Eine Patientenverfügung dient dazu, vorab Entscheidungen über medizinische Behandlungsmaßnahmen in der Zukunft zu treffen. Mit der Verfügung kann die Einwilligung/Ablehnung solcher Behandlungen für Situationen verfügt werden, in denen man selbst seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern oder... mehr...
Grundsätzlich: Ja! Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach durch Rechtsprechung bestätigt. Die Wirksamkeit der Patientenverfügungen leitet sich aus dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten ab, dass auch bei medizinischen Behandlungen gilt. mehr...
Weil ein Gesetz zur Patientenverfügung ethisch umstritten ist, tut sich der Gesetzgeber mit einer rechtlichen Regelung schwer. Gerade an der Verbindlichkeit entzünden sich grundsätzliche Konflikte um das Menschenbild und unterschiedlichen Vorstellung vom Leben und Sterben. mehr...
Eine gesetzliche Regelung über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen bevormