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Schles­wig-Hol­stein: Staats­kir­chen­ver­trag mit Katho­li­scher Kirche ratifiziert

30. April 2009

Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1/2009), S. 29

(SL) Wie im Januar 2009 bekannt wurde, haben Vertreter der Landesregierung und des Heiligen Stuhles einen Vertrag über die Gewährung von Staatskirchenleistungen unterzeichnet. Der Vertrag (LT-Drs. 16/2245) soll die jährlichen Leistungen des Landes an die Katholische Kirche i.H.v. 192.000 € „transparenter“ gestalten. Analog der Vereinbarung mit der evangelischen Kirche sieht der Vertrag eine Dynamisierungsklausel vor, wonach die Bezüge der Pfarrer (und damit die staatl. Zuschüsse) an die Besoldungsentwicklung im öffentlichen Dienst gekoppelt werden. Darüber hinaus enthält das Vertragswerk Vereinbarungen zum staatlichen Kirchensteuereinzug, zur staatlichen Förderung katholischer (Hoch-)Schulen und des katholischen Religionsunterrichts sowie zur Bereitstellung von Meldedaten für kirchliche Zwecke.

Das Gesetz zur Ratifizierung des Vertrages wurde am 25. März 2009 vom schleswig-holsteinischen Landtag mehrheitlich angenommen. Mit der Ratifizierung des unbefristeten Vertrages wurden aus den bisher freiwillig erbrachten Staatsleistungen nunmehr Leistungsansprüche der Kirchen.

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