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vorgänge: Artikel - 16.11.75

Viel Trost und wenig Taten

Claudia Pinl

Die Frauenpolitik der Gewerkschaften

aus: vorgänge Nr. 16 (Heft 4/1975), S. 15-25

3,3 Millionen Arbeiterinnen gibt es in der Bundesrepublik: Spulerinnen in der Textilindustrie, Montiererinnen in der Metallindustrie, Stepperinnen in Schuhfabriken. Sie sitzen an Fließbändern und Halbautomaten und verrichten Stunde um Stunde die immer gleichen Handgriffe in extrem kleinen Zeitabständen. Die meisten arbeiten im Akkord. Ausgeklügelte Arbeitsmeßverfahren steigern das Tempo bis an die Grenze des Erträglichen. Typische Frauenarbeiten — das heißt in der Industrie: simpelste Verrichtungen mit kurzer Anlernzeit, Reduktion der geistigen Tätigkeit auf ein Minimum, dafür ständige Anspannung der Nerven und der Sehkraft.
Kaum von der Industriearbeit zu unterscheiden sind die Tätigkeiten vieler weiblicher Angestellter. Die Stenotypistinnen in den Schreibsälen sind zu Anhängseln ihrer Maschinen und Diktaphonegeworden. Für Verkäuferinnen an Registrierkassen, für Bürokräfte an Buchungsautomaten ist die Arbeit auf wenige Handgriffe geschrumpft. — Die vier Millionen weiblichen Angestellten arbeiten entweder in den typischen „Frauenberufen” des „Lehrens, Helfens, Pflegens” und der Dienstleistungen; sie sind Friseusen oder Krankenschwestern, Zimmermädchen, Kellnerinnen oder Verkäuferinnen. Oder sie gehen in den Büros ihren männlichen Vorgesetzten zur Hand.
Wenn sie nach Hause kommen, beginnt für die berufstätigen Frauen die zweite Schicht: Mann und Kinder versorgen, kochen, putzen, waschen. Die Verantwortung für Kindererziehung und Hausarbeit wird immer noch wie selbstverständlich den Frauen zugewiesen — auch wenn sie berufstätig sind.
Weibliche Angestellte und Arbeiterinnen haben gemeinsam, daß sie unterbezahlt sind. Die Frauenlöhne in der Industrie liegen unverändert seit 1882 um ein Drittel niedriger als die Löhne der Männer. Selbst Facharbeiterinnen werden im Durchschnitt schlechter bezahlt als männliche Hilfskräfte. Bei den Angestellten ist der Abstand zwischen dem, was Männer verdienen und dem, was Frauen nach Hause bringen, noch größer. Die Hausarbeit wird ohnehin gratis geleistet. Frauen erhalten die schlechtesten Arbeitsplätze zugewiesen und sie werden schlecht entlohnt. In wirtschaftlichen Krisen sind sie als erste von Entlassungen bedroht. Zusammen mit den Ausländern bilden die Frauen den Bodensatz der Beschäftigungshierarchie in der Bundesrepublik.

Frauen gewerkschaftlich unterorganisiert

Gewerkschaftliche Organisationen, der Zusammenschluß mit anderen Abhängigen, um solche Arbeitsverhältnisse gemeinsam zu verändern, das tut hier besonders not — könnte man meinen. Aber nur rund ein Viertel der abhängigbeschäftigten Frauen ist gewerkschaftlich organisiert. Bei den männlichen Arbeitern, Angestellten und Beamten ist es etwa die Hälfte. Knapp 1,3 Millionen Frauen sind Mitglieder in den 16 Einzelgewerkschaften des DGB — in der Mehrzahl Arbeiterinnen. Rund 155 000 Frauen hat die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft organisiert. Da, wo viele Frauen arbeiten, gibt es vergleichsweise auch viele Gewerkschafterinnen. In der Gewerkschaft Textil-Bekleidung sind die Frauen sogar in der Mehrheit. Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen besteht fast zur Hälfte aus weiblichen Mitgliedern. In allen anderen DGB-Gewerkschaften sind die Frauen aber in der Minderheit, auch in der IG Metall, obwohl diese Organisation mit 300 000 weiblichen Mitgliedern die größte Gewerkschafterinnengruppe im DGB stellt.
Wie den Jugendlichen, den Angestellten und Beamten, so sind auch den Frauen besondere Referate in den Vorständen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften gewidmet. Programmatik und Inhalte gewerkschaftlicher Frauenarbeit diskutiert die weibliche Mitgliederbasis in Frauenausschüssen und auf Frauenkonferenzen.
Bei der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Jahre 1949, ging man davon aus, daß die Frauenausschüsse, ja die gesamte Frauenarbeit, nur etwas Vorübergehendes sein würde — nötig nur solange, bis die Kolleginnen voll in die Gesamtorganisation integriert wären. Und bis das Gleichberechtigungspostulat des Grundgesetzes verwirklicht wäre. Elfriede Hoffmann von der Abteilung Frauen beim DGB-Bundesvorstand meint:

„Wir haben uns aber im Lauf der Jahre eines anderen belehren lassen müssen und können noch leider immer wieder feststellen, daß es eine ganze Menge Benachteiligungen gibt, wenn auch formaljuristisch die Gleichberechtigung bis auf ganz wenige Ausnahmen erfüllt ist.”

Die Frauen in die Gewerkschaft zu integrieren und die gesamtgesellschaftliche Benachteiligung abzubauen — das sind, kurzgefaßt, die Anliegen gewerkschaftlicher Frauenarbeit:

„Gewerkschaftliche Frauenarbeit ist gesellschaftspolitische Arbeit. Ausgehend von Einzelfragen zur Situation der berufstätigen Frauen wird sie zum Motor, um die Situation der Arbeitnehmer und ihrer Familien insgesamt zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Probleme zu analysieren und zu lösen, die sich aus der Erwerbstätigkeit der Frau, aus ihrer Rolle im Beruf, in Familie und Gesellschaft ergeben. Wir wollen mit der gewerkschaftlichen Frauenarbeit Einfluß nehmen auf die Gestaltung der Lebensverhältnisse, auf die Arbeitsbedingungen, und das ist heute noch immer der richtige Weg, um die Politik der Gewerkschaften mitzugestalten; das heißt, gemeinsam und nicht getrennt. In einer Gesellschaft, in der die gleichen Rechte der Frauen und die Beteiligung an allen Lebensbereichen und an allen Positionen noch nicht herbeigeführt sind, kann auf eine gruppenspezifische Interessenvertretung der Frauen einfach nicht verzichtet werden, auch nicht in den Gewerkschaften.” [1]

lm einzelnen besteht die gewerkschaftliche Programmatsoweit sie die Frauen betrifft, aus einer Vielzahl von tarifpolitischen, sozialpolitischen und bildungspolitischen Forderungen. Ein buntgewürfelter Katalog solcher Forderungen ist das DGB-„Programm für Arbeitnehmerinnen”:
„Gleiche Bildungsmöglichkeiten und Begabungsförderung”; „gleiche berufliche Aufstiegs-Chancen für Frauen und Männer”; „Schutz, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz”; „bessere soziale Sicherung für Frauen — Ausbau des eigenen Rentenanspruchs”; „mehr Hilfen für die Familie”.
Diese Forderungen sind sehr allgemein an den Staat und an die Unternehmer gerichtet. Vorstellungen, wie sie im einzelnen durchgesetzt werden sollen, enthält das „Programm für Arbeitnehmerinnen” nicht. Was fehlt, ist vor allem eine Analyse der gesellschaftlichen Ursachen für die fundamentale Benachteiligung der Frauen.
Antiquierte, altväterliche Einstellungen zur Rolle der Frau und schlichte Vorurteile in den Köpfen von Unternehmern, Politikern und der Bevölkerung insgesamt werden für die Diskriminierung hauptsächlich verantwortlich gemacht. Diese Vorurteile gilt es durch beharrliche Überzeugungsarbeit, auch an den eigenen Kollegen, auszuräumen, damit Reformen im Sinne der Frauen initiiert werden können. Dann, so meinen die Verantwortlichen für die gewerkschaftliche Frauenpolitik, werde sich die Gleichberechtigung nach und nach schon einstellen.

Privilegierung der Männer

Dabei übersehen sie, daß die Frauendiskriminierung tief verwoben ist mit dem auf Profitstreben, Konkurrenz und Unterordnung basierenden Wirtschaftssystem. Die patriarchalischen Ideen in den Köpfen sind dabei nur Abbild der hierarchischen Strukturen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Ohne den Willen, diese Strukturen aufzuheben, das „Oben” und „Unten” als solches in Frage zu stellen, bedeutet die Forderung nach Gleichberechtigung nicht mehr als: Die Situation der Frauen soll der Situation der Männer angeglichen werden. Eine solche Programmatik der formalen Angleichung stößt jedoch schon bald an Grenzen. Denn die Arbeitsteilung nach Geschlecht sichert den Männern in der Familie und in der Arbeit bestimmte Privilegien — bessere Bezahlung, mehr Aufstiegs-Chancen, weitgehende Freistellung von der Hausarbeit. Beim Umsetzen der Gleichberechtigungsforderung in gewerkschaftliche Praxis scheitert daher so manche Initiative am Interesse der Männer, auch der gewerkschaftlich aktiven, ihre Vorrechte nicht aufzugeben.
Das wird deutlich vor allem an der zentralen, von den Gewerkschaften erhobenen Forderung: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Aus dem DGB-„Programm für Arbeitnehmerinnen”:

„Die Arbeit und Leistung der Frauen ist endlich angemessen zu bewerten. Dazu wird gefordert: die umgehende Verwirklichung des Grundsatzes ,Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit`, und zwar durch die Beseitigung der sogenannten Leichtlohngruppen und der noch vorhandenen, mit ,Frauen` bezeichneten Lohngruppen; die Verbesserung der Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen; eine gerechte Festlegung des Arbeitswerts (Aufwertung der Geschicklichkeitsleistungen, der nervlichen Belastungen und ähnlicher Momente); berufliche Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Leistungen der Frauen; das Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte bei der Arbeitsorganisation, um die Leistung der einzelnen Arbeitnehmerin objektiv zu bestimmen.”

Es ist bezeichnend, daß diese für die Frauen so wichtige Frage nicht eigentlich in den Kompetenzbereich gewerkschaftlicher Frauenarbeit fällt. Frauenabteilungen, Frauenausschüsse und -konferenzen nehmen dazu zwar immer wieder Stellung, sie können aber selbst nichts gegen die Lohnungerechtigkeit unternehmen. Das ist Aufgabe der gewerkschaftlichen Tarifpolitik.
Die 7. Frauenkonferenz der IG Metall fiel zeitlich mitten in die Tarifbewegung vom Herbst 1970. Lohn- und Gehaltserhöhungen zwischen 12 1/2 und 18 Prozent hatte die IG Metall gefordert. Die Verhandlungen zogen sich hin, Warnstreiks in Hessen und im Ruhrgebiet zeigten die gewerkschaftliche Kampfbereitschaft an.
Trotz der seit Jahren höchsten Lohnforderungen, die die IG Metall erhob, waren viele Delegierte der damaligen Frauenkonferenz unzufrieden. Denn diejenigen, die sie vertraten, die Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten der Metallindustrie, waren und sind fast ausschließlich in den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen. Da die Ausgangsbasis, der Tariflohn, so niedrig ist, schlagen selbst kräftige prozentuale Erhöhungen nur unzureichend bis in die Lohntüten der Frauen durch. Am zweiten Tag der Konferenz beschwerte sich die Delegierte Monika Dose aus Kiel:

„Ich möchte an dieser Stelle mal etwas an die Adresse der Tarifkommissionen sagen. Bitte, mißversteht das nicht. Ich kann nur sagen, daß die Frauen sehr gespannt sind auf den Abschluß dieser Tarifverhandlungen, und wir werden sehr neugierig sein, wieweit man uns dabei vertritt. Wir sind nicht mehr bereit, uns nur mit Versprechungen, daß man sich für unsere Interessen einsetzen wird — das heißt in diesem Fall Abschaffung der unteren Lohngruppen oder zumindest Anhebung der Relationen — zufrieden zu geben. Wir werden Maßnahmen ergreifen, wir werden Konsequenzen erwarten. Und wenn diese nicht erfolgen, werden wir energisch zur Selbsthilfe greifen müssen.” [2]

Tröstende Worte sprach dagegen der oberste Tarifpolitiker der IG Metall, Hans Mayr:

„Die Anhebung der unteren Lohngruppen und Gehaltsgruppen ist ein Ziel, das wir seit langem verfolgen und das in dieser Tarifbewegung nur dort angefaßt worden ist, wo das auch rechtlich möglich ist. Aber wir können heute schon den Arbeitgebern sagen, daß das Problem der Anhebung der unteren Lohn- und Gehaltsgruppen nicht etwa mit dieser Tarifbewegung, allein in den Bezirken, in denen es möglich ist, erledigt ist, sondern wir lassen dieses Problem nicht mehr ruhen, bis wir es auch erledigt haben” [3].

Statt Frauenlohngruppen: Leichtlohngruppen

Nicht der erfolgreichen Tarifpolitik der Gewerkschaften war es zu verdanken, daß Mitte der fünfziger Jahre die besonderen Frauenlohngruppen abgeschafft wurden. 1955 entschied vielmehr das Bundesarbeitsgericht — allerdings aufgrund einer von den Gewerkschaften initiierten Klage —, daß der Gleichberechtigungsgrundsatz auch die Tarifvertragsparteien als unmittelbar geltendes Recht binde. Frauenlohngruppen oder Abschlagsklauseln, die eine Lohnminderung bis zu 25 Prozent gegenüber den Männern vorsahen, mußten aus den Tarifverträgen verschwinden.
Damit wäre eigentlich die Frage der Unterbezahlung weiblicher Arbeitskraft gelöst gewesen. Aber die Frauenlohngruppen und die Abschlagsklauseln wurden — ohne besonderen Widerstand der Gewerkschaften [4] — nicht ersatzlos gestrichen. An ihrer Stelle tauchten vielmehr als „Übergangslösung” in den Tarifverträgen die bekannten Leichtlohngruppen auf.
Die Tätigkeitsbeschreibungen für diese untersten. Lohngruppen sind unterschiedlich. Fast immer ist jedoch die Rede von „leichter” Arbeit oder von „einfachen” Tätigkeiten, die nach „kurzer Anlernzeit” ausgeführt werden können und mit „geringen körperlichen Belastungen” verbunden sind. Es sind die alten Frauenlöhne in scheinbar geschlechtsneutralem Gewand. Die männlichen Hilfsarbeiter fangen zwei oder drei Stufen höher an. Der Gegensatz zwischen den harmlos klingenden Formulierungen im Tarifvertrag und der Wirklichkeit an Frauenarbeitsplätzen könnte nicht größer sein. „Einfach” und „leicht” bedeutet in Wahrheit „einseitig belastend”, „monoton” und „stupide”, bedeutet Arbeit, die die meisten infolge des extrem hohen Akkordtempos nur wenige Jahre durchhalten können.
Fragt man die Gewerkschaften, was die Tarifpolitik der letzten Jahre geleistet habe, um die Lohngleichheit herzustellen, so wird darauf verwiesen, daß die unteren Gruppen bei fast jedem Tarifabschluß überproportional stark angehoben wurden. Der Abstand der unteren Gruppen zum sogenannten Ecklohn, dem einfachen Facharbeiterlohn, hat sich in der Tat ständig verringert. 1950 betrug er in der Metallindustrie rund 35 Prozent, heute nur noch 20 bis 18 Prozent.


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