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vorgänge: Artikel, Gleichheit, Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit - 20.12.95
Auf dem Weg in die rechtliche und soziale Ungleichheit
Christa Sonnenfeld
Der Abbau von Bürgerrechten der Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen
aus: vorgänge Nr. 132 (Heft 4/1995), S. 29-39
Der Sozialabbau, wie er gegenwärtig von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Wirtschaftsverbänden betrieben wird, bedeutet für BezieherInnen von Sozialleistungen nicht nur materielle Einbußen. Wenn man die Gesetzesänderungen und die Verstöße gegen geltendes Recht in den letzten Jahren betrachtet, beinhaltet er als Wesenselement den Abbau von Bürgerrechten - und dies in beachtlichem Ausmaß.
Ohne Zweifel sind die noch verbliebenen Bürgerrechte der Gesamtbevölkerung im Visier. Hier soll sich aber auf einige Bereiche innerhalb des sozialpolitischen Spektrums konzentriert werden. Ich halte dies auch deshalb für notwendig, weil in den gegenwärtigen Beiträgen um den Abbau des Sozialstaats und die Verarmung wachsender Teile der Bevölkerung der Akzent der Kritiker vorwiegend auf die materielle Notlage gesetzt wird. Diese ist unbestritten, aber der Abbau bedeutet eben weit mehr. Darauf haben bislang nur wenige Autoren hingewiesen(1); darüber hinaus aber entsteht in der Medienöffentlichkeit der Eindruck, als müsse eben überall gespart werden, als träfe es eben alle. Dabei gerät die wachsende rechtliche Ungleichheit leicht aus dem Blick.
Es wäre deshalb jetzt vonnöten, diese Entwicklung anhand der gegenwärtigen und der geplanten Gesetzeslage, der Praxis von Sozialbürokratien und der von einzelnen Unternehmen zu präzisieren. Zuvor sollen anhand weniger Beispiele aus dem Gesundheitsbereich Datenmißbrauch, Überwachung und Eingriffe in Persönlichkeitsrechte im Hinblick auf die Gesamtbevölkerung skizziert werden, um zu verdeutlichen, daß der Abbau von Grundrechten alle trifft, insbesondere aber BezieherInnen von Sozialleistungen. Sie erfahren diese Eingriffe mit besonderer Intensität und stellen quasi ein Exerzierfeld dar, innerhalb dessen weitere Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung „erprobt” werden. Dies bedeutet nicht, daß damit die erwerbslose Bevölkerung aus dem Blickfeld gerät. Ihr werden zunehmend und offensiv Spielräume und Rechte genommen. In dem Maße, wie sie über Lohnarbeit nicht mehr diszipliniert werden kann, müssen Kontrollen auf anderen Ebenen installiert werden, damit sich hier kein Unruhe- und Protestpotential entwickelt.
Datenmißbrauch und bürgerrechtliche Beschränkungen
Grundsätzlich sind bei einer differenzierteren Betrachtung zwei Ebenen des Abbaus von Bürgerrechten zu unterscheiden: Verstöße gegen geltendes Recht (z.B. Datenmißbrauch, Praxis von Behörden) sowie Gesetzesänderungen, die die Einschränkung perse enthalten, also vom Gesetzgeber gewollt sind.
In seinem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 1993/94 stellte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob (CDU), fest: „Ein zentrales Thema für den Datenschutz ist die seit den letzten Jahren feststellbare Zunahme der Kontroll- und Überwachungsverfahren. Allein im Bereich der Sozialleistungen wurden mehr als ein Dutzend solcher Kontrollverfahren eingeführt."(2) Diese Beobachtung sollte alarmieren, insbesondere, wenn man bedenkt, wie zurückhaltend und zögerlich der Beauftragte im Anschluß daran dieses Terrain sondiert und zum anderen, wenn man berücksichtigt, daß das Feld des Datenschutzes nur ein Aspekt des Abbaus von demokratischen Grundrechten darstellt. Wenn man sich nämlich in die Gesetzesänderungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften im Gesundheits- und Sozialbereich der letzten Jahre vertieft, dann wird deutlich: Demokratische Grundrechte, die in den „Überarbeitungen” des Grundgesetzes sukzessive ohnehin zahlreiche Einschränkungen erfahren haben, werden für die Gesamtbevölkerung verstärkt zurückgenommen. Grundrechte werden aber nicht nur eingeschränkt, sondern darüber hinaus in ihrem Wesensgehalt verletzt, wie sich am Beispiel des Asylrechts veranschaulichen ließe. Insbesondere gilt dies für die BezieherInnen von Sozialleistungen, doch finden hier im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) noch weitreichendere Einschränkungen statt.
Man könnte von einem hierarchischen Kontroll- und Abbausystem sprechen, wo in unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen mit verschiedenen Geschwindigkeiten bürgerliche Rechte angegriffen werden. Dabei wird noch einmal zwischen LeistungsbezieherInnen differenziert: Unter besonderem Druck stehen die Flüchtlinge, deren materielle und gesundheitliche Versorgung nur noch Minimalstandards genügt und deren Überwachung mittels des Ausländerzentralregisters nahezu lückenlos ist. Gegen Einschränkungen in ihren Persönlichkeitsrechten durch „Sondergesetze” (Pro Asyl) muß zukünftig viel stärker vorgegangen werden, und sie müssen genau dahingehend geprüft werden, inwieweit sie auf andere gesellschaftliche Gruppen verallgemeinert werden (s.u.). Ihnen folgt die wachsende Gruppe derer, die Leistungen nach dem BSHG und dem AFG beziehen. Eingeschränkte Persönlichkeitsrechte sind in beiden Gesetzeswerken konstitutiv angelegt.
Das sogenannte Föderale Konsolidierungsprogramm (FKP) von 1993 stellte den Beginn einer neuen Dimension des Eingriffs in Bürgerrechte dar und wurde gefolgt von vier AFG-Veränderungen innerhalb von zwei Jahren, die allesamt nicht nur die materiellen Notlagen verschärften, sondern überdies Kontroll- und Überwachungssysteme für Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen ausbauten (s.u.).
Es sind im wesentlichen die Personengruppen im Visier, die nicht lohnabhängig eingebunden und von staatlichen Leistungen abhängig sind. Für den sukzessiven Ausbau eines Sicherheitsstaats, der nur noch seiner Klientel zu dienen scheint, wären zahlreiche Belege aufzuführen. Zu erwähnen seien hier nur das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder der bislang völlig unkontrolliert angelegte Aufgabenbereich von EUROPOL. Sie tragen den Abbau von Bürgerrechten als Bestandteil in sich. Dazu gehört ebenfalls das Ausländerzentralregister, aus dem sich u.a. Polizei, Strafverfolger und Geheimdienste bedienen.(3) Hinzuzählen ist auch die Entwicklung am Arbeitsplatz: Aushöhlung der Mitbestimmungspflicht und des Arbeitsrechts durch Strategien der Flexibilisierung, computergesteuerte Überwachung und — wie der Datenschutzbeauftragte hervorhebt —„ein völlig unzureichender Arbeitnehmerdatenschutz".(4) In einem höchstrichterlichen Urteil wurde vor kurzem entschieden, daß das Abhören von Telefonaten zwischen Angestellten und Kunden zulässig ist.(5) Der Schutz von Persönlichkeit und Privatsphäre gilt weniger denn je. Sowohl Staat als auch Unternehmen sind an diesem Terrain interessiert, in dem sich Unabwägbares, Unzugängliches und Verwertbares bewegen könnte.
Krankendaten als Fundgrube
Die Krankenversicherungskarte hat 1992, nahezu unbeachtet, eine neue Dimension der Kontrolle gesundheitsbezogenen Verhaltens eröffnet. Sie wirkte, rückblickend, wie das Öffnen einer Schleuse, wie der ideologische Auftakt für die nachfolgenden Überwachungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich. Im Zuge der Einführung der Chip-Karte wurde von den Krankenkassen der „Medizinische Dienst” eingerichtet, dem sämtliche Daten der Versicherten zur Verfügung stehen. Seine Aufgaben sind u.a. die Kontrolle bei „begründetem Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit”, bei der Beantragung von Kuren, bei der Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung u.a. Mußte früher bei der Weitergabe von Patientendaten der/die Versicherte um die Einwilligung ersucht werden, so kann jetzt dieser Medizinische Dienst alle Daten z.B. an andere Sozialleistungsträger weitergeben, da er ja „Gutachten” erstellt und das Arztgeheimnis nicht gilt.(6) Und dieser Medizinische Dienst tut es, wie der Datenschutzbeauftragte feststellt. Er verweist hier auf eine generelle Problematik: die Gesundheitsdaten auf der Krankenversicherungskarte „unterliegen dort nicht der ärztlichen Schweigepflicht”; darüber hinaus gilt der Persönlichkeitsschutz nicht für Betreiber eines Computernetzes, über das Daten zur Verfügung gestellt werden können.(7)
Dieser Aufweichung der Schweigepflicht und damit des Persönlichkeitsschutzes folgt die neuerliche Absicht des Gesundheitsministeriums: Ab 1.1.1996 müssen ÄrztInnen persönliche Sozialdaten von Patienten an die Krankenkassen (ausgenommen die Ortskrankenkassen) weitergeben, die weit über den Datenbestand der Krankenversicherungskarte hinausreichen. Es dürfte fraglich sein, ob sich die Firma Debis (ein Unternehmen von Daimler-Benz), die sämtliche Daten sammeln und verarbeiten soll, an die Schweigepflicht gebunden fühlen wird.(8) Offenbar wird zukünftig eine große Chance darin gesehen, über den Gesundheitsbereich an hochsensible Privatdaten zu gelangen und die (noch verbliebene) Privatsphäre auszuspähen.
Die mittels der Krankenversicherungskarte im Verein mit der Gesundheitsreform intendierte Kontrolle von PatientInnen und ÄrztInnen führte in der Praxis bereits zum „Risk-Sharing” zwischen Pharmaunternehmen und Versicherungsträgern: „Die Unternehmen erklären sich bereit, die Ärzte vor allem bei teuren Medikamenten gezielt zu beraten, um die Verschreibung auf die wirklich notwendigen Fälle zu beschränken, erwarten aber dafür, von den Versicherungsträgern ausführliche, gerade im Rahmen ihrer Marketingstrategien verwertbare Angaben über Ärzte und Patienten zu erhalten.”(9)
Anhand dieser Beispiele werden die Intentionen deutlich: Neben dem politischen Willen, ungleiche Lebensbedingungen zu etablieren, geht es um Kostensenkung für die Sozialleistungsträger und die Verfügbarmachung der gesammelten Daten zur Erschließung neuer Märkte für Unternehmen — und zwar durch mehr Kontrolle. Und es sind nicht nur die Pharma-Unternehmen, die von der Hysterie des Datensammelns profitieren. So weist z.B. Simitis auf einen Aspekt hin, der auch für sämtliche anderen Chip-Karten, für ISDN, für die Bahncard in Verbindung mit der Visa-Karte und andere gilt: Das alltägliche Verhalten wird registriert, und es wird auf diese Weise möglich, „nicht nur sehr viel gezielter auf die Betroffenen einzuwirken, sondern auch die Informationen zu ihrer Person weitaus intensiver als bisher zu kommerzialisieren.”(10)
Die staatliche und privatwirtschaftliche Nutzung der sogenannten Neuen Technologien hat in der Praxis mit dem Recht auf „informationelle Selbstbestimmung” nur noch wenig zu tun, weil unter Ausschluß der Öffentlichkeit kontinuierlich personenbezogene Daten verarbeitet, abgeglichen und weitergeleitet werden. Einzelne Informationen dringen zwar von Zeit zu Zeit nach „draußen”, aber sie erscheinen zerstückelt, zusammenhanglos und vor allem vernünftig.
Gesetzesverstöße und Abbau von Grundrechten über Gesetzesänderungen sind kein Novum der letzten Jahre. Bereits 1980 stellte Hirsch fest, daß „herkömmliche rechtsstaatliche Normen und Verfassungsregeln nach und nach ausgehöhlt werden” und „verfassungswidriges Handeln staatlicher Institutionen zum kaum mehr beachteten Alltagsfall” wird.(11) Neu ist die aggressive Intensität, begleitet von Diffamierungen, Falschmeldungen in den Medien und verschärften Kontrollen durch die Behörden.
Datenabgleich und -weiterleitung werden offenbar besonders intensiv von den Arbeits- und Sozialverwaltungen sowie den Versicherungsträgern praktiziert.
Abbau von Bürgerrechten bei den Erwerbslosen
Wie bereits betont, ist der Mißbrauch persönlicher Daten nur ein Aspekt des Abbaus; hierin sieht der Datenschutzbeauftragte noch „viel Handlungsbedarf”, weil „allzu oft hinter dem Rücken der Versicherten Daten erhoben und verarbeitet” werden.(12) Von ihm aufgeführt werden zahlreiche Verstöße von Arbeitsverwaltungen und immer häufiger pauschalierte Datenübermittlungen und -abgleich von Leistungsträgern.(13) Zum Teil aber finden Datenabgleich und -weitergabe als Personenkontrolle bei Erwerbslosen legal statt.
Ein Beispiel: Auch geringfügig Beschäftigte müssen, selbst wenn keine Sozialbeiträge entrichtet werden, durch den Arbeitgeber der AOK gemeldet werden, diese Daten werden an die Zentraldatei der Rentenversicherung weitergeleitet. In Abständen gleicht die Bundesanstalt ihre Daten mit dieser Zentraldatei ab, um illegal Beschäftigte zu ermitteln. Auch hier wieder das Prinzip der Rasterfahndung: Alle sind verdächtig.