscharaktere zu verändern sei schwer bis unmöglich, darüber hinaus auch nicht wünschenswert, denn ein Emanzipationskonzept, welches Fürsorglichkeit und andere Formen der Beziehungsarbeit aus der Alleinzuständigkeit der Frauen herauslöst und gleichermaßen zwischen Mann und Frau verteilt, zerstöre eine Form der Frauenkultur, welche Frauen eine relative Autonomie gestattet. Umgekehrt spreche nichts dafür, daß Männer mütterliche Qualitäten entwickelten, wenn sie Mütterarbeit verrichten, sondern daß sie im Gegenteil diesen frauenspezifischen Raum mit ihrer Gewalt und Willkür durchtränkten (vgl. Erler 1985). Nicht die gerechte Verteilung der Lohnarbeit und die Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in Bezug auf Hausarbeit und Kinderbetreuung wird folglich verlangt, sondern ein angemessener Grundlohn für Frauenarbeit.
Etwas verspätet haben sich nun Sozial-und Familienpolitiker der damalig in der Frauenbewegung heftig und kontrovers diskutierten Thesen des Müttermanifestes angenommen und die Vorschläge unter dem Begriff „Einführung eines Erziehungsgehaltes” neu aufgelegt (Leipert, Opielka 1998). Doch nicht die Originalität des Reformkonzeptes steht zur Debatte. Was dem Vorschlag neues Leben einhaucht, ist vielmehr seine Passgenauigkeit zu einer heute auch vom Mainstream der (männlichen) Wissenschaft geführten Debatte um die Zukunft der Arbeit und des Sozialstaats. „Ein zukunftsweisender Umbau des Sozialstaats muß ein neues Verständnis von Arbeit fördern. Die ganz überwiegende Bindung von Entlohnung und sozialer Sicherung für Gegenwart und Zukunft an die klassische (Voll-)Erwerbsarbeit ist kein zukunftsfähiges Modell. Eine Neubewertung der verschiedenen gesellschaftlich bedeutsamen Arbeitsformen ist unumgänglich" (Geisler 1998).
Tatsächlich ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt durch ein wachsendes Mißverhältnis zwischen dem Rückgang des gesellschaftlichen Arbeitsvolumens und der wachsenden Nachfrage nach bezahlter Erwerbsarbeit, ins-besondere der auf den Arbeitsmarkt drängen-den Frauen charakterisiert. Nach Auffassung der Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen sind Frauen mit ihrer im Westen ansteigenden und im Osten auf hohem Niveau verharrenden Erwerbsneigung nicht nur eine wesentliche Ursache der Krise des Arbeitsmarktes. Sie tragen vorgeblich auch einen Teil der Verantwortung für die Krise des Sozialstaats. Denn nicht nur die hohe Arbeitslosigkeit, auch die demographischen Veränderungen im Gefolge abnehmender Geburtenraten und einer immer größeren „Altenlast” sowie die abnehmende Integrationsfähigkeit der „Solidargemeinschaft Familie”, die zunehmende Risikoanfälligkeit von Ein-Eltern-Familien für Sozialhilfeabhängigkeit etc. gefährden den Sozialstaat. Was liegt angesichts dieser Krisendiagnosen näher, als durch eine Aufwertung der Familienarbeit sowohl den Druck auf den Arbeitsmarkt zu mindern als auch die Familie als Ressource der Sozialpolitik zu stärken?

Der Vorschlag zur Einführung eines Erziehungsgehaltes liegt mittlerweile in mehreren Modellvarianten auf dem Tisch. Monatlich 2000 DM für das erste und 1000 DM für jedes weitere Kind sollen Eltern, die seit mindestens fünf Jahren mit erstem Wohnsitz in Deutschland leben, drei Jahre lang für ihren Nach-wuchs erhalten. Im Alter von vier bis sieben Jahren des Kindes wird ein Teil des Gehaltes in Form eines Erziehungsgutscheins ausgezahlt, der in Kindergärten oder bei Tagesmüttern eingelöst werden kann. Das Gehalt soll wie ein normales Einkommen versteuert, die Anerkennung der Erziehungszeiten in der Renten auf sieben Jahre verlängert werden. Das Gutachten sieht weiter vor, später ein einkommensabhängiges Erziehungsgehalt II zu planen, für Mütter und Väter von 8- bis 18jährigen Kinder  2. Alternativ wird hierzu eine erwerbszeitabhängige Variante vorgeschlagen, wonach das Niveau des Erziehungsgehaltes mit zunehmender Erwerbstätigkeit sinkt. Allerdings räumen die Autoren dieser Variante keine Priorität ein.
