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vorgänge: Artikel - 16.05.70
Die Situation der Frauen in der Bundesrepublik
Charlotte Maack
aus: Vorgänge Nr. 05/1966, S. 199-207
Im vorigen Herbst erschien im List-Verlag München ein Buch, das zunächst Neugier, dann Verblüffung und nicht selten Spottlust weckte. Leserinnen, die es begrüßt hätten, eine geistvolle Utopistin unter der stattlichen Reihe international anerkannter Schrift-stellerinnen dieses Jahrhunderts zu wissen, legten es nach der Lektüre verärgert beiseite. Zumindest können sie es nicht als ernstzunehmenden Beweis heranziehen, wenn sie sich gegen beliebte Klischees über die weibliche Intelligenz verwahren wollen. Unter anderen gegen dieses: Die Verstandeskräfte der Frauen würden nur durch Nächstliegendes in Bewegung gesetzt,... um kühne Gedankenbögen ins Mögliche zu schlagen, seien sie zu erd- und objektbezogen. ... Der Titel des vielversprechenden Werkchens lautet Aufstieg der Frau - Abstieg des Mannes? Die Verfasserin ist die jüngste Tochter Thomas Manns Elisabeth Mann Borgese. Wenn ihr Inhaltsverzeichnis auch die Kassandrarufe jener neu beleben kann, die befürchten, die industrielle Massengesellschaft und die Fraueneman-zipation förderten zwangsläufig das Matriarchat der Inhalt des Buches selbst wird das Erschrecken vor solchen Zwangsläufigkeiten dämpfen. Und zwar durch die erstaunlich eingleisige Beweisführung der Autorin, die, gestützt auf Tatbestände aus der Biologie (vom Protozoon über Ringelwurm und Meerschnecke bis zum afrikanischen Springbock!) eine Affinität zwischen dem Kollektiven und dem Weiblichen aufzeigt, um aus dieser die „natürliche" Entwicklung zur Frauenherrschaft in der Gesellschaft von Morgen abzuleiten. Wie sich Frau Borgese eine solche in ihrem „eigenen Utopia"
vorstellt, ist weniger originell als komisch.
Zweifellos drängt sich hier die Frage auf: Was hat ein offenbar nicht allzu geistreiches weibliches Utopia mit dem gesellschaftlichen Status der Frauen in der Bundesrepublik zu tun? Wetterleuchtet in jenem immerhin das bei uns heraufziehende Matriarchat? Kaum, aber der literarische „Aufstieg der Frau" ist ein Symptom schlechthin. Nicht für zu
Erwartendes, sondern für die hier und jetzt gelebte Umbruchssituation der emanzipierten Frau.
Auf diese Umbruchs- oder Übergangssituation machen Soziologen, Psychologen, Ärzte und Wirtschaftswissenschafter seit zwei Jahrzehnten immer häufiger aufmerksam. Von welchem geographischen, fachlichen oder geistigen Standort aus sie sie auch analysieren, daß sie reich an inneren Konflikten" ist, darüber sind sie sich einig. Alwa Myrdal und Viola Klein (Die Doppelrolle der Frau in Beruf und Familie, 1960) unterstreichen diese Feststellung mit folgenden Sätzen:
„...Die traditionellen Normen der Lebensführung existieren nicht mehr und sind noch nicht durch neue ersetzt worden. Die Frau kann heute nicht mehr sicher sein, was man von ihr erwartet. Es gibt nicht mehr eine anerkannte weibliche Rolle, nach der man leben kann, sondern eine Anzahl widersprechen-der Modelle, die schwer nebeneinander bestehen." Die hier angedeutete Unsicherheit weiblichen Bewußtseins schlägt sich - wie in anderen Konfliktsituationen auch - nicht selten in Emotionen nieder. Der katholische Autor Joachim Bodamer beklagt zum Beispiel die „chronisch gewordene weibliche Skepsis gegen den Mann" in seiner ebenfalls 1960 erschienenen gesellschaftskritischen Studie Der Mann von heute. Auch Elisabeth Borgeses Utopia wurzelt in einer Emotion, richtiger: in einer Verwundung, die sie sich durch ein ihre Geschlechtszugehörigkeit abwertendes Kindheitserlebnis zuzog.
„...Mit dem Gehirn wuchs auch die Wunde.. .", bekennt sie und diese schloß sich erst,
als sie ihr Buch über die zukünftige Frauenherrschaft - für das sie zwanzig Jahre lang Material bearbeitete - vollendet hatte. Etwas zu sensationell, werden selbst Verständnisvolle hier kopfschüttelnd einwenden. Aber nicht das Peinliche der Selbsttherapie ist für ein Thema über die Lage der Frauen in der Bundesrepublik von Belang, sondern das Peinigende oder doch quälend Beunruhigende, das jenes verursachte. Und dieses ist — um es nochmals zu betonen - eine psychische und intellektuelle Auswirkung jener Umbruchssituation, die von einer nicht zu unterschätzenden Zahl von Frauen in Amerika und Europa, aber auch in Asien und Afrika reflektierend, rebellierend oder passiv gelebt wird. Statistische Erhebungen und medizinische
Untersuchungen, die in den letzten Jahren in Ostblockstaaten, vor allem in Polen, veröffentlicht wurden, lassen darauf schließen, daß ihre gesellschaftspolitische wie ihre individuelle Problematik auch im kommunistischen Bereich nicht unbekannt blieb. Das ist insofern gewichtig, als in den kommunistisch regierten Staaten die weibliche Gleich-berechtigung weitaus entschlossener und gerechter verwirklicht wird (man denke nur an die großzügigen Mutterschutzbestimmungen Jugoslawiens oder an den hohen Prozentsatz weiblicher Hochschullehrer in der UdSSR: 20-30 %) als in westlichen oder westlich orientierten Staaten, einschließlich jener mit wohlhabenden Konsumgesellschaften.
Eins der nicht zu beschönigenden, wenn auch historisch erklärlichen Merkmale dieser Übergangssituation ist die Konfliktstoffe sammelnde Kluft zwischen den gesetzlich verbürgten Rechten der Frauen und deren Verwirklichung, genauer: zwischen der in den Verfassungen fixierten Gleichberechtigung (es gibt auf dem Erdball nur noch neun Staaten, die das Frauenwahlrecht nicht einführten) und ihrer dem gesellschaftlichen Strukturwandel angemessenen Praktizierung. Daß man es sich nicht länger leisten kann, sie mit betulichen Phrasen und überholten Vor-urteilen zuzudecken, belegen drei einflußnehmende internationale Kongresse aus dem vorigen Jahr: dem das „Inter-nationalen Bundes freier Gewerkschaften« in Amsterdam, der „Internationalen Arbeitskonferenz" in Genf und der „Frauenrechtskommission der U1V" in Teheran. Die Diskussionen und Beschlüsse dieser sich durch einen nüchternen Realitätssinn auszeichnenden Tagungen gingen von der Kalkulation aus, daß der Lebensstandard aller nur gehoben werden kann, wenn auch die Frauen erwerbs- und berufstätig sind.
Die Freien Gewerkschaften verfaßten zum erstenmal seit ihrem Bestehen eine „Charta über die Rechte der berufstätigen Frau". Sie hat unter Punkt 6 folgenden Wortlaut: „Der Zugang zu den gehobenen Positionen muß auf allen Gebieten zu gleichen Bedingungen für Männer und Frauen offenstehen. Der Mutterschutz darf die Frau nicht in ihren Rechten auf Aufstieg benachteiligen." Diese Sätze beinhalten zwei weitere in der „Charta" enthaltene Forderungen: die nach gleicher Schul- und Berufsausbildung von Jungen und Mädchen, die, wie wir aus den kritischen Stellungnahmen zum Bildungsnotstand in der Bundesrepublik wissen, selbst in „entwickelten" Industriestaaten keineswegs eine Selbstverständlichkeit sind, und das Recht der Frau auf Arbeit auch in Krisenzeiten. Andere Punkte umrissen Empfehlungen zur „Teilzeitarbeit für Frauen" und für deren „Wieder-
eingliederung in den Arbeitsprozeß", wenn sie von ihren Familienpflichten nicht mehr voll beansprucht werden.
Hinter dem zuletzt genannten Punkt stehen die besonders von Alwa Myrdal und Viola Klein ausgearbeiteten Vorschläge, das Leben der Frauen den veränderten Verhältnissen der Familie und der erhöhten Lebenserwartung beider Geschlechter entsprechend, in drei Phasen zu planen: Ausbildung und Berufsarbeit vor der Ehe; Ehe und Familie; Wiederaufnahme einer außerhäuslichen Berufstätigkeit mit (ungefähr) dem 45. Lebensjahr. (Zu den hier gemeinten veränderten Verhältnissen gehört die heutige Kleinfamilie mit der technisierten Haushaltsführung und vorfabrizierten Nahrungsmitteln anstelle der vorindustriellen, autarken Großfamilie. Während 1850 noch die Hälfte der Frauen unter 45 Jahren starb, erreichen sie in der Mitte des 20. Jahrhunderts durchschnittlich das Lebens-alter von 72 Jahren.)
Die sich über drei Wochen erstreckenden Beratungen der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf, an der 60 Regierungsvertreter, 27 Vertreter der Arbeitgeber und 40 Arbeitnehmer teilnahmen, kreisten im wesentlichen um die gleichen Ansprüche wie die der Freien Gewerkschaften. Aus den Tagungsprotokollen des Kongresses von Amsterdam wie aus dem von Genf wird zweierlei ersichtlich: Daß die mit der in allen Erdteilen zunehmenden bezahlten weiblichen Arbeit einhergehenden und Umdenken erzwing-enden gesellschaftspolitischen Aufgaben in den einzelnen Staaten zwar unterschiedliche Lösungen erfordern (in Ghana, Tunesien oder Bulgarien andere als in Schweden und in den USA usf.), daß aber das Rechtsbewußtsein, aus dem diese Lösungen gefunden werden müssen, von New York bis Tokio und Stockholm bis Lagos das-selbe zum Durchbruch drängende ist. Der evangelische Theologe Hermann Ringeling umriß es in seinem Buch Die Frau zwischen gestern und morgen (1962) unmißverständlich. Er schrieb: „Es steht uns nicht zu, die Frau auf eine Rolle festzulegen. Wer sich von einem Menschen ein Bild macht und ihn danach behandelt und einreihen will, hat ihn auf eine Momentaufnahme fixiert, die in Wahrheit nie von geschichtlicher Dauer ist. Er verwehrt ihm die Zukunft. Und er tut Unrecht ..."
Wie außergewöhnlich eine solche Stellungnahme in der Bundesrepublik ist, wird in
folgendem deutlich werden. Daß die in ihr ausgesprochene Erkenntnis bei uns nur lückenhaft verbreitet ist, bezeugen zahlreiche Indizien. Beschämende, empörende und lächerliche. Wie bundesdeutsch-selbstgerecht man diesen Tatbestand verdrängen kann, obwohl die Vertrautheit mit der Materie das eigentlich verbieten müßte, vermag der Bericht der Leiterin des Frauenreferates im Innenministerium in Bonn, Dr. Dorothea Frandsens über die vier Wochen dauernde Tagung der Frauenrechtskommission der
UN in Teheran andeutungsweise zu illustrieren (erschienen in den „Informationen für die Frau", Bonn, Jahrgang 14, Heft 10). Beredt sind in ihm die Akzentsetzungen und regierungstreuen Aussparungen. Auf dieser Konferenz konzentrierten sich die Beratungen und Beschlüsse auf die allgemeine Rechtslage der Emanzipierten oder sich Emanzipierenden. Als Punkt 1 standen die „Politischen Rechte der Frau" auf dem Tagungsprogramm. Frau Frandsen teilt mit, daß die UdSSR zwar die stärkste Vertretergruppe nach Persien entsandt hatte, die Diskussionen dort jedoch vor allem durch die überraschend sachkundigen Beiträge der Delegierten aus Afrika und Asien belebt wurden. (Nach einem bestimmten Turnus nahmen 20 Mitgliederstaaten der UN an der Konferenz teil, unter ihnen Ghana, Guinea, Sierra Leone, China, Formosa, Nepal und die Phillipinen.). Als Verhandlungsleiterin zeichnete sich eine Rechtsanwältin von den Phillipinen aus. Der Bericht der deutschen Beobachterin (ebenso wie Japan kann auch die Bundesrepublik auf Tagungen einer Organisation der UN nur durch Beobachter präsent sein) läßt vermuten, daß Frau Frandsen drei in Teheran gewonnene Eindrücke besonders bewegten: Die glanzvolle Unterstützung, die den Delegierten vom Pfauenthron herab zuteil wurde (sich manifestierend in Gartenfesten und Soireen), das (wiederholt von ihr hervorgehobene) Wohlverhalten der Vertretergruppen aus dem Ostblock, die sich „stets loyal in den Gang der Verhandlungen einfügten", und das Fehlen von „Schrittmachern auf dem Gebiete der Frauenemanzipation" (aus Europa waren nur Österreich, England und Frankreich vertreten). Beim Zuletzterwähnten wird unüberhörbar, daß sie zu den abwesenden europäischen Ländern, die in der Frauenbewegung „über Erfahrungen" verfügen, „die sich in einer Zeitspanne von mehr als hundert Jahren gebildet haben", die Bundesrepublik zählt und daß sie die verhinderte Weitergabe von deren Erfahrungen um ihrer anregenden Vorbildlichkeit willen bedauert. Die Ministerialrätin aus Bonn, in deren Ressort die seit 1962 verschleppte Deutsche Frauen-Enquete fällt, scheint die Lage der Frauen in der Bundesrepublik günstig zu beurteilen. Gemessen an internationalen Maßstäben oder an unseren wirtschaftlichen und zivilisatorischen Erfolgspegeln ist sie aber weder zeitgemäß, geschweige denn beispielhaft.