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Nieder­sach­sen: Beschränkte Versamm­lungs­frei­heit

Mitteilungen215/21606/2012Seite 41

Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 41

Die HU Niedersachsen unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen das niedersächsische Versammlungsgesetz, das der Landtag am 7.10.2010 verabschiedet hatte. Die Beschwerde richtet sich u.a. gegen die ausnahmslose Anmeldepflicht von Versammlungen unter freiem Himmel, die Einschränkungen in der hannoveraner „Bannmeile“, gegen die Anzeigepflicht von „Kleinstversammlungen“ ab 2 Personen, die unverhältnismäßigen Informationspflichten und -auflagen bei der Anmeldung, gegen die präventive Videoüberwachung von „unübersichtlichen Versammlungen“, die verdeckte Abfrage von Anmeldedaten der Versammlungsleiter/innen bzw. Ordner/innen bei polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbanken.

Zu den Beschwerdeführern zählen neben der HU zahlreiche Einzelpersonen sowie VertreterInnen der BI Lüchow-Dannenberg, des niedersächsischen Flüchtlingsrats, dem Friedensbüro Hannover, von Ver.di Süd-Ost-Niedersachsen und der nds. Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Prozessbevollmächtigte sind die RAe Johannes Hentschel und Joachim Lau aus Göttingen.

Die Beschwerdeschrift sowie weitere Informationen zum Verfahren im Internet unter: http://www.versammlungsfreiheit-nds.de.

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