Die Finanzierung des Erziehungsgehaltes soll durch „automatische Einsparungen” (bei Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Wohngeld) und „Umschichtungen” der staatlichen Mittel für Kinderbetreuung, Veränderungen der steuerlichen Veranlagung von Ehepaaren sowie ggf. durch einen Familienzuschlag auf die Lohn- und Einkommenssteuer erfolgen.
Einen Entwurf zur realpolitischen Umsetzung hat das Sächsische Innenministerium vorgelegt. Etwas bescheidener in der finanziellen Ausstattung (bis zum Ende des dritten Lebensjahres 1.100 DM netto, vom vierten bis zum Ende des sechsten Lebensjahres 800 DM netto) soll das Erziehungsgehalt sozialabgabenpflichtig eingeführt werden, von seiner Besteuerung soll dagegen abgesehen werden. Kernelement des Vorschlages ist der sogen. Übergang von der ,Subjekt- zur Objektförderung' der außerhäuslichen Kinderbetreuung. Indem ein Teil des Erziehungsgehaltes als „Betreuungsscheck” ausgegeben wird, ermöglicht es den Eltern „die eigenverantwortliche Entscheidung, wer, wie lange und in welcher Form ihre (kleinen) Kinder während des Tages betreuen soll” (Geisler 1998:3).


Die Unterbewertung der Erziehungsarbeit -
für einen neuen Arbeitsbegriff?


In der Bundesrepublik wird außerhalb des Erwerbssektors in einem enormen Umfang unbezahlte Arbeit geleistet. 1991 wurde in der BRD die erste gesamtdeutsche Zeitbudgetuntersuchung in 7 200 Haushalten durchgeführt. Danach wurden insgesamt 77 Milliarden Stunden unbezahlter Hausarbeit gegenüber 47 Milliarden Stunden Erwerbsarbeit geleistet. 76 vH der unbezahlten Tätigkeiten sind hauswirtschaftlicher Natur, 11 vH werden zur Betreuung und Pflege von Kindern, Kranken und Alten aufgewendet, 9 vH sind handwerkliche Tätigkeiten, und 4 vH entfallen auf Ehrenamt und soziale Dienstleistungen (Blanke, Ehling, Schwarz 1996).
Die in privaten Haushalten geleistete Arbeit ist weit überwiegend Frauenarbeit. Dabei variiert der Zeitumfang, den Frauen in die Haus- und Fürsorgearbeit investieren in Abhängigkeit von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder und davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Demgegenüber unterscheidet sich der Aufwand bei den männlichen Befragten nicht signifikant: Egal, ob die Paare ohne Kinder leben, ob sie Kinder haben, ob die Frau erwerbstätig ist oder nicht, die Zeit, die Männer im Haushalt verbringen, ist immer auf gleich niedrigem Niveau angesiedelt.
Haus- und Fürsorgearbeit in den privaten Haushalten ist verborgene Arbeit. Sie gilt häufig wenig im Selbstverständnis derer, die sie verrichten, gesellschaftlich wird sie als unbedeutend gegenüber der Erwerbsarbeit angesehen und volkswirtschaftlich ist sie keine Größe, die wie jede marktwirtschaftlich organisierte Arbeit im Bruttosozialprodukt ausgerückt wird und mithin den gesellschaftlichen Reichtum einer Nation definiert.
Aus der Übernahme der Haus- und Erziehungsarbeit leiten sich darüber hinaus keine eigenständigen Ansprüche auf soziale Sicherung ab. Das soziale Sicherungssystem knüpft an das Normalarbeitsverhältnis und seine Gratifikationen an und verhält sich sanktionierend gegenüber denen, die - wie die Mehrheit der Frauen - diskontinuierliche Erwerbsverläufe haben.
Zwar stellt das deutsche Sozialsystem in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung, um die Hausfrauen-Ehe ökonomisch attraktiv zu machen. Bis heute wird durch ein vielfältiges Instrumentarium von Anreizen im Bereich der Steuer-, Sozial- und Familienpolitik sowie im Familien- und Unterhaltsrecht die längere Erwerbsunterbrechung der Frauen bei Kindererziehung (oder eine geringfügige, nicht sozialversicherte Tätigkeit) im Sinne des Leitbildes der Phasenerwerbstätigkeit gezielt gefördert. Zu erwähnen sind hier vor allem das Ehegattensplitting im Steuerrecht, die Hinterbliebenenversorgung, die kostenfreie Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung etc. Diese sozialpolitischen Umverteilungsmaßnahmen zugunsten der Hausfrauen-Ehe bleiben aber an Erwerbsverlauf und -status des Ehemannes gebunden, begründen mithin keine eigenständigen Ansprüche der Hausfrau.
Nun hat zwar die Zunahme der Frauen- und Müttererwerbstätigkeit zu einer Ausdehnung der eigenständigen finanziellen und sozialen Sicherung der Frauen geführt. Doch auf dem Hintergrund verschärfter Arbeitsmarktkonkurrenz und wenig veränderter geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung erfolgt die Erwerbsintegration von Frauen vorrangig in prekären Erwerbsformen, in befristeten Beschäftigungsverhältnissen und Teilzeitarbeit, häufig unterhalb der Sozialversicherungsgrenzen. Die aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen und Sozialversicherungsansprüche reichen zur eigenständigen Existenzsicherung oberhalb der Armutsgrenze kaum aus. Hier hat die (begrenzte) Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenversicherung lediglich eine gewisse Verbesserung der sozialen Sicherung der Frauen bewirkt.
Es ist daher nur zu verständlich, daß ein Ansatz gesucht wird, der der fatalen Logik des Erwerbssystems eine gerechtere und sozialere Sicht auf die Leistungen der Gesellschaft und ihrer Mitglieder entgegensetzt.
Der bisher nicht quantifizierte und gesellschaftliche Nutzen der soll in Form einer Gehaltszahlung endlich jene Anerkennung bekommen, die ihm zusteht. Die so definierte Familienarbeit ist eine radikale Erweiterung der bisher gängigen Konzepte der Erfassung von gesellschaftlich notwendiger Arbeit.
Diese Interpretation wird durch die unmittelbare Erfahrung im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen gestützt. Das Hemdenbügeln kostet 3 DM je Stück, die ErzieherInnen der öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten einen tariflich definierten Lohn, fast jede Haushaltstätigkeit hat ein professionelles Komplement. Was spricht also dagegen, die familiären Leistungen in der Erziehungsphase aufzuaddieren und zu honorieren? Haben wir hier nicht einen reformerischen Zugriff auf überkommene Tabus einer Volkswirtschaftlehre, die nicht mehr in der Lage ist, ihren Arbeitsbegriff veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen?
Das Postulat der Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit ist aus arbeitstheoretischer Sicht problematisch. Verausgabung von Erwerbsarbeit steht in einem Kontext von einzelbetrieblicher bzw. öffentlicher Rationalität. Das findet Ausdruck in definierten Standards für Arbeitszeit, Gestaltung des Arbeitsplatzes, Formen des Entgelts, Regulierung von Mehrarbeit und Urlaub u.v.m. Diese konkurrenzwirtschaftlich vermittelte Rationalität spiegelt sich bei privat organisierten Unternehmen in einer ständigen Umwälzung des Produktionsapparates mit einem wachsenden Risiko für die Beschäftigten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wider.
Die private Erziehung von Kindern ist vollständig anderen Rationalisierungsmustern unterworfen. Fürsorge, Betreuung, Unterrichtung sind verschränkt mit der Organisation des persönlichen und familiären Alltagslebens.


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