Suche:
Innere Sicherheit, vorgänge: Artikel - 31.12.08
Der Überwachungssstaat - eine bürgerrechtliche Projektion
Christian Rath
aus: vorgänge Nr. 184 (Heft 4/2008), S. 79-92
Die Bürgerrechtsbewegung hat in den letzten zwei Jahren massiv an Einfluss gewonnen. Ihr Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung und die BKA-Reform wird breit getragen. Doch die Gefährlichkeit dieser Vorhaben wird übertrieben – was negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Klima haben kann. Eine Bewegung, die sich das Motto „Freiheit statt Angst“ gegeben hat, sollte nicht selbst unnötig Angst erzeugen.
Ermittlungsmethoden und Organisation der Polizei sind nicht ausschlaggebend für die Liberalität einer Gesellschaft. Zentral hierfür ist eher die Frage, was verboten ist und was erlaubt. Für eine demokratische Gesellschaft ohne Einschüchterung ist deshalb ein
sanktionsfreier öffentlicher Diskurs entscheidend. Hier sollte auch das Hauptaugenmerk der Bürgerrechtsbewegung liegen.
Soweit sich die Bewegung weiter mit Polizeibefugnissen beschäftigt, sollte sie versuchen, einzelne Bereiche zu schaffen, die absolut staatsfrei zu bleiben haben. Wenn die Bürger einen wirklichen Nutzen von der bürgerrechtlichen Polizeikritik haben sollen, helfen Detail-Korrekturen wenig, sondern sind neue Tabus erforderlich. Außerdem sollte sich eine kritische Kriminalpolitik nicht nur an neuen Polizeibefugnissen abarbeiten, sondern auch die jahrzehntelang bestehenden Ermächtigungen unter die Lupe nehmen.
I. Die Angst vor Überwachung ist eine Wirkung öffentlicher Diskurse, die auch von den Kritikern der Überwachung geprägt werden
Heimliche Überwachung hört man nicht, sieht man nicht und spürt man nicht. Die Überwachung ist heimlich, damit sich der Überwachte unbeobachtet fühlt und keine Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Deshalb kann heutzutage niemand, der sich unbeobachtet fühlt, sicher sein, dass er wirklich nicht überwacht wird. Aber auch der Umkehrschluss
gilt: Nicht jeder, der glaubt, er könnte überwacht werden, wird auch wirklich überwacht.
Die meisten Menschen in Deutschland haben keine persönliche Erfahrung mit heimlicher Überwachung. Ihr Bild der Überwachungshäufigkeit und -wahrscheinlichkeit speist sich also aus dem öffentlichen Diskurs: aus Statistiken, aus Medienberichten, aus Ankündigungen von Politikern und Sicherheitsbehörden – aber auch aus den Warnungen von Kritikern.
Nach einer Umfrage des Stern aus dem Jahr 2007 fürchten 54 Prozent der Befragten, dass Innenminister Wolfgang Schäuble einen Überwachungsstaat schafft. Da Schäuble und die Sicherheitsbehörden das vehement bestreiten, haben offensichtlich die Kritiker einen großen Einfluss in der öffentlichen Debatte.
Mehr als 34 000 Personen haben die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten (gegen die Vorratsdatenspeicherung) eingereicht. Mehrere zehntausend Menschen haben im Oktober 2008 in Berlin für „Freiheit statt Angst“ demonstriert. Zum ersten Mal seit der Volkszählung in den 80er-Jahren ist die Bürgerrechts-Bewegung wieder eine Art Massenbewegung.
Immerhin drei bis vier Bundestagsparteien (FDP, Linke, Grüne und oft sogar die SPD) positionieren sich klar gegen Schäubles Kurs und werfen ihm „Überwachungswahn“ vor. Selbst Bundespräsident Horst Köhler (CDU) kritisierte den Innenminister für seine ständig neuen Vorschläge zur Verschärfung von Gesetzen. Die Kritik an
Schäuble ist offensichtlich Mainstream geworden.
Der Inlands-Chef der führenden deutschen Tageszeitung, Heribert Prantl, prangert den "Tod der Freiheit" regelmäßig in wortgewaltigen Leitartikeln an und prägt damit auch die Agenda vieler anderer Presseorgane. In mehreren Büchern und vielen gut besuchten Vorträgen verbreitete er seine bedrückende Botschaft.
Nun sind die Kritiker sicher nicht dafür verantwortlich zu machen, dass sie die Gesellschaft aufklären und vor realen Gefahren warnen. Diese Verantwortung trägt der Verursacher, also der Gesetzgeber und die ausführenden Sicherheitsbehörden. Wenn allerdings mit falschen Informationen, fragwürdigen Bildern und übertriebenen Warnungen versucht wird, Widerstand zu mobilisieren, führt dies zu einer eigenen Verantwortung der Kritiker. Soweit sie vor übertriebenen oder gar nicht bestehenden Gefahren warnen, müssen sie sich den daraus herrührenden Einschüchterungseffekt selbst zurechnen lassen.
Über die Details kann und muss natürlich noch viel diskutiert werden. Wo endet die noch vertretbare Zuspitzung, wo beginnt die unvertretbare Übertreibung? Das Prinzip, dass auch Kritiker über die Folgen ihrer Äußerungen nachdenken sollten, kann aber wohl kaum bestritten werden.
II. Die Vorratsdatenspeicherung wird überschätzt
Zwei Vorhaben haben den kriminalpolitischen Diskurs der letzten Jahre bestimmt. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung sowie die BKA-Reform. Beide wurden inzwischen von der großen Koalition beschlossen. Die Vorratsdatenspeicherung sieht eine Zwangsspeicherung von Telefon-, Email- und Internet-Verbindungsdaten vor. Es wird also gespeichert, wer mit wem wie lange telefoniert oder Mails wechselt. Bei Mobiltelefonen wird auch der Standort protokolliert. Festgehalten wird schließlich, wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet einwählt. Die Daten werden bei den Telekomfirmen ein halbes Jahr gespeichert, die Polizei kann im Verdachtsfall darauf zugreifen.
Die Maßnahme wird von der Bürgerrechtsbewegung massiv kritisiert. Der AK Vorrat bezeichnet sie als „bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben“, der Chaos Computer Club sieht eine „Kriminalisierung der Gesamtbevölkerung
sondergleichen“, MdB Ulla Jelpke (Linke) erkennt einen „ungeheuren Angriff auf die Bürgerrechte“, der Datenschutz-Verein Foebud „eine Gefahr für unsere Demokratie“. Laut MdB Jerzy Montag (Grüne) „wird das ganze Volk zum Zugriffsopjekt von Geheimdiensten und Polizei“.
Konkret wird die Vorratsdatenspeicherung als Ausdruck eines „Generalverdachts“ gegen die gesamte Bevölkerung gesehen (so z.B. MdB Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP). Jeder gelte als „potenziell verdächtig – solange bis sich durch die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen seine Entlastung ergibt“ (Heribert Prantl,
SZ). Tatsächlich kann die Polizei allerdings nach wie vor nur bei einem konkreten Verdacht auf die Daten zugreifen. Die Zwangsspeicherung trifft zwar jeden, der Zugriff bei Verdacht aber nur wenige. Insofern ändert sich strukturell wenig. Die Unschuldsvermutung wird gerade nicht eingeschränkt. Die Daten werden nicht vorsorglich ausgewertet, um zu sehen, ob ein Unverdächtiger nicht doch verdächtig sein könnte.
Ein falscher Eindruck wird auch erweckt, wenn die Vorratsdatenspeicherung penetrant als „Totalprotokollierung der Telekommunikation“ (AK Vorrat) bezeichnet wird. Denn die Vorratsdatenspeicherung beschränkt sich auf Verbindungsdaten und erfasst die Inhalte von Telefonaten, Email und die angesehenen Internetseiten gerade nicht.
Verbindungsdaten werden zu Abrechnungszwecken gespeichert, seit es digitale Telefonnetze gibt. Die Polizei nutzt die Daten auch bisher schon tausendfach jedes Jahr. So können Ermittlungsansätze gewonnen werden („mit wem hat das Mordopfer zuletzt telefoniert“), aber auch kriminelle Netzwerke offengelegt werden („wer kennt wen“). Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Einwände gegen diese Befugnis. Auch die Bürgerrechtler interessieren sich erst dafür, seit die Daten nicht nur zu Abrechnungszwecken, sondern zwangsweise gespeichert werden. Die Möglichkeit, über Verbindungsdaten persönliche Netzwerke darzustellen, ist jedenfalls langjährige Polizeipraxis und überhaupt keine neue Qualität. Da sie bisher niemand eingeschüchtert hat, sollte sie dies auch künftig nicht tun.
Neu ist vor allem, dass die Betroffenen der Speicherung nicht mehr widersprechen oder die Speicherung mit Flatrate-Tarifen unterlaufen können. Die bisher gespeicherten Daten werden auch länger gespeichert (sechs statt drei Monate), außerdem werden viel mehr Daten als bisher festgehalten, u.a. die Standortdaten von Mobiltelefonen, die empfangenen Telefonanrufe, die Verbindungsdaten des email-Verkehrs. Insofern hat das neue Gesetz für die Polizei handfesten Nutzen: Die zwangsweise Speicherung der Verbindungsdaten sichert deren Verwendbarkeit trotz zunehmender Flatrates im Telefon- und Internet-Verkehr. Außerdem macht sie zusätzliche Datengruppen nutzbar.
Doch es ist fraglich, ob dieser Nutzen die datenschutzrechtliche Belastung der Bürger (und die finanzielle Belastung der Telekom-Firmen) durch die Zwangsspeicherung rechtfertigt. Die Speicherung ins Blaue hinein, für den Fall, dass man die Daten mal brauchen könnte, widerspricht allen Grundsätzen der Datensparsamkeit. Die Datenskandale der letzten Zeit haben gezeigt, dass schon die bloße Speicherung der Daten bei Telefonfirmen die Gefahr von Diebstahl, Missbrauch und Zweckentfremdung erhöht. Dagegen stünden den Ermittlern auch ohne Zwangsspeicherung weiterhin viele Daten zur Verfügung, die für Abrechnungszwecke oder aus technischen Gründen gespeichert werden. Angesichts der Vielzahl der Datenmengen, die jeder heute freiwillig in der Welt hinterlässt, erscheint eine Zwangsspeicherung von Daten nur für polizeiliche Zwecke ohnehin nicht notwendig.
Die Vorratsdatenspeicherung dürfte deshalb unverhältnismäßig und verfassungswidrig sein. Verfassungsrechtlich relevant ist aber eher die Erhöhung von Datenschutzrisiken als die spätere Nutzung der Daten durch die Polizei oder der angebliche Einschüchterungseffekt im Vorfeld. Wenn man das Problem auf den Punkt bringt, kann man die behauptete „Gefahr für die Demokratie“ nicht mehr so richtig erkennen.
III. Die BKA-Reform wird überbewertet
Die BKA-Reform gibt dem Bundeskriminalamt erstmals präventive Befugnisse. Besonders umstritten ist dabei die so genannte Online-Durchsuchung, die heimliche Ausspähung von Computern.
Auch bei der Kritik an der BKA-Reform wurden schwere Vorwürfe erhoben. Aus dem BKA werde ein „neuer Geheimdienst“ behauptete MdB Wolfgang Wieland (Grüne) bzw. eine „allmächtige Bundespolizei“, so NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) oder gar ein „Überwachungsmonster“ (netzpolitik.org). Gerne werden auch Bezüge zum NS-Regime hergestellt, etwa wenn vom „BKA-Ermächtigungsgesetz“ (Piratenpartei) die Rede ist und das BKA als „geheim ermittelnde Staatspolizei“ (MdB Ulla Jelpke, Linke)bezeichnet wird. Außerdem wird der für die Reform verantwortliche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit dem Zusatz „Stasi 2.0“ plakatiert und verklebt.
Auch hier ist wieder die Frage zu stellen, ob etwas wirklich strukturell Neues entstanden ist. Heimliche Ermittlungsbefugnisse hatte die Polizei schon immer, das macht sie nicht zu einem Geheimdienst. Präventive Befugnisse hatte die Polizei auch schon immer, nur war bisher ausschließlich die Landespolizei für die Gefahrenabwehr zuständig, jetzt kommt noch das BKA hinzu, allerdings nur in dem schmalen Segment der internationalen Terrorbekämpfung, die bei einer Bundesbehörde wohl auch sinnvoller angesiedelt ist.
Auch das BKA hatte bisher schon heimliche Ermittlungsbefugnisse, nur waren diese auf die Strafverfolgung beschränkt, jetzt kommt die Terrorabwehr hinzu. Auch zu Zeiten der RAF hatte sich das BKA in der Terrorabwehr engagiert. Damals brauchte es allerdings keine explizit präventiven Befugnisse. Schließlich wurde bereits weit im Vorfeld konkreter Taten wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ ermittelt. Das heißt: Das Strafrecht erledigte damals die Prävention gleich mit. Dieser Mechanismus läuft bei islamistischen Terroristen jetzt leer, weil sie sich nicht in festen
Gruppen à la RAF, sondern eher in losen Netzwerken organisieren.
Auch wenn die Reform nicht abwegig ist, so ist sie doch reichlich überflüssig. Schließlich will die Bundesregierung künftig auch das „Vorbereiten einer Straftat“ durch Einzeltäter und lose Gruppen unter Strafe stellen. Strafbar würde dann zum Beispiel der Besuch von Ausbildungslagern. Zuständig für die Ermittlungen wäre natürlich
wie bisher das BKA. Zumindest eine der beiden Reformen – präventive Befugnisse für das BKA oder weitere Vorverlagerung der Strafbarkeit – ist also unnötig. Wie wenig wichtig die Präventivbefugnisse für das BKA sind, war schon daran zu sehen, dass die Reform über ein Jahr lang liegen blieb, weil die große Koalition das Karlsruher Urteil zu Online-Durchsuchungen abwartete und sich dann nicht über die Details der neuen Befugnis einigen konnte.