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vorgänge: Artikel - 1.02.82

Lehren aus Affären mit dem Bundesnachrichtendienst (BND)

Diethelm Damm

aus: vorgänge Nr. 55 (Heft 1/1982), S. 60-68

Vor kurzem machte noch einmal ein Mann Schlagzeilen, der eine der spektakulärsten Geheimdienstaffären der BRD auslöste, nämlich Günter Guillaume anlässlich seines Austausches gegen westliche Spione in der DDR (1). Es scheint mir deshalb sinnvoll, im Rahmen eines Beitrags über den Bundesnachrichtendienst (BND) an die im Jahre 1974 publik gewordene Guillaume-Affäre zu erinnern, weil der sie thematisierende parlamentarische Untersuchungsausschuss zahlreiche Fakten über diesen Geheimdienst ans Tageslicht förderte, die erstmals einer breiteren Öffentlichkeit einen gewissen Einblick in Nachrichtendienst-Praktiken vermittelte, die viele bis dahin wohl für unmöglich gehalten haben.
Bundeskanzler Schmidt sagte aus Anlass des 25jährigen Jubiläums des BND vor circa einem halben Jahr: „Die Nachrichtendienste sollen unsere demokratische Ordnung, sie sollen unsere freie, offene Gesellschaft schützen" (2) Schmidt weiter: Die Bürger müssten wissen, dass die „notwendige Kontrolle der Dienste gewährleistet ist" (3). Weder der einen noch der anderen Behauptung Schmidts kommt nach den aus mehreren Affären zu ziehenden Schlüssen ein allzu hoher Realitätsgehalt zu. So ließ z. B. die Guillaume-Affäre folgendes deutlich werden:

 

1. Bespitzelungen und Denunziationen

 

Der BND, eigentlich nur für Spionage im Ausland zuständig, hat zumindest bis zum Regierungsantritt der SPD/FDP-Koalition auftragswidrig mindestens 54 namentlich bekannte bundesdeutsche Politiker bespitzelt und über sie Akten angelegt. Der „Stern” berichtet von einer insgesamt „600 Personen umfassenden Sonderkartei" (4). Diese Dossiers wurden unkontrolliert fotokopiert und auch an Dritte weitergegeben.
Zur rechtlichen Würdigung der BND-Praktiken ist es zunächst notwendig, darauf hinzuweisen, dass es eine gesetzliche Grundlage für den BND bis auf den heutigen Tag nicht gibt. Vielmehr wurde der BND „durch Kabinettsbeschluss vom 11. Juli 1955 am 1. April 1956 in Dienst gestellt . . . Grundlage dieses Beschlusses war die der Bundes-regierung ipso jure zustehende Organisationsgewalt" (5). Die nur in vertraulichen Kabinettsbeschlüssen festgelegten Aufgaben des BND umriss BND-Präsident Wessel folgendermaßen: „Der BND sammelt und bearbeitet im Interesse der Sicherheit unseres Landes und im Auftrag der Bundesregierung im Ausland Nachrichten, die aus anderen Informationsquellen nicht zur Verfügung stehen und deshalb als Beurteilungselemente für die Entscheidungen der Regierung unentbehrlich sind.” Zum Bereich Beschaffung heißt es in den BND-Statuten: „Beschaffung von Informationen militärischen, wirtschaftlichen und rüstungstechnischen, sowie politischen Inhalts mit nachrichtendienstlichen Mitteln aus dem Ausland" (6).
Entgegen dieser klaren Beschränkung des BND auf Auslandsaufgaben bestätigten vor dem Untersuchungsausschuss der ehemalige Kanzleramtschef und BND-Dienstherr Horst Ehmke und der damalige BND-Präsident Gerhard Wessel BND-Spitzeldienste im Inland. Die entsprechenden Dossiers umfassten nicht nur die politischen Aktivitäten der Bespitzelten, sondern ebenso ihre „Ess-, Trink- und Bettgewohnheiten”. Ehmke laut „Spiegel”: „Der frühere BND-Präsident Gehlen brauchte das, um sich allen Versuchen, den Dienst unter Kontrolle zu bringen, entziehen zu können. Woher wusste wohl Adenauer, dass sein FDP-Vize Blücher mal was mit 'ner Mulattin gehabt haben soll, wenn nicht vom BND” (7).
Nicht nur Einzelpersonen wurden überwacht, sondern auch Organisationen. Noch im März 1971, also zwei Jahre nach der Regierungsübernahme von SPD und FDP, flog eine BND-Angestellte auf, die Material über die SPD sammelte. SPD-Interna - unter anderem Aufzeichnungen von vertraulichen Vorstandssitzungen (8) - hatte der einstige Leiter des früher in der DDR nachrichtendienstlich arbeitenden Ostbüros der SPD für den BND zusammengetragen (9). Dass diese BND-Dossiers auch an Dritte zum Beispiel an Parteien oder Journalisten weitergegeben wurden, hielt BND-Präsident Wessel für denkbar (10). Der damalige SPD-Bundesgeschäftsführer Holger Bömer hatte Anhaltspunkte dafür, dass „Ergebnisse von solchen Ausspähungen auch als innenpolitische Knüppel” verwandt wurden (11). Ehmke sagte aus, dass zum Beispiel „das über die SPD vorn BND ‚ohne Auftrag der Auslandsaufklärung' zusammengetragene Material ‚interessierten politischen Kreisen' zugänglich gemacht wurde” (12). Der frühere Chef der BND-Abteilung Beschaffung, General a. D. Lankau bekannte, dass er Material über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus anfallenden Berichten zusammengefasst und als sogenannte
Führungsnotizen direkt an den damaligen BND-Präsidenten Gehlen weitergegeben habe, worauf die Originalunterlagen vernichtet worden seien, so dass eine spätere Kontrolle der „Notizen”, die Gehlen wahrscheinlich in seine Sonderkartei genommen habe, nicht mehr möglich gewesen sei (13).
Neben Politikern, führenden Oppositionellen, wie etwa Wolfgang Abendroth oder Viktor Argartz (14), und der SPD bespitzelte der BND auch noch ausgiebig Verlage, Journalisten und Verleger; so den „Stern” und den „Spiegel”, den Springer- und Bauer-Verlag, Augstein und Nannen, Sebastian Haffner und 08/15-Autor Hans-Hellmut Kirst (15), Margarethe Buber-Neumann und Gert Bucerius (16). Ein Star-Inlandsagent des BND in dieser Sache, Günther Heysing, beschaffte übrigens noch bis 1973 einschlägiges Material für den BND (17). Er beschränkte sich nicht auf Materialbeschaffung, sondern zettelte durch heimliche Denunziationen und Tipps an reaktionäre Organisationen aktiv Kampagnen etwa gegen Kirst oder Haffner an. Auch den BND animierte er „zu praktischer psychologischer Kriegsführung”. In Dokumentationen und durch stete Wiederholung von Vorwürfen, die darin gipfeln sollten, Haffner stehe im Sold der SED, müsse der Kommentator so unglaubwürdig gemacht werden, dass selbst Herausgeber Bucerius das Vertrauen in seinen Mann verliere. Heysing an den BND: „Eine Einschränkung der Wirksamkeit von H. kann nur erreicht werden, wenn ihm die publizistische und wirtschaftliche Basis beim ‚Stern' zerstört wird" (18).

 

2. Innenpolitische Obstruktion gegen die parlamentarische Linke

 

Waren mit BND-Unterstützung innenpolitische Kämpfe zu führen, so richteten sich diese stets gegen die politische Linke, wie das oben genannte Beispiel bereits zeigt. Hatte R. Gehlen die Mitglieder seines Dienstes vorwiegend aus SD-, Gestapo- und Nachrichtenoffizieren der NS-Ära rekrutiert, so wurde die reaktionäre Gesinnung dadurch konstant gehalten, dass neue Mitarbeiter vorwiegend auf Empfehlung von Bekannten und Verwandten angeworben wurden. „Folge: In dem ohnehin schon konservativen Nachrichtendienst bildeten sich immer neue rechtslastige Zirkel" (19), was auch eine Zusammenarbeit mit entsprechenden gesellschaftlichen Kräften nahelegt.

So überrascht es nicht, dass die von dem BND-Agenten Bährwald - später „Berater” der CDU/CSU-ausgespähten SPD-Interna der CSU-Landesleitung in München zugespielt wurden (20) und dass der seinerzeit zuständige Kanzleramtsminister H. Ehmke nicht vom BND sondern zuerst von F. J. Strauß erfuhr, dass bei einer BND-Außenstelle die Akte über SPD-Intema sichergestellt wurde (21). Zu diesem Zusammenspiel zwischen BND-Mitgliedern und konservativen Kräften gehört weiter, dass

- „die CDU/CSU durch Indiskretionen aus einigen Bundesdienststellen in der Affäre Guillaume über erheblich mehr Informationen als die Regierung verfügt" (22);
- von Vertretern der CDU/CSU präzise Fragen zu Ermittlungskomplexen im Falle Guillaume gestellt wurden, die zu diesem Zeitpunkt von den Behörden noch geheimgehalten wurden (23) bzw. bis dahin noch nicht einmal dem Kanzleramt bekannt waren (24);
- die CDU/CSU-nahe Presse Andeutungen über Ermittlungsergebnisse veröffentlichte, bevor im Vertrauensmänner-Gremium die Abgeordneten darüber unterrichtet worden waren (25);
- dem konservativen ZDF-Moderator Löwenthal BND-Geheimberichte zugespielt wurden (26);
- BND-Mitarbeiter von Akten, die Ehmke zu vernichten befohlen hatte, Fotokopien anfertigten und an konservative Massenmedien weitergaben (27);
- Erkenntnisse aus einer geheimen Verschlusssache der Führungsorientierung des BND bei der Fragestunde des Bundestages durch den CSU-Abgeordneten L. Niegel veröffentlicht wurden (28);
- die „ ‚CSU-Seilschaft' (Pullach-Jargon) . . . noch heute die Personalpolitik des BND beeinflusst.
- trotz sozialliberaler Reformversuche" (29) und es schaffte, die Antikommunistin und Anti-Brandtkämpferin S. Sievers als BND-Mitarbeiterin anzustellen (30);

Ehmke: „Was den BND in den Rufgebracht hat, mit der CSU verfilzt zu sein, ist das Zusammenspiel in vielen Kampagnen . . . Da liegt dann die Gefahr nahe, dass sich Teile dieses Dienstes verselbständigen und Mitarbeiter auf fremde Rechnung arbeiten" (31). Außer ehemaligen BND-Agenten sind übrigens auch solche des Verfassungsschutzes (VS) für die CDU/CSU tätig (32). Nur am Rande sei erwähnt, dass auch diese Praktiken auftragswidrig sind, denn es gehört natur-gemäß nicht zu den Aufgaben des BND - zudem gegen den Willen der Bundesregierung -‚ konservative Kräfte mit geheimem Material zu versorgen.

 

3. Bestechung von Journalisten durch den BND

 

Der BND hat sich zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung, zur eigenen Absicherung und zur Inlandsaufklärung Journalisten und andere „politisch einflussreiche Persönlichkeiten durch Zahlung von Gefälligkeitshonoraren und Übernahme der Kosten für teure Vergnügungsreisen” verpflichte (33). Einem „Stern"-Bericht zufolge wagten es viele Politiker nicht, gegen den BND „aufzutreten, weil er Persönliches aus ihrer Privatsphäre in seinen Dossiers gesammelt hatte. Und außerdem hatte er einflussreiche Leute durch finanzielle Zuwendungen so an sich gebunden, dass sie sich bei Bundeskanzler Adenauer, dessen Staatssekretär Globke und Knieper für ihn einsetzten.” Laut Ehmke, der von „übelster Korrumpierung von Teilen der Presse” durch den BND sprach, hat es seinerzeit erhebliche Zahlungen an Journalisten gegeben, „die für den Dienst Inlandsaufklärung betrieben hätten”. Er schilderte, dass Journalisten, die nebenher für den BND arbeiteten, gegen Honorar Berichte an BND-Außenstellen gaben und wenige Tage später unter Berufung auf diese Berichte Meldungen für ihre Blätter schrieben" (34). Für diese Spitzeleien seien zwischen 1.500 und 15.000 DM monatlich - natürlich steuerfrei - gezahlt worden (35).
Der damalige. Redaktionsdirektor der Illustrierten „Quick” behauptete, dass „gut zehn Dutzend der führenden Journalisten in der Bundesrepublik Sonderverbindungen mit dem BND haben”, was eine „ehrenhafte” Sache sei (36), der „Extra-Dienst” wusste von 60 „BND-Mitarbeitern aus Journalistenkreisen” zu berichten (37). Laut „Frankfurter Rundschau” soll die „Führungsstelle für journalistische Mitarbeiter des BND . . . ihren Sitz seit Jahren in Neu-Isenburg südlich von Frankfurt haben" (38). Dass sich Journalisten vom BND bestechen lassen, nannte BND-Chef Wessel eine „staatserhaltende Pflicht”, General-Bundesanwalt a. D. Martin befand: „Was ist schon dabei?" (40). Dagegen erhob der Deutsche Presserat gegen diese Praktiken schärfsten Protest und drängte außerdem auf eine Änderung der „bisherigen Praxis” (!) BND-Residenten im Ausland als Journalisten zu deklarieren (41).

 

4. Internationale Waffengeschäfte

 

Der BND beteiligte sich am internationalen Waffenhandel und sorgte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dafür, dass unter Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz Kriegswaffen ohne die notwendige Genehmigung durch die zuständigen Bundesbehörden in Spannungsgebiete exportiert wurden.
Über die frühere Frankfurter Firma „Radio A. I. R.”, nach dem Bericht des Fernsehmagazins „Monitor” eine Außenstelle des BND und die Firmen „Merex AG” und „Dobbertin” scheint der BND mit geholfen zu haben, illegale Rüstungsgeschäfte in Millionenhöhe zu tätigen und unter anderem über 100 Flugzeuge, sowie Geschütze, Raketen, Maschinengewehre, Bordkanonen etc. an Saudi-Arabien, Nigeria, Indien, Pakistan u. a. zu liefern (42). Das Kriegsmaterial stammte zum überwiegenden Teil aus überschüssigen Beständen der Bundeswehr und wurde aufgrund gefälschter Exportpapiere zur Ausfuhr freigegeben. Dem „Spiegel” zufolge soll nicht nur der BND, sondern auch der Staatssekretär des damaligen Bundeskanzlers Erhard, Ludger Westrick, über den Waffenhandel informiert gewesen sein. Auskünfte über diesen Waffenhandel wollten BND-Vertreter vor dem Untersuchungsausschuss nicht abgeben. Einzelheiten könnten nur in nichtöffentlicher Sitzung erörtert werden. Horst Ehmke allerdings antwortete auf die Frage: „Bestätigen Sie also, dass der BND Waffenhandel betrieben hat?”: „Das ist vom Präsidenten (des BND) vor dem (Guillaurne-)Ausschuss schon gesagt worden" (43). Selbst nach Ansicht des früheren Kanzleramtschefs Carstens, dessen Verwicklung in diese Affäre nie geklärt wurde, ist der Waffenhandel „durch die Vorschriften für den BND nicht gedeckt" (44).


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