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vorgänge: Artikel, Verband: HU-Geschichte, Unrecht & Widerstand - 1.08.70
Ungehorsam und Widerstand in Geschichte und Gegenwart
Fritz Bauer
Aus: vorgänge Nr. 8-9/1968, S. 286-292
(vg) Am 21. Juni 1968 hielt Dr. Fritz Bauer, Hessischer Generalstaatsanwalt und Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, in einer Vortragsreihe der HU "Evolution oder Revolution?" in der Münchener Universität den Vortrag "Ungehorsam und Widerstand in Geschichte und Gegenwart". Am 30. Juni 1968 ist Fritz Bauer plötzlich verstorben. Der Münchener Vortrag wurde so zu Fritz Bauers letztem veröffentlichten Text. Er ist ein Plädoyer für die Sache von Ungehorsam und Widerstand gegen usurpierte staatliche Gewalt sowohl wie ein menschliches Dokument. Konzentriert in einem bestimmten Thema faßt dieser Vortragstext noch einmal das lebenslange Engagement Bauers für Demokratie, Freiheit, Humanität zusammen. Es ist zugleich eine Aufforderung an alle Freunde, dieses Engagement fortzusetzen und zu übernehmen.
Meine Damen und Herren!
Das Thema "Ungehorsam und Widerstand in Geschichte und Gegenwart", vor mehr als sechs Monaten mit der Humanistischen Union vereinbart, hat durch die Aufnahme eines Rechts zum Widerstand in Artikel 20 unseres Grundgesetzes eine besondere Aktualität erlangt. Die Bestimmung ist, wie Ihnen ja gewiß geläufig, durchaus umstritten. Sie ist alles andere als ein juristisches Meisterstück. Kritiker der Notstandsgesetzgebung nennen die Bestimmung eine "Perversion des Widerstandsrechts". Das Recht zum Ungehorsam und das Recht zum Widerstand, juristisch ius resistendi genannt, sind historisch überlieferte Institutionen, deren Inhalt nicht beliebig umfunktionalisiert werden kann.
Gewiß ist oft strittig gewesen, ob ein Recht zum Ungehorsam und ein Recht zum Widerstand bejaht oder verneint werden soll. Es war immer offen, wem dieses Recht zusteht, jedem einzelnen, einer Mehrheit des Volkes oder einer elitären, wie immer auch zu bestimmenden Gruppe. Es war kontrovers, wann es aktuell würde. Es wurde gefragt, ob es nur gegen den Machtusurpator zur Anwendung gelangen könne oder auch gegen den, der legal zur Macht gekommen war, sie aber dann mißbrauchte.
Man unterschied in der Rechtsgeschichte den tyrannus quo-ad titulum - Usurpator - und den tyrannus quoad exsecutsflnem - den ungerechten Herrscher. Es gab noch viele weitere Streitfragen dieser Art, immer aber stand außerhalb jeder Diskussion, daß mit dem Recht auf Ungehorsam und dem Recht auf Widerstand ein übergesetzliches Recht eines Menschen oder eines Volkes oder einer Repräsentation des Volkes, ein Grund- und Freiheitsrecht gegenüber dem Staat gemeint gewesen ist. An diesem jahrtausendealten Sach- und Rechtsverhalt kann nicht gerüttelt werden.
Schon im Epheser-Brief des Paulus heißt es: "Wir kämpfen mit Fürsten und Gewaltigen, nämlich mit den Herren der Welt. Um deswillen ergreifet den Harnisch Gottes, auf daß ihr an dem bösen Tage Widerstand tun und das Feld behalten möget. So steht nun, umgürtet an euren Lenden mit Wahrheit und angezogen mit dem Panzer der Gerechtigkeit." Dies ist eines der berühmten Worte, die die Geschichte des Widerstandsgedankens begleitet haben. Religionen und Moraltheologien, Ethiken, Rechtslehre und Rechtspflege hätten durch die Jahrtausende hindurch mit der Institution der Notwehr und der Nothilfe operieren können. Sie haben aber das Wort "Widerstandsrecht" - ius resistendi - geprägt, um die Abwehr staatlichen Unrechts aus dem allgemeinen Notwehrbegriff herauszuheben, den Kampf gegen ein rechtswidriges Establishment.
Alle im Namen des Widerstandsrechts erfolgten Handlungen, auch Unterlassungen im Sinne des Ungehorsams, sind der Versuch einer Kritik, einer Einflußnahme, einer Korrektur staatlichen Geschehens, das gewogen und möglicherweise zu leicht befunden wird. Maßstab ist, so wie das Widerstandsrecht durch die Jahrhunderte überkommen ist, freilich nicht ein neues Recht, sondern immer ein altes Recht, das nach Auffassung der Widerstandskämpfer von Staats wegen gebeugt wird.
Widerstandsrecht meint nicht Revolution, sondern Realisierung eines bereits gültigen, aber nicht verwirklichten Rechts. Freilich, was theoretisch durch die Jahrhunderte klar ist, braucht es noch nicht in der Praxis zu sein.
Widerstand gegen die Staatsgewalt ist ein fast mythischer Traum des Menschen. Die Überlieferung der Widerstandsidee unterscheidet nicht zwischen Wahrheit und Dichtung. Widerstand ist oft Realität gewesen. Der "Ewige Bund" der drei Waldstätte - der Schweizer Eidgenossenschaft - ist ein Beispiel. Schiller, auf den ich noch zu sprechen kommen werde, war auch von der Geschichte des Abfalls der Niederlande von der spanischen Regierung fasziniert. "Wenn" - so lesen wir bei ihm - "die schimmernden Taten einer verderblichen Herrschbegierde auf unsere Bewunderung Anspruch machen, wieviel mehr eine Begebenheit, wo die bedrängte Menschheit um ihre edelsten Rechte ringt und die Hilfsmittel entschlossener [287] Verzweiflung über die furchtbaren Künste der Tyrannei in ungleichem Wettkampfe siegen. Groß und beruhigend ist der Gedanke, daß gegen die trotzigen Anmaßungen der Fürstengewalt endlich noch eine Hilfe vorhanden ist, daß ihre berechnetsten Pläne an der menschlichen Freiheit zuschanden werden, daß ein herzhafter Widerstand auch den gestreckten Arm eines Despoten beugen kann."
Dem Beispiel der Niederlande folgten später die amerikanischen Kolonien. Der zivile Ungehorsam oder passive Widerstand Ghandis und Nehrus hatten Erfolg. Sie ahmten mit neuen Mitteln das amerikanische Vorbild nach.
Aber mancher Widerstandskampf ist auch nur Wunschbild gewesen. Ein Volk sehnte sich nach einer Personifikation seines Widerstandswillens. Und zu seinen größten Helden zählte Athen den Harmodios und den Aristogeiton. "Ewig dauern wird euer Ruhm auf Erden, oh, Harmodios und Aristogeiton, da vor euch in Staub sank der Tyrann und ihr der Freiheit Tag brachtet dem Volk Athens", so lautet ein berühmtes Trinklied der Athener. In Wahrheit waren Harmodios und Aristogeiton keine Widerstandskämpfen gewesen. Sie wurden zu Tyrannenmördern umgedeutet. Ganz private Affären führten zu ihrer Tötung durch die Staatsmacht. Aber das demokratische Athen brauchte Exempel eines Tyrannenmordes, um deswillen wurden sie zu den berühmten Widerstandskämpfern der Geschichte.
Die Schweizer haben, um ein weiteres Beispiel zu nennen, das ihre getan. Ich nannte schon den Bund der Waldstätte. Aber Wilhelm Tell ist ein germanischer Sagenheld. Der sagenhafte Egill des Nordens wurde zum Sinnbild erkoren. Er lebte nicht in der Schweiz.
Was ich versuche, ist ein dokumentarischer Beweis des Rechts zu Widerstand und Ungehorsam. Es gibt nämlich gar keinen anderen Beweis. Ich muß Sie bitten, nicht böse zu werden, wenn deswegen der Gang durch die Geschichte zu einer Zitatenhäufung führt und manche Passage nachher eher einer Dichterlesung denn einem juristischen Referat gleicht.
Für die Widerstandsidee und das Widerstandsrecht war zunächst die Antike geschichtsträchtig. Die Antigone des Sophokles begründet ihren Ungehorsam gegen Kreons Gesetz mit dem Hinweis auf die ungeschriebenen, festen Satzungen des Himmels. Sie beruft sich auf ihren Zeus, der nicht Kreons Zeus sei. Antigone nimmt ein himmlisches Recht zum Maßstab. Ein religiös fundiertes Naturrecht wird von ihr in Anspruch genommen.
Sokrates sprach in seiner Verteidigungsrede das Wort: "Dem Gott werde ich mehr gehorchen als euch." Dies Wort kehrt später in der Apostelgeschichte des Lukas wieder. Es ist zu einem Kernwort allen aktiven und passiven Widerstandes geworden.
Die Apologie des Sokrates ist überhaupt eines der schönsten Beispiele des Widerstandsgedankens. Dort hören wir die Worte des Sokrates: "Als die demokratische Verfassung abgeschafft war, wurde ich mit vier anderen ins Rathaus geholt und beauftragt, den Leon aus Salamis beizubringen, damit er sterbe. Auch viele andere hatten solche Aufträge erhalten, damit so viele als möglich in Verbrechen verstrickt würden. Auch damals habe ich nicht durch Worte, sondern durch die Tat gezeigt, daß ich mich um den Tod auch keinen Pfifferling kümmere, mehr als alles andere aber darum, kein Unrecht und keine Ruchlosigkeit zu verüben; denn mich konnte jene Regierung, so mächtig sie war, nicht derart einschüchtern, daß ich ein Unrecht begangen hätte, sondern als wir vom Rathaus herunterkamen, gingen die vier anderen nach Salamis und holten den Leon, ich aber ging nach Hause."
In Rom war vorbildlicher Widerstandskämpfer Lucius Iunius Brutus, der Tarquinius Superbus vertrieb. Lucius Iunius Brutus war der große Vorfahre des Marcus Iunius Brutus, der gerade durch den Hinweis auf seinen Ahnen bestimmt wurde, sich an der Ermordung Caesars zu beteiligen. Livius und Cicero berichten stolz von Iunius Brutus, der den republikanischen Römischen Staat wiederherstellte. Iunius Brutus hat in Rom Geschichte gemacht. Er hat auch Recht geschaffen. Cicero, der Jurist, schrieb ihm die Lehre zu: niemand sei Privatmann, wenn es gelte, die Freiheit der Bürger zu bewahren, womit Widerstand als Recht und Pflicht gemeint war. Als Ciceros Schrift zu Beginn des 19. Jahrhunderts wieder entdeckt wurde, meinte der Herausgeber, diese Bemerkung sei abscheulich und im höchsten Grade revolutionär.
Für das Widerstandsrecht war aber das Alte Testament noch wichtiger. Weil es den Widerstand bis zum Tyrannenmord billigte, haben das christliche Mittelalter und die neuere Zeit Widerstand und Tyrannenmord anerkannt. Die Beispiele der Bibel werden bis in die Reformationszeit in fast ermüdender Weise immer wieder zitiert.
Ein Beispiel des Widerstandes sei aus dem Alten Testament genannt, die Verhaftung des Jeremias und die Verbrennung seiner Bücher. Es war die erste Bücherverbrennung der Geschichte. Aber Jeremias schrieb die Bücher wieder. Das Beispiel lautet: "Der König saß im Winterhause, vor sich das Kohlenbecken entzündet. Und es geschah: So oft Jehudi drei oder vier Spalten ausgerufen hatte, da riß jener sie mit des Schreibers Messer ab und warf's ins Feuer, bis die ganze Rolle im Feuer war. Dann gebot der König, Jeremias, den Propheten, festzunehmen. Jeremias aber nahm eine andere Rolle, und er schrieb darauf alle die Reden des Buches, das Jojakim, der König von Juda, im Feuer verbrannt hatte, und hinzugefügt wurden zu ihnen viele andere ihresgleichen." [288]
Die entscheidende Quelle des Widerstandsrechts ist jedoch das germanische Recht. Der Herrscher ist nicht absolut, sondern vom Recht abhängig, es steht über ihm. Verletzt der Herrscher das Recht, wird er automatisch zum Nichtherrscher, gegen den Widerstand erlaubt ist. Der Beispiele gibt es genug. Der Mönch Manegold von Lauterbach, wortgewaltig wie später Luther, schrieb im Jahre 1083: "Wenn einer einem Hirten gegenangemessenen Lohn die Aufzucht seiner Schweine überläßt und dann feststellen muß, daß er die Schweine nicht hütet, sondern weglaufen läßt - würde da nicht der Eigentümer den versprochenen Lohn zurückbehalten und den Schweinehirten mit Schimpf und Schande entlassen? Um wieviel mehr muß dies gelten, wenn es um Menschen geht, deren Verhältnisse sich von Natur aus von denen der Schweine unterscheiden. Es entspricht der Gerechtigkeit, daß ein jeder Herrscher, der sich nicht getrieben fühlt, Menschen zu regieren, sondern der sie in die Irre führt, all der Macht und all der Majestät entledigt wird, die er über die Menschen empfangen hat."
Das Radikale an dieser Stelle besteht nicht nur in dem respektlosen Vergleich von Kaiser und König mit einem Schweinehirten, sondern in dem eindeutigen Bekenntnis zur Volkssouveränität. Es war das erste Bekenntnis zur Volkssouveränität auf deutschem Baden. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus; die Obrigkeit ist sein Diener.
Ihre bedeutendste Formulierung fanden Widerstandsrecht und Widerstandspflicht im "Sachsenspiegel", etwa 1215: "Der Mann muß auch seinem König und Richter, wenn dieser Unrecht tut, Widerstand leisten und helfen, ihm zu wehren in jeder Weise, selbst wenn jener sein Verwandter oder Lebensherr ist, und damit verletzt er seine Treupflicht nicht."
Zur gleichen Zeit, im gleichen Jahr, wurde in England das Widerstandsrecht institutionalisiert. Die Magna Charta schuf einen Widerstandsausschuß von 25 Baronen. Die Charta enthält die Worte: "Diese 25 sollen nach allen ihren Kräften den Frieden und die Freiheit, die wir gewährt haben, wahren und festhalten. Falls wir oder sonst einer von unseren Amtsleuten irgendeine der Bestimmungen und der Sicherheiten übertreten sollten, so sollen diese 25 uns auf jede mögliche Welse pfänden und bedrängen, bis die Sache ins reine gebracht ist." Aus dem Widerstandsausschuß der 25 Barone - gewiß einer ständischen Institution - erwuchs die repräsentative Demokratie in England und anderswo, und das heutige Parlament und der Parlamentarismus haben ihre Wurzel im Widerstandsrecht.
Die mittelalterliche Kirche wurde mit dem germanischen Widerstandsrecht konfrontiert. Zwei Welten prallten zusammen. Das Staatenbild der Kirche war im Weltreich der Caesaren geformt worden. Die Idee eines Gottesgnadentums war römisch. Dagegen basierten die germanischen Staatsgründungen auf der Verantwortung aller Freien für ihre politische Geschichte. Theorie und Praxis der Demokratie, kurz, einer Regierung von Volkes Gnaden, stand in einem schwer überbrückbaren Verhältnis zu der römisch-christlichen Vorstellung eines göttlichen Kaiser- und Königtums.
Das Neue Testament ließ die Frage offen, und nach Paulus ist jedermann Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat, denn "es ist keine Obrigkeit ohne von Gott". Die Antithese finden wir in dem Wort der Apostelgeschichte. Ich habe es bereits vorhin zitiert: "Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen."
Der Katholizismus versöhnte Widerstand und Gehorsam durch seine Tyrannenlehre. Er entnahm sie Cicero. Der Tyrann gilt nicht als Obrigkeit. Die Kirche, die zunächst von dem Gebot des duldenden Gehorsams ausgegangen war, gelangte so unter dem Einfluß germanischen Denkens zu Recht und Pflicht eines Ungehorsams gegenüber staatlichem Unrecht.
Die protestantische Diskussion des Widerstandsrechts in Deutschland stand durch Jahrhunderte unter dem unglückseligen Stern obrigkeitsstaatlichen Denkens. Die Verbindung von ,,Thron und Altar" ließ ein Widerstandsrecht inopportun, ja rechtswidrig erscheinen. Immerhin gibt es auch im deutschen Protestantismus lutherischer Herkunft deutliche Hinweise auf die Widerstandsidee.
In Luthers "Sermon von den guten. Werken" lesen wir beispielsweise: "Den Untertanen gebührt der Gehorsam, daß sie allen ihren Fleiß dahin kehren, zu tun und zu lassen, was ihre Herren von ihnen begehren. Wo es aber käme, wie es oft geschieht, daß wirkliche Gewalt der Obrigkeit einen Untertanen wider die Gebote Gottes bringen würde, da geht der Gehorsam aus und ist die Pflicht aufgehoben. So, wenn ein Fürst Krieg führen wollte, der eine ungerechte Sache hätte, dem soll man gar nicht folgen und helfen, weil Gott geboten hat, wir sollen unsere Nächsten nicht töten noch Unrecht tun. Ebenso, so er ein falsches Zeugnis geben ließe, Rauben, Lügen, Betrügen und dergleichen, hier soll man eher Gott, Ehre, Leib und Leben fahren lassen, auf daß Gottes Gebot bleibe."
In Luthers "Tischreden" finden wir neben vielen anderen Bemerkungen zum Widerstandsrecht etwa folgende Sätze: "Wenn ein Tyrann einen von den Untertanen angreift und verfolgt, so greift er an und verfolgt die anderen alle. Daraus würde folgen: Wenn man es ihm gestatten würde, daß er das .ganze Regiment und Reich zerrütten, verwüsten und zerstören würde - die Rechte aber stehen über einem Herrn und Tyrannen. Die Rechte sind unwandelbar, allezeit gewiß und beständig. Ein Mensch ist aber wankelmütig und unbeständig und folgt seinen Lü- [289] sten. Darum ist man den Rechten mehr schuldig und verpflichtet zu folgen als einem Tyrannen."
Im Gegensatz zum deutschen Protestantismus war der Calvinismus völlig eindeutig in seiner Bejahung der Widerstandsidee.
Shakespeare, um ihn herauszugreifen, weil er noch der leichtest verständliche ist, greift in seiner "Lucretia" auf den ersten Brutus zurück. Dem zweiten Brutus, dem schwärmenden Idealisten, hat er in "Julius Caesar" ein Denkmal gesetzt. Tyrannen, wie Richard III. und Macbeth, werden vom Thron gestoßen.
Milton und Locke wurden die Ideologen der "Glorious Revolution". Karl I. wurde kraft des Rechts der Volkssouveränität, das sie vertraten, kraft des Widerstandsgedankens gerichtet. Schiller übernahm in der Rütli-Szene ziemlich wortgetreu die entscheidenden Formulierungen Lockes zum Widerstandsrecht: