Patientenverfügung

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Patientenverfügungen

Immer mehr Menschen wollen die Gewissheit haben, dass sie über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen können, wenn sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben. Die Vorstellung, am Lebensende zum Objekt hochtechnisierter Medizin zu werden und nichts dagegen tun zu können, flößt vielen Menschen Angst ein.

Patientenverfügung – ein Instrument der Vorsorge

Vor diesem Hintergrund setzen sich immer mehr Menschen frühzeitig mit der eigenen Behandlung am Lebensende auseinander. Dabei ziehen sie zunehmend in Betracht, mit Hilfe einer Patientenverfügung für sich selbst Vorsorge zu treffen. In einer solchen Verfügung kann der Patient festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit vorgenommen bzw. unterlassen werden sollen.

Informationen zur Anwendung von Patientenverfügungen, ihrer Verbindlichkeit und Reichweite sowie einen Mustertext der Humanistischen Union finden Sie unter Muster & Anwendungen. Einen Überblick über das jahrzehntelange Engagement der Humanistischen Union für die Anerkennung von Patientenverfügungen bietet Ihnen unser Archiv.

Fehlende rechtliche Regelung führt zu Verunsicherungen

Patientenverfügungen werden immer populärer. In der Praxis sind sie von großer Bedeutung für die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechtes eines jeden. Obwohl die juristische Verbindlichkeit von Patientenverfügungen immer weniger bestritten wird, fehlt es bisher an einer gesetzlichen Regelung. Das führt in der Praxis immer wieder zu Verunsicherungen, inwiefern Patientenverfügungen verbindlich sind und bei welchen Stadien einer Erkrankung sie gelten. Auch die Frage, wann besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen, wird immer wieder gestellt.

Die Humanistische Union sieht deshalb einen dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf, um diese Verunsicherungen auszuräumen. Die Humanistische Union hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur bisherigen Rechtsprechung und zur aktuellen Debatte um eine gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen.

Anerkennung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen

Die Rechtssprechung akzeptiert die Patientenverfügung als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen. In seinen Beschlüssen aus den Jahren 2003 und 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenverfügung näher bestimmt. Zugleich bezeichnete er eine gesetzliche Regelung als wünschenswert.

Nach dem sich Ärzteverbände anfangs gegen die Anerkennung von Patientenverfügung sperrten, hat die Bundesärztekammer in ihren Grundsätzen zur Sterbebegleitung von 2004 sowie in ihren Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von 2007 die Verbindlichkeit des Patientenwillens inzwischen anerkannt. Diese und weitere Positionen zur Patientenverfügung finden Sie hier.

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