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vorgänge: Artikel, Armut, Generationen - 24.02.85
Armut - Zwang zur Kinderarbeit
Elke von der Haar, Heinrich von der Haar
aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 46-15
Im Dunkeln der » Wohlstandsgesellschaft«
Nur selten gelangt das an das Licht der Öffentlichkeit, wovon manche meinen: »So lernen sie am schnellsten, was sie im Leben erwartet«, wie z.B. Arthur Laffer, Berater des US-Präsidenten Ronald Reagan, ein Freund der Kinderarbeit (Plus. Jg. 1980, H.52, S. 17) oder »Kinderarbeit gibt es bei uns nicht, denn sie ist verboten« - wie z.B. der zuständige Ministerialrat für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesarbeitsministerium, Dr. Zmarzlik (Die Welt vom 07.11.80). Im Schatten der sogenannten Wohls tandsgesellschaft müssen Kinder, die zur Schule gehen und außerdem hart arbeiten — in der Bundesrepublik etwa 300 000 — einen Acht- bis Zehnstundentag bewältigen — mehr als das, was manche Erwachsenen leisten müssen.
Unter »Kinderarbeit« wird hier die Erwerbstätigkeit von Kindern zum Zwecke der Gewinnerzielung seitens der Unternehmer verstanden, und zwar unabhängig davon, wie lange die Kinderarbeit dauert, wie oft sie stattfindet und ob sie verboten ist oder nicht. Zur Kinderarbeit zählt nicht die Mitarbeit im elterlichen Haushalt sowie die Arbeitslehre einschließlich des Betriebspraktikums. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt das Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren und ältere, soweit diese noch vollzeitschulpflichtig sind. Mit der Einführung der 10jährigen Schulpflicht gelten also auch 15-und evtl. 16jährige als Kinder im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Seitens der Kinder ist die familiäre Armut einer der wesentlichen Gründe der Kinderarbeit neben anderen - wie z.B. der Angst um einen Ausbildungsplatz bei der »Probearbeit«.
Kinderarbeit für den Lebensunterhalt der Familie
Kinderarbeit gibt es in der Bundesrepublik seit Beginn ihrer Existenz. In den 50er Jahren stand bei der Kinderarbeit aufgrund der Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Elternlosigkeit usw. das nackte Überleben im Vordergrund. Für Hungerlöhne — überwiegend zwischen 15 und 75 Pfennigen pro Stunde —schufteten die Kinder vielfach aus bitterer Not für die einfachsten Lebensbedürfnisse. In den 60er Jahren spielte die Kinderarbeit aufgrund des gestiegenen Wohlstands eine teilweise geringere und teilweise veränderte Rolle: Zum Ausgleich des zunehmenden Arbeitskräftemangels werden Kinder vielfach als feste Hilfsarbeitskräfte in den Produktionsprozeß eingesetzt —soweit die schnelle technische Entwicklung das noch zuläßt, und zwar besser bezahlt. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion steht der »Taschengelderwerb« für die Finanzierung eines Fahrrads, der Kleidung, der Ferienreise, eines Fotoapparates usw.. Die Kinderarbeit für unmittelbare Lebensmittel, für die Wohnungsmiete usw. spielte jedoch nach wie vor eine - wenn auch untergeordnete - Rolle.
Mit der zunehmenden Verarmung vieler Arbeiter- und Angestelltenfamilien seit der Krise 1974/75 werden immer mehr Kinder genötigt, zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Inzwischen hat die Hälfte aller Familien mit vier oder mehr Kindern ein Einkommen unter dem Existenzminimum. Andauernde Arbeitslosigkeit, vermehrte Obdachlosigkeit, Reallohnverlust, Sozialabbau, drastische Mietsteigerungen usw. sind die Gründe, die den Zwang zur vermehrten Lohnarbeit von Kindern - auch aus nicht kinderreichen Familien - für den Lebensunterhalt verstärken. Das gelegentliche Jobben zur Erfüllung von ein paar Kinderträumen ist noch das geringste Übel. Diese Kinder hören meist dann auf, wenn die Arbeit zu viel, die Bezahlung zu niedrig ist oder wenn das begehrte Fahrrad oder der Fußball erarbeitet sind. Viel schlimmer ist die Kinderarbeit, wenn damit der Lebensunterhalt der Familie gesichert werden muß, wenn der geringe Verdienst der Eltern die Kinder regelrecht zur Arbeit zwingt. Der Zusammenhang zwischen niedrigem Familieneinkommen und der daraus für die einzelnen Familien resultierenden Notwendigkeit, die Kinder auch zum Unterhalt beitragen zu lassen, wird in vielen Einzelfällen deutlich. Dies macht die Handlungsweise der Eltern verständlich und wirft gleichzeitig ein bezeichnendes Licht auf die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, die die Eltern mehr oder weniger zwingen, ihre Kinder zur Lohnarbeit zu nötigen. In zahllosen Einzelbeispielen wird deutlich, daß Kinder direkt für den Lebensunterhalt der Familie arbeiten:
Ein 12jähriger Junge arbeitet täglich 12 Stunden in den großen Ferien in einer Autowaschanlage. Seine Eltern kassieren die Hälfte des verdienten Geldes (vgl. Semmler 1974, 24).
So zeigt sich auch in den Gewerbeaufsichtsberichten, daß insbesondere Sonder- und Hauptschüler bei verbotener Kinderarbeit angetroffen werden - wie z.B. im folgenden Fall: »In einem Betrieb wurde ein 14jähriger Junge beschäftigt, den seine Eltern von der Schule abgemeldet hatten, um sich durch die Arbeit des Kindes eine zusätzliche finanzielle Einnahmequelle zu verschaffen« (Jahresbericht der Gewerbeaufsicht (JdG) Baden-Württemberg 1972, 41).
So muß sich z.B. das Jugendamt in München mit einem 12jährigen türkischen Trebegänger befassen, aus dessen Lebensgeschichte hervorgeht, daß er bereits vier Jahre zuvor, als damals achtjähriger Junge, seiner Familie beim Geldverdienen helfen mußte. Sein älterer Bruder brachte ihn zur Zeitungsausträger-Arbeit mit. In der kinderreichen Familie habe damals ein fürchterliches Elend geherrscht, so schlimm, daß sich einem das Herz umdrehen müßte (vgl. Frankfurter Rundschau vom 27.04.81).
Die durchschnittliche Entlohnung beträgt - obwohl die Kinder teilweise schon wie Erwachsene arbeiten — im Durchschnitt zwischen 2 und 3 DM die Stunde. Diese niedrigen Löhne werden nicht nur im Handel oder in der Landwirtschaft gezahlt. So haben z.B. etwa 30 Kinder im Alter von 11 bis 15 Jahren - teilweise mit Lohnsteuerkarten — ca. 5 000 Stunden in einer Spielwarenfabrik für durchschnittlich 2 DM pro Stunde gearbeitet (JdG Bayern 1974, 66). Der »Spiegel« verkennt daher die Situation der Kinder, wenn er zu dem abenteuerlichen Schluß kommt, daß nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Kinder selbst Schuld an ihrer verheerenden Lage trügen: »Verstoßen wird gegen das Verbot der Kinderarbeit gleichermaßen durch gewinnsüchtige Arbeitgeber wie geldhungrige Kinder« (Kinderarbeit 1972, 63 und 65).
Kinderarbeit für das Existenzminimum
Die Krisenfolgen zeigen sich in einer Reihe von unterschiedlichen Formen und Anlässen der familiären Armut, die zur Kinderarbeit führen: Dazu gehören neben der Arbeitslosigkeit, der Heimarbeit und der Ruinierung von Kleinbauern insbesondere
- Reallohnsenkung,
- Scheidung der Eltern,
- Krankheit eines Elternteils,
- Kinderreichtum,
- frühzeitige Arbeitsunfähigkeit, usw.,
wozu im folgenden einige Beispiele zur Illustration angeführt werden:
Auf dem Frankfurter Flughafen passiert jeden Abend eine Frau in Begleitung ihrer 12jährigen Tochter die Sicherheitskontrollen, um von 23 Uhr bis 4 Uhr früh die Maschinen zu säubern. Das zu bewältigende Arbeitspensum ist so gewaltig, daß sie ohne die Mithilfe ihrer Tochter nicht zurecht käme. Das Flughafenpersonal nimmt keinen Anstoß an dem ungleichen Duo. Die Mutter, die von ihrem geschiedenen Mann nur unregelmäßig Unterhalt bezieht, ist auf diesen nächtlichen Job angewiesen — der Arbeitgeber spart eine zweite Arbeitskraft. Nach getaner Arbeit kann die 12jährige Tochter gerade drei Stunden schlafen, ehe sie dann müde und unkonzentriert zur Schule geht (vgl. Körner 1984, 14).
In einem Supermarkt arbeiten die noch schulpflichtigen Zwillinge, Kinder eines ehemaligen Mitarbeiters, über mehrere Monate lang täglich nach der Schule im Warenlager. Der Vater der Zwillinge war nach einem Herzinfarkt frühzeitig Rentner geworden. Nach Aussage der Personalchefin wollte die Firma der Familie mit der Beschäftigung der Kinder finanziell helfen (JdG Nordrhein-Westfalen 1981, 181).
Für die 13jährige Beate Petri beginnt der Tag nicht wie für ihre Klassenkameraden um sieben Uhr, sondern schon gegen fünf Uhr. Dann ist Beate bereits auf den Beinen und trägt Brötchen aus. Den Vertrag mit dem Bäckermeister hat ihre Mutter unterschrieben, den Lohn liefert das Kind zu Hause ab. Wenn Beate nach Früharbeit und Schule endgültig gegen Mittag nach Hause kommt, warten neue Pflichten auf sie. Dann muß das Mädchen auf ihre beiden jüngeren Geschwister aufpassen und den Haushalt versorgen, während ihre Mutter als Verkäuferin arbeitet. Wenn Beate schließlich ihre Geschwister zu Bett bringt, ist es 18.30 Uhr. Wenn sich die kleine Schwerarbeiterin dann endlich über ihre Schularbeiten beugt, hat sie einen 13-Stunden-Tag hinter sich. Meist ist sie viel zu erschöpft, um noch Lernstoff in sich aufzunehmen. Im Leben der 13jährigen wird sich sobald nichts ändern, denn ihre Mutter ist auf den Zusatzverdienst von 100 DM angewiesen. Frau Petri ist geschieden, Beates Vater zahlt nur unregelmäßig Unterhalt (vgl. Plus. Jg. 1980, 17) Die 10- und 12jährigen Söhne einer alleinstehenden Frau »helfen dem Bauern, der ihrer Mutter sein ehemaliges Gesindehaus vermietet hat, täglich 2 1/2 Stunden.... Jeder ... bekommt dafür in der Woche 10 Mark, das sind 60 Pfennig für die Stunde. In Niedersachsen bekommen Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft sonst einen Stundenlohn von 3 Mark. Doch die Arbeit dieser beiden Jungen wird hauptsächlich als Gegenleistung für eine billige Wohnung bewertet« (Richter 1973, 5).
Gerade bei kinderreichen Arbeiterfamilien und bei den ärmere Familien auf dem Lande führt die schlechtere materielle Situation dazu, daß die Kinder arbeiten oder mitarbeiten müssen, damit die Familien sich das Lebensnotwendige leisten können. Insbesondere Sonder- und Hauptschüler werden bei der Kinderarbeit angetroffen. Dieser Druck zur Kinderarbeit nimmt in der Krise zu, obwohl die Kinderarbeit sich jetzt schlechter realisieren läßt. Zahlreiche Familien sind bereits bei normaler Konjunktur auf die Nebenarbeit ihrer Kinder angewiesen, noch mehr Familien sind es in Krisenzeiten. Niedrige Löhne, Kinderreichtum und Obdachlosigkeit führen auch infolge des Sozialabbaus vermehrt zur Kinderarbeit.
Kinderarbeit und Arbeitslosigkeit
Kinderarbeit mit ihren negativen Folgen trifft in erster Linie die materiell schwächsten Gruppen der Gesellschaft, die auf einen Zusatzverdienst angewiesen sind. Dies zeigt sich insbesondere bei Arbeiterfamilien, Heimarbeiterfamilien, Familien, in denen der Vater oder die Mutter arbeitslos ist und obdachlosen Familien. Für Kinder aus Arbeiterfamilien gilt generell, daß in Krisensituationen die Arbeitslosigkeit viele un- und angelernte Arbeiterfamilien zwingt, ihre Kinder arbeiten zu lassen. Nach Berechnungen des IAB sind gegenwärtig weit über 1 Million Kinder von der Arbeitslosigkeit in ihren Familien mitbetroffen. Für viele Kinder, die in der eigenen Familie erleben, wie drückend sich die Arbeitslosigkeit des Vaters oder der Mutter auswirkt, hat die Arbeit einen so hohen Wert bekommen, daß sie bereit sind, vieles dafür in Kauf zu nehmen.