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vorgänge: Artikel - 1.06.70

Im Kampf um des Menschen Rechte

Fritz Bauer

Aus: vorgänge Heft 6/1969, S. 205-210

Als meine Schulzeit zu Ende ging, lobte mein Rektor den Entschluß, Rechtswissenschaft zu studieren. Als guter Mathematiker hätte ich bestimmt die Veranlagung, logisch zu denken, und auch meine Schulaufsätze seien ganz gewandt. Das war recht schmeichelhaft, aber nichts von alledem war mir jemals durch den Kopf gegangen. Schon als Elfjähriger hatte ich die nicht ungewöhnliche Frage, was ich einmal werden möchte, mit der Zeichnung eines großen Firmenschilds beantwortet, auf dem unter meinem Namen als Beruf „Oberstaatsanwalt” stand. Einige kommentierende Sätzchen wurden beigefügt. Ich habe diesen Schulaufsatz nicht vergessen, weil ich eine ungewöhnlich schlechte Note für ihn bekam. Das Firmenschild war denen der Rechtsanwälte nachgeahmt; Oberstaatsanwalt war in meiner Vorstellung so etwas wie ein besserer Rechtsanwalt. So ganz schief war dies nicht, und wenn ich heute in der Lage wäre, die juristischen Berufsbezeichnungen selbstherrlich zu ändern, würde ich bestimmt die Staatsanwälte Rechtsanwälte nennen. Die aus autoritären Zeiten stammende Bezeichnung Staatsanwalt paßt nicht; der Staatsanwalt vertritt nicht den Staat, er ist nicht der Anwalt irgendwelcher Staatsräson oder irgendwelcher Staatsinteressen, sondern des Rechts der Menschen und ihrer sozialen Existenz gegen private und staatliche Willkür. Er ist an die Gesetze gebunden, deren wichtigste die Menschenrechte sind.

Das Berufsbild, das ich mir als Elfjähriger machte, hatte seine Geschichte. Der „staatliche Rechtsanwalt”, der mir damals vorschwebte, entsprach dem Polizisten mit Pickelhaube, Schleppsäbel und martialischem Schnurrbart, der mir noch einige Jahre zuvor als das Großartigste auf Erden erschienen war, aber meinen sozialen Ansprüchen nun nicht mehr genügte. Warum ich aber Polizist werden wollte, weiß ich heute noch ganz genau. Als ich einige Wochen in die „Elementarschule” ging, zeigte der Lehrer eine kleine Büchse und fragte, was wohl drinnen sei. Wir riefen „Schreibfedern”, „Schwamm” und alles mögliche andere. Alles war falsch. Endlich antwortete ich „Luft” und bekam die Büchse. Einige meiner Kameraden waren sehr böse und nach der Schule fielen sie über mich her. Sie wollten die Büchse. Dabei schrie einer (und andere folgten ihm nach) : Du und deine Eltern, Ihr habt Christus umgebracht! Nach einigen Minuten wurde es ihnen zu dumm und zu langweilig, sie hörten damit auf. Bei meiner Mutter suchte ich Trost. Sie bemühte sich redlich. Trotzdem war ich sehr unglücklich. Damals wollte ich Polizist werden, weil man ihm mit seinem Säbel nichts anhaben konnte. Aber es ging doch noch einiges mehr in meinem Kopfe herum. Die Polizisten sind dazu da, daß niemandem Unrecht geschieht, und ich hatte das Gefühl, es geschehe mir Unrecht. Daß Unrecht geschehen könne, war mir eine neue Erfahrung. Ich war auch über Christus, den Prozeß gegen ihn und die Kreuzigung, erschrocken. Das sei damals gewesen, sagte mir meine Mutter, heute würde dergleichen bestimmt nicht mehr vorkommen. Damals, so resümierte ich, hat es noch keine Polizisten gegeben; sie hätten sicher verhütet, daß etwas Verkehrtes geschehe.

Das Kindheitserlebnis steht mir noch heute deutlich vor Augen, als wäre es gestern geschehen. Was der junge ABC-Schütze an Leid und Enttäuschung damals erfuhr, sein unklares Aufbegehren gegen Unrecht, wo immer es geschehe, sein Widerstandswille und sein Tagtraum von einer besseren, einer guten Welt, hat sich, um mit Goethes Urworten zu sprechen, „lebend entwickelt”.

Das Leitbild vom Polizisten, auf dessen Schleppsäbel ich jedoch bald verzichtete und den ich auch in Gedanken nie mit dem fürchterlichen Richtschwert der Justitia vertauschte, hat mich nicht nur zum Juristen, sondern auch zum politisch interessierten und aktiven Menschen gemacht. „Politisch Lied, ein garstig Lied” galt auch in meiner väterlichen Familie, aber meine Mutter hatte mir schon früh von ihrem Vater erzählt, der „Politiker” sei. Was das sei, fragte ich, und meine Mutter erklärte, er sorge für Bänke im Walde und neue Wege, auf denen wir spazierengehen könnten. Dieser kommunale Verschönerungsverein, personifiziert in meinem Großvater, hat mir sehr imponiert, und da ich meinen Großvater und seine weitausholenden Erörterungen vieler Dinge zwischen Himmel und Erde bewunderte und sah, wie er Hinz und Kunz mit Rat und Tat beistand, war der Bann gebrochen, der sonst einen braven Bürgersohn von den Bereichen des Politischen abhält. Mit fünfzehn Jahren erlebte ich, wie unser Philosophieprofessor, der meinen geisteswissenschaftlichen Durst stillte, plötzlich Kultusminister der ersten republikanischen Regierung in Württemberg wurde. Die liberalen Ideale der schwäbischen 48er schlugen blitzartig ein. Wilhelm Meisters Wanderjahre, die ich damals las, wurden mir zu einem sozialen Vorbild; vor mir sah ich eine fruchtbare Kameradschaft tätiger Genossen im Dienste der Forderung des Tages. Wenige Jahre später habe ich Kurt Schumacher getroffen, der einarmig vom Kriege zurückkehrte. Als junger Assessor und Richter war ich viel mit ihm zusammen. In den Tagen der Weimar-Republik, später nach dem Zusammenbruch des NS-Staates, nicht zuletzt aber im Konzentrationslager habe ich seinen bergeversetzenden Glauben und seinen Mut bewundert. Ich erinnere mich noch, wie er 1933, als er von der spalierbildenden Wachmannschaft des Lagers mit Brennesseln blutig geschlagen war und der Lagerleiter höhnisch die Frage an ihn richtete: „Warum, Schumacher, sind Sie hier?”, ohne Zögern antwortete: „Weil ich zur besiegten Partei gehöre”. Die freimütige Antwort hat sogar dem Lagerleiter die sonst übliche ordinäre Schimpfrede verschlagen. Ich, der kleinmütig die Stunde der Freiheit ersehnte, habe ihn dann gefragt, wie lange dies alles wohl daure. Ohne mit der Wimper zu zucken, meinte er: „Ich bleibe hier 10 bis 12 Jahre, dann ist der Spuk vorbei.” Diese Gewißheit ließ ihn überleben.

Die Verbindung von juristischer, auch richterlicher Tätigkeit mit politischer Arbeit ist mir nie widersinnig erschienen. Sie ergänzen sich. Selbstverständlich ist jeder Jurist verpflichtet, ohne Ansehen der Person das Recht zu pflegen. Das wäre ein trauriger Jurist, der einen anderen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seines Glaubens oder seiner politischen Anschauung wegen benachteiligen oder bevorzugen wollte. Es geht um etwas ganz anderes. Es gibt keinen politikleeren Raum. Wenn einer seine Kinder prügelt, ein anderer die Prügel läßt, wenn einer Rembrandt liebt, ein anderer Picasso, so ist dies Politik; man kann keinen Nagel in die Wand schlagen, ohne Politik zu treiben. Der Jurist weiß, daß jedes Gesetz unvermeidbar Lücken hat, er muß sie schließen. Tausenderlei Zweifelsfragen melden sich, er muß sie beantworten. Hier tritt er an die Stelle des Gesetzgebers. Seine schöpferische Entscheidung ist notwendiger-weise von seinem Rechtsgefühl diktiert, das einmalig wie alles Menschliche ist, sie ist undenkbar ohne sein Bild vom Staat und Einzelnen, von Freiheit und Gleichheit, Krieg und Frieden. Der Jurist, der dies leugnen wollte, etwa sich einbildete, seine Urteile seien frei von diesen Erdenresten unvermeidlicher Subjektivität, betrügt sich selbst und andere. Es fehlt ihm schon jene Selbstkritik, welche die notwendige Grundlage jeden Willens zur Objektivität ist. Hier wie überall tut Offenheit und Aufrichtigkeit not, alles andere ist Nebelbildung. Es gibt noch ein Weiteres und Wichtigeres. „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort, sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort.” Gesetz und Recht sind immer reformbedürftig, immer geht es um das Recht, das mit uns geboren ist. Die Forderungen des Tages melden sich; Hexenprozesse sind nicht ausgestorben; menschliche und soziale Not gibt es überall, bei uns, in Übersee. Nur eine Trägheit des Herzens kann dies leugnen. Wer ist mehr als der Jurist, der sich dem Kampf ums Recht verschrieben hat, berufen, hier seine Stimme zu erheben? In seiner akademischen Antrittsrede hat Schiller die Frage aufgeworfen, warum so leicht „dem Rechtsgelehrten seine Rechtswissenschaft entleide”. Seine Antwort lautet: „Er fühlt sich abgeschnitten, herausgerissen aus dem Zusammenhang der Dinge, weil er unterlassen hat, seine Tätigkeit an das große Ganze der Welt anzuschließen.” Das muß nicht sein. Statt seine Passivität, die bequeme Haltung eines politischen „ohne-mich”, als Objektivität, die sie in Wahrheit gar nicht ist, auszugeben, sollte er mit gutem Beispiel vorangehen und sich seiner staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten besinnen, die nicht nur darin bestehen, bisweilen geheim zu wählen. Demokratie ist kein Dampfer, dessen Kapitän man sich anvertraut, sondern ein Boot, in dem wir alle mitrudern müssen.

Bloße Gesetzeshörigkeit macht den Juristen leicht zum reinen Techniker, der durch logische Operationen, Auslegungen und Unterlegungen zum Kern der Dinge vorzustoßen sucht. Dann arbeiten die Gesetze und ihre Techniker wie eine Maschine; ihre Leistungen mögen standardisiert und berechenbar sein, aber dahinter steht das erbarmungslose Pathos des kalten Satzes: es lebe das Gesetz, mag auch die Welt untergehen. Gerade in unserer technisierten Zeit sollte aber kein Raum mehr für solch juristisches Technokratentum sein. Dem menschlichen Faktor eine Gasse zu bahnen, ist die Aufgabe aller Berufe, vor allem der Juristen, denn Gesetze sind nun einmal nicht auf Pergament, sondern auf empfindliche Menschenhaut geschrieben. Vom Gesetzesfetischismus führt ein schnurgerader Weg zu den Konzentrationslagern von Auschwitz und Buchenwald. Der knechtische Respekt vor allem, was formal als Gesetz auftritt, hat einem bedeutenden deutschen Juristen an der Jahrhundertwende den Satz in die Feder diktiert, der Staat sei rechtlich durch keine Schranke gebunden; selbst brutale Gewaltakte würden, wenn sie in der Form des Gesetzes aufträten, formell Recht sein und Gerichte, Verwaltungsbehörden und Untertanen binden. Eine Justiz, die zu einer solchen bloßen Gesetzestechnik entartete, war dann auch dem Ansturm des nazistischen Unrechtsstaates, der Unrecht in Gesetzesform schuf, nicht gewachsen.

Mit 18 Jahren kam ich nach Heidelberg, um zu studieren. Ich kaufte mir das Corpus juris und Gustav Radbruchs wunderbare „Einführung in die Rechtswissenschaft”. Das Corpus juris war zu dick, um in die Frühjahrslandschaft Heidelbergs mitgenommen zu werden, aber Radbruchs Einführung las ich bewegt, begeistert in den Wäldern rings um das Schloß. Hier unterscheidet Radbruch zwischen zwei Juristentypen, dem Juristen aus Ordnungssinn und dem aus Freiheitssinn. Der „Neigung zur Reglementierung und Rationalisierung ein Gegengewicht zu bieten, ist die historische Aufgabe des Juristen aus Freiheitssinn, vom Amtsrichter, der Übergriffe der polizeilichen Verordnungsgewalt als solche kennzeichnet, bis zum Verteidiger, der die Kunst gegen unzüchtige Betrachter schützt. Diese Juristen sind die Vorposten des Rechtsstaats gegen unseren angeborenen Hang zum Polizeistaat. Rechtsstaat ist aber für uns nicht nur ein politischer, sondern ein kultureller Begriff. Er bedeutet die Wahrung der Freiheit gegen die Ordnung, des Lebens gegen den Verstand, des Zufalls gegen die Regel, der Fülle gegen das Schema.” Die Worte sind von mir dick unterstrichen worden; ich habe gewußt, wohin ich gehören möchte.


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