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vorgänge: Artikel, Gleichheit - 17.04.76

Freiheit oder Gleichheit? - Überlegungen zu einer falschen Alternative

Christian Graf von Krockow

aus vorgänge Nr. 20 (Heft 2/1976), S. 45-57

Freiheit wider Gleichheit?

I

In einem längeren Aufsatz schrieb kürzlich Kurt Sontheimer: „Es gehört zum eisernen Bestand linker Demokratietheorie, das einst von Tocqueville am Beispiel Amerikas so meisterhaft analysierte, grundlegende Spannungsverhältnis zwischen der Idee der Freiheit und der Idee der Gleichheit prinzipiell zu leugnen” (1).
Ich schätze Tocqueville als einen unübertroffenen Klassiker politisch-sozialer Analyse, und zu den „linken” Demokratietheoretikern in dem von Sontheimer gemeinten Sinne zähle ich mich eigentlich nicht. Dennoch gibt mir Sontheimers Satz Rätsel auf. Ich verstehe ihn nicht. Als These formuliert: Freiheit und Gleichheit kann man nur mit-, aber nicht gegeneinander haben.

Freilich: Daß Freiheit und Gleichheit einander behindern, mindern oder gar ausschließen, dürfte zum eisernen Bestand rechter Demokratietheoretiker, genauer gesagt konservativer Politiker und Ideologen gehören. Dieser Meinung gab zum Beispiel Helmut Kohl Ausdruck: „Wer CDU wählt, wählt die Freiheit, auch um den Preis von weniger Gleichheit - und wer mehr Gleichheit haben will, muß wissen, daß er als Preis weniger Freiheit in Kauf nehmen muß” (2). Kohl dürfte damit den von Helmut Schelsky so eindringlich erhobenen Vorwurf berücksichtigen, daß der Opposition die Gegenparole „Mehr Freiheit!” zu Willy Brandts „Mehr Demokratie wagen!” nicht eingefallen sei (3).
Will man allerdings aus dem Bann der Schlag-Worte herauskommen,  die sich im politischen Getümmel lediglich als Keulen, made in Neandertal, eignen, so ist Genauigkeit unerläßlich. Denn unter „Freiheit” und „Gleichheit” wird ja sehr Verschiedenartiges verstanden - und vor allem: vage gefühlt.

 

Die bürgerliche Revolution: egalité und liberté

II

Der Gleichheitsartikel, Art 3 des Grundgesetzes, lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. — Männer und Frauen sind gleichberechtigt. — Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Historisch gesehen weist dieser Artikel zurück auf das Toleranzprinzip, wie es im 17. Jahrhundert von Roger Williams oder John Locke formuliert wurde. Gleichbehandlung der Konfessionen aber meinte und meint: Freiheit des Bekenntnisses. Als Verallgemeinerung des Prinzips wahrhaft epochemachend – in Hegels Worten „weltgeschichtliche Begebenheit” – erweist sich dann die Französische Revolution. Weil sie die ständisch-hierarchische Privilegiengesellschaft aufsprengt, weil sie, wie Hegel es ausdrückt, den Menschen „auf den Kopf” stellt, das heißt je als Menschen erfaßt – und nicht, schicksalhaft und in aller Regel lebenslang vorbestimmt, als Angehörigen einer besonderen Gruppe –, darum enthält die Proklamation der Menschenrechte, so konsequent wie widerspruchsfrei, egalité und liberté. „Es war dieses somit” – nochmals Hegel, in der Philosophie der Geschichte, also keineswegs ein jugendlich jakobinisch schwärmender, sondern der gereifte Hegel  – „ein herrlicher Sonnenaufgang. Alle denkenden Wesen haben diese Epoche mitgefeiert” (4).

Wer die Freiheit polemisch gegen die Gleichheit ausspielt – oder in offenbar (trotz immer neuer Benennungen) nicht abreißender fataler deutscher Tradition: die „Ideen von 1914”  gegen „1789” –, denunziert daher ausgerechnet die grundlegende Errungenschaft der großen bürgerlichen Revolution, der bürgerlichen Epoche schlechthin; er spielt so den Antibürgern, gleich welchen Vorzeichens, bewußt oder unbewußt in die Hände: am Ende auch der faschistischen Konterrevolution der Unfreiheit und Ungleichheit.

 

Freiheit zum Anderssein

Um den Sachverhalt etwas anders auszudrücken: Der Gleichheitsartikel setzt die rechtlich-politische Gleichheit aller Menschen gegen die zum Prinzip erhobene, rechtlich und politisch ausdrücklich sanktionierte Ungleichheit – das heißt gegen eine Gesellschaft, die Freiheit im modernen Sinne eigentlich gar nicht kennt, jedenfalls nicht anerkennt, sondern nur  Freiheiten als Privilegien von Familien, Ständen, Korporationen. Genau darum enthält der Gleichheitsgrundsatz zugleich die Magna Charta der Freiheit: der Freiheit zur Vielfalt, zum Anderssein, das ermöglicht und gesichert wird – nicht als „natürlicher” Tatbestand, sondern als ein Kunstgriff politischer Kultur –, indem dieses Anderssein aus dem Bereich des rechtlich und politisch Bedeutsamen und Sanktionierbaren verbindlich ausgeklammert, ausgegrenzt, indem von ihm bewußt abstrahiert wird.

In einer mobilen Welt vielfältiger „Gemengelagen”, in der Menschen, Völker, Rassen, Weltanschauungen sich immer weniger kraft „natürlicher” Grenzen voneinander absondern können, ist die Freiheit und Vielfalt von Individuen, ihrer Anschauungen und Lebensformen, überhaupt nur noch unter dem Vorzeichen des Gleichheitsprinzips möglich. Mehr noch: Die „künstlichen” Ausgrenzungen der Unterschiede werden zur Bedingung des zivilisierten Überlebens, wenn nicht des Überlebens schlechthin. Welche Barbarei entsteht, sobald man Gemengelagen gewaltsam zu bereinigen versucht, haben Verfemungen, Vertreibungen, Vernichtungsaktionen in unserem Jahrhundert zur Genüge demonstriert – und demonstriert jede Art von „Apartheid” als praktizierte Unfreiheit und Ungleichheit täglich neu.

 

„Bürgerlicher Formalismus”?

Der Einwand liegt nahe – oft genug wird er als Anklage formuliert und als Entlarvung verstanden –, das Gleichheitsprinzip sei ein „nur forma les” oder „formaldemokratisches”, es handle sich um einen Schwindel, um „bürgerliche Formalismen und Fiktionen”. Zugegeben: Norm und Wirklichkeit sind zweierlei; zwischen ihnen klaffen oft Abgründe. Man denke etwa an die Gleichberechtigung oder vielmehr Diskriminierung der Frau. Aber das spricht doch wohl weniger gegen die Norm, als daß es dazu antreiben sollte, sie endlich voll zu verwirklichen, sie zur praktischen Moral zu machen, die sich am Ende von selbst versteht. Im übrigen zeigen gerade die konkreten Beispiele praktizierter Ungleichheit, der Diskriminierung von Frauen, Farbigen, Gastarbeitern und so fort, daß es sich zugleich auch immer um die Sanktionierung handfester Unfreiheit handelt. Wo man nicht formalisiert, nicht von den Unterschieden der Geschlechter, der Hautfarben, der Herkunft, Anschauung, Lebensart abstrahiert – Unterschiede, die es, gottlob, ja gibt! –, wo man einzelne oder Gruppen auf ihr Anderssein als Schicksal gleichsam festnagelt, da eben sind die Freiheit wie die Gleichheit am Ende, und die Unterdrückung beginnt. Das Recht und alle Menschenrechte haben das Formale, das Absehen vom Anderssein zum Fundament. Deshalb ist die modische Abwertung des Formalen – ausgerechnet im Zeichen „linker”, emanzipatorischer Programme – töricht, um nicht zu sagen gemeingefährlich. Mit Tocqueville zu reden:

„Es gibt nichts Beklagenswerteres als die hochmütige Geringschätzung der meisten unserer Zeitgenossen für die Fragen der Form; denn die kleinsten Formfragen haben heute eine früher nicht gekannte Bedeutung erlangt... Die Menschen, die in den demokratischen Zeiten leben, sehen den Nutzen der Formen nicht leicht ein; sie begegnen ihnen mit instinktiver Geringschätzung... Die Formen erregen ihre Verachtung, oft sogar ihren Haß. Da sie gewöhnlich nur auf bequemen und sofortigen Genuß aus sind, stürzen sie sich leidenschaftlich auf jeden Gegenstand ihrer Wünsche; die geringste Verzögerung bringt sie außer sich. Diese ungeduldige Haltung, die sie auch auf das politische Leben übertragen, nimmt sie gegen die Formen ein, durch die sie immer-fort in ihren Plänen aufgehalten und behindert werden. – Genau dies aber, was die Menschen der Demokratien für den Nachteil der Formen halten, macht diese für die  Freiheit so nützlich, denn ihr Hauptverdienst liegt darin, daß sie als Schranke zwischen die Starken und die Schwachen treten, um die einen aufzuhalten und den anderen Zeit zur Besinnung zu geben. Die Formen sind um so notwendiger, je tätiger und mächtiger die Staatsgewalt ist und je gleichgültiger und schwächer die einzelnen wer-den. So benötigen die demokratischen Völker die Formen mehr als die anderen Völker – und naturgemäß achten sie sie geringer”  (5).

 

Die Grenzendes Formalen  

III

Erst dort also, wo man vorab das Prinzip des Formalisierens, des Abstrahierens von „natürlichen” Unterschieden akzeptiert hat, kann man zugleich und mit Recht über Grenzen des Formalen diskutieren. Dort allerdings muß man es auch tun: Daß die Formen als Schranke zwischen  den Starken und den Schwachen nicht genügen, ist offensichtlich. Schon im 17. Jahrhundert hat Thomas Hobbes den „Idealtypus” der bürgerlichen Gesellschaft erfaßt und in das ebenso großartige wie erschreckende Bild des Krieges oder Wettrennens aller gegen alle gefaßt: „Von diesem Wettrennen aber müssen wir annehmen, daß es kein anderes Ziel, keinen anderen Siegeskranz kennt, als: der Erste zu sein... Und das Rennen aufgeben heißt sterben” (6).

Historisch gesehen folgt die Sprengung von Ständeprivilegien, die Niederreißung von Mauern rechtlich sanktionierter Ungleichheit — seien dies nun Zunftordnungen, Leibeigenschaft, Sklaverei oder was immer — keineswegs nur aus hohen ethischen Motiven, sondern entscheidend aus der Logik ökonomischer Leistungsrationalität auf dem Wege vom Frühkapitalismus zur Industriegesellschaft. Die moderne Leistungsrationalität setzt Konkurrenz und damit die formelle Gleichheit aller Beteiligten voraus; es gibt keinen Leistungsvergleich, keine Konkurrenz zwischen dem Herrn und dem Knecht, weil in Leistungsvergleich und Konkurrenz beide zunächst einmal auf eine Stufe gestellt würden. Die Proklamation der Menschenrechte hat es daher nicht nur, nicht einmal in erster Linie mit einer plötzlich überhand nehmenden Menschenfreundlichkeit der Herrschenden, der zuvor Privilegierten zu tun, sondern mit der Dynamik von bürgerlich-kapitalistischem Leistungsprinzip und Konkurrenz, die anders als auf dem Boden formeller Freiheit und Gleichheit sich nicht entfalten können. In den Auswirkungen handelt es sich sogar um einen Vorgang von äußerster sozialer Härte: Die patriarchalischen Sicherungen und Fürsorgepflichten, die zuvor den Unterschichten zugute kamen, entfallen. Wie Tocqueville es bereits Jahrzehnte vor dem amerikanischen Sezessionskrieg so lapidar wie treffend formuliert hat: „Man hebt in den Vereinigten Staaten die Sklaverei nicht zum Vorteil der Neger auf, sondern zum Vorteil der Weißen” (7).

 

Soziale Gleichheit

Damit betreten wir ein Gebiet, auf dem heute vor allem die Polarisierungen betrieben werden und die Hysterien sich ausbreiten: das problemreiche Feld  sozialer Gleichheit. Die Problematik hat viele Dimensionen; nur weniges kann hier angedeutet werden. Zuerst geht es um die Entwicklung sozialer Sicherungssysteme, die die Risiken individueller Freisetzung im Leistungs-Konkurrenz-Gefüge abfangen, mindestens in Grenzen halten sollen. Anfangs nur für besonders bedrohte – und als bedrohlich empfundene — Gruppen entworfen, werden die öffentlichen Sicherungssysteme ständig weiterentwickelt, bis sie praktisch die Gesamtbevölkerung erfassen. Dabei handelt es sich nicht nur um Renten- und Versicherungssysteme, sondern mehr und mehr wird die gesamte staatliche Wirtschafts-, Konjunktur- und Strukturpolitik zu einem stets weiter auszweigenden, zunehmend auch vorbeugenden Interventions- und Steuerungsinstrument gesellschaftlicher Stabilisierung mit politischem Verpflichtungscharakter ausgebaut.


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