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Bericht zur Demon­s­tra­ti­ons­be­ob­ach­tung der HU in Lübeck und Plön am 31. März 2012

02. April 2012

Zum vierten Mal beobachtete die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union Lübeck (HU) das Demonstrationsgeschehen anlässlich des „Trauermarsches“ der NPD am 31. März 2012 mit insgesamt 15 DemonstrationsbeobachterInnen (darunter Rechtsanwälte und Mitglieder des Bundes- und Landtages).

Die DemonstrationsbeobachterInnen trugen Leuchtwesten mit der Aufschrift „Demonstrationsbeobachtung“ und ein deutlich sichtbares Ausweisschild mit Namen und Organisation. Resultierend aus den Ereignissen des Vorjahres konnten die Landes- und Bundestagsabgeordneten jetzt ungehindert ihrer gesetzlichen Aufgabe, der Kontrolle der Exekutive nachkommen. Alle anderen BeobachterInnen wurden in Lübeck an den Polizeiabsperrungen zurückgewiesen. An den zentralen Punkten gelang es aber, die Ereignisse zu verfolgen und damit eine unabhängige Einschätzung abzugeben.

Insgesamt verliefen die Demonstrationen weitgehend störungsfrei. Von Seiten der Polizei war gegenüber dem Vorjahr ein deeskalatives Konzept feststellbar, welches zu einer merklichen Entspannung des Demonstrationsgeschehens positiv beitrug.

Im Vorfeld der Demonstrationen wurde von der Hansestadt Lübeck eine Verbotsverfügung gegenüber dem rechtsextremen Aufmarsch erlassen, welche zwar vom VG und dem OVG Schleswig abgewiesen wurde, jedoch zu einer Reduzierung der Marschstrecke der Rechtsextremen auf eine etwa 300 Meter lange Strecke vom Hinterausgang des Bahnhofes auf dem Steinrader Weg führte. Im Gegenzug meldete die NPD an dem Tag im Anschluss an die Demonstration in Lübeck eine weitere Demonstration in Plön an, welche ebenfalls von der HU beobachtet wurde.

Von Seiten der Polizei wurde erstmals ein Einsatzkonzept umgesetzt, dass Demonstranten und Gegendemonstranten die Sicht- und Hörweite ermöglichte. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass allen Beteiligten die Demonstration ermöglicht wurde und Gegendemonstranten nicht mehr ausschließlich in weiter Ferne ihrem Unmut Ausdruck verleihen konnten. Dies entspricht auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass anlässlich eines Gelöbnisses der Bundeswehr entschieden hat, dass diese nicht das Recht hat, die Veranstaltung ungestört von Protesten durchzuführen.

Weiterhin kamen in diesem Jahr verstärkt die bereits in den Vorjahren von der HU positiv hervorgehobenen Kommunikations-Teams der Polizei zum Einsatz.

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Anwohnern und Anwohnerinnen des betroffenen Stadtteils St. Lorenz war gegenüber den Vorjahren auf ein Minimum reduziert. Nur die Anwohner des Steinrader Wegs mussten ab dem frühen Vormittag bis zum Ende des rechtsextremen Aufmarsches gegen 14 Uhr in ihren Wohnungen verbleiben.

Auch die Sicherung des Bahnhofsgeländes wurde in diesem Jahr von den Beamten so umsichtig und mit deutlich weniger Einsatzkräften vollzogen, so dass es nicht zu den Behinderungen und Einschüchterungen der Passanten und ankommenden Demonstranten kam.

Zu der allgemein beobachteten friedlichen Atmosphäre trug auch das zurückhaltende und nicht demonstrativ aufgestellte Polizeiaufgebot bei. So bewegten sich die Beamten weitgehend unbehelmt und traten, abgesehen von der Sperre zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten, nur in Gruppen von 5-10 Beamten auf. Wasserwerfer wurden für Demonstranten nicht sichtbar aufgestellt. Nur das neueste und im Einsatz umstrittene Modell der Wasserwerfer stand hinter dem Bahnhof am Steinrader  Weg und zielte trotz Protest nur auf die Gegendemonstranten. Zwei Feuerwerkskörper, die in einem Gebüsch und auf einer Freifläche neben diesem Wasserwerfer zur Explosion gebracht wurden, „entschäfte“ das eingesetzte Kommunikations-Teams in einem erfreulichen Beispiel de-eskalierenden Polizeihandelns im direkten Gespräch mit der Gruppe Jugendlicher.

Der von der HU immer wieder kritisierte Einsatz von Hunden ohne Maulkorb wurde lediglich im Bahnhof beobachtet. Ein Polizeihund mit Maulkorb versuchte dort zudem eine Passantin anzugreifen. Am Ziegelteller konnte beobachtet werden, wie ein Anwohner die dort versammelten Gegendemonstranten durch Zeigen des „Hitlergrußes“ von dem Balkon eines Hochhauses provozierte. Die eingesetzten Polizeikräfte reagierten besonnen auf Versuche einzelner Gegendemonstranten, in das Haus zu gelangen und nahmen die Personalien des Anwohners auf.

An der bereits ab dem späten Nachmittag sperrte die Polizei den Bahnhofsvorplatz in Plön ab. Ankommende Gegendemonstranten wurden durchsucht und durch einen Seitenausgang des Bahnhofes nach draußen geleitet, konnten sich aber am Rande des Vorplatzes sammeln. Positiv hervorzuheben ist, dass die Beobachter der HU in Plön – im Gegensatz zu Lübeck – einige Polizeiabsperrungen passieren durften und sich die Polizei gegenüber der Demonstrationsbeobachtung kooperativ verhielt. Auch in Plön gestaltete sich die Konfrontation zwischen rechtsextremen Demonstranten und Gegendemonstranten weitgehend friedlich in Sicht- und Hörweite. Ein Teilnehmer der Gegendemonstration wurde festgenommen, da er einen Stein auf das Lautsprecherfahrzeug der NPD-Anhänger geworfen haben soll.

Während im vergangenen Jahr 3000 Polizisten 1000 Demonstranten gegenüber standen, waren es jetzt nach Polizeiangaben in Lübeck 2500 Demonstranten und 1800 Beamte. Diese reduzierte Zahl der Beamten war der zweiten Demonstration in Plön geschuldet, wo weitere 1100 Polizeibeamte etwa 300 Gegendemonstranten gegenüberstanden. Für Beamte, Anwohner und Demonstranten ist zu hoffen, dass auch zukünftig das Polizeiaufgebot beschränkt wird.

Kritisch zu bewerten ist aus Sicht der HU die am 31. März stattgefundene Berichterstattung im Offenen Kanal (OK) Lübeck durch Polizeibeamte, die den Tag als „Privatanmelder“ maßgeblich aus Sicht der Polizei schilderten. Diese Vorgehensweise führte zu einem Absetzen der ursprünglich geplanten traditionellen Berichterstattung der „Freien Radioinitiative Schleswig-Holstein“, die in diesem Zusammenhang von einer Verletzung des „Gebotes der Staatsferne des Rundfunks“ sprach. Zusätzlich wurde der OK an diesem Tag durch einen privaten Sicherheitsdienst gesichert und Besucher der ein Gegenprogramm sendenden Redaktion des „Zeckenfunks“ mussten vor Betreten des OK ihre Personalien angeben, so dass hier von einer Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit auszugehen ist. In der stattgefundenen Berichterstattung der Polizeibeamten wurden wiederholt Beamte im Dienst interviewt. Hier stellt sich die Frage, inwiefern zukünftig die Durchführung  entsprechender Interviews durch unabhängige Journalisten sichergestellt werden kann, um dem Gebot der Gleichbehandlung von Berichterstattern genüge zu tun.

Inzwischen bei vielen Demonstrationen üblich, ist das durchgängige, nicht anlassbezogene Filmen und Fotografieren von Seiten der Polizei. Dies wird von Bürgerrechtlern und DatenschützerInnen immer wieder kritisiert. Das Recht auf Versammlungsfreiheit muss frei von behördlicher Registrierung wahrgenommen werden können.

Positiv hervorzuheben ist, dass die Polizei der Einbindung von Kommunikations-Teams nachgekommen ist und erstmals Schleswig-Holsteinische Kommunikations-Teams im Einsatz waren.

Zu hoffen ist, dass zukünftig auch die schleswig-holsteinische Sonderpraxis der Ausgrenzung der DemonstrationsbeobachterInnen aufgegeben wird. Während bei allen anderen Großdemonsrationen wie in Dresden, Gorleben und Heiligendamm BeobachterInnen die gleiche Bewegungsfreiheit wie Journalisten genießen (in Heiligendamm wurde dies explizit im Handbuch der Polizei beschrieben), werden hier die deutlich gekennzeichneten BeobachterInnen wie Demonstranten behandelt.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre der Demonstrationsbeobachtung ergeben sich für uns folgende Forderungen und Empfehlungen:

  • Kennzeichnung der eingesetzten Polizeikräfte zwecks Identifizierung von Rechtsverstößen
  • kein Einsatz von Hunden ohne Maulkorb
  • kein präventives Videografieren von DemonstrantInnen 
  • Einsatz eines unabhängigen Beobachterteams unter Gewährleistung weitgehender Bewegungsfreiheit  
  • freier Zugang für Anwälte und BeobachterInnen zu den Ingewahrsamgenommenen
  • Einsatz eines unabhängigen Polizeibeauftragten.
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