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"Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar"

18. Februar 2015

Infoveranstaltung zur Notwendigkeit der Reformierung des Sexualstrafrechts

18.02.2015 um 19 Uhr in der KulturRösterei, Wahmstraße 43, 23552 Lübeck

Vergewaltigung verurteilen!

Seit August 2014 gilt die so genannte Istanbul-Konvention des Europarates, die den Staaten vorschreibt, jede „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung“ unter Strafe zu stellen. Deutschland hat unterzeichnet und ist somit zur Anpassung des Strafrechts verpflichtet. Denn nach aktueller Gesetzeslage gelten ein mehrfaches, ausdrückliches Nein der Frau, Weinen, Versteifung des Körpers oder das Herunterreißen der Kleidung nach wie vor nicht als ausreichender Nachweis für eine sexuelle Nötigung. Das führt dazu, dass gerade einmal 8% der angezeigten Vergewaltigungsfälle verurteilt werden.

2014 startete die Protest-Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“ des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) für eine Gesetzesänderung des §177 StGB. Im August 2014 wurde vom bff eine Fallanalyse von 107 Fällen angezeigter Vergewaltigungen vorgelegt, in denen es zu keiner Verurteilung kam. Dass der Bundesjustizminister seine Meinung geändert hat und nun gravierende Lücken im geltenden Sexualstrafrecht sieht, ist auch dieser Studie zu verdanken. Auch er plädiert für eine Überprüfung, so dass Vergewaltigungsopfer künftig mehr Gerechtigkeit erfahren. Schon die Sexualstrafrechtsreform von 1997/98 sollte explizit Fälle erfassen, in denen das Opfer in Schockstarre oder aus Angst vor Gewalt durch den Täter sexuelle Handlungen über sich ergehen lässt, ohne dass dieser direkt Gewalt ausübt oder das Opfer bedroht. Der Gerichtsalltag zeigt aber eine andere Realität.

Wir halten es deshalb für notwendig, das weitere Verfahren in Berlin aufmerksam zu verfolgen. Wie dieses Mal eine mögliche Gesetzesänderung aussehen kann, steht noch nicht fest. Die Autorinnen stellen die Ergebnisse der Fallanalyse anhand von konkreten Fällen vor und berichten vom aktuellen Stand der bundesweiten Debatte um die Reform. Außerdem soll thematisiert werden, was genau am Gesetz geändert werden muss, damit künftig alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafbar sind. Es soll auch erörtert werden, welche Strategien weiter sinnvoll sind.

Referentinnen:

  • Katja Grieger (Diplom-Psychologin, seit 10 Jahren Geschäftsführerin des bff, Berlin)
  • Christina Clemm (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, seit vielen Jahren tätig als Nebenklagevertreterin in Verfahren u.a. wegen sexueller Gewalt, Berlin)

Moderation: Gunda Diercks-Elsner (Humanistische Union Lübeck)

Für alle Interessierten. Der Eintritt ist frei.

Veranstalterinnen:

Frauennotruf Lübeck, Humanistische Union Lübeck, Deutscher Akademikerinnenbund, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V.

Mit freundlicher Unterstützung der Possehl-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

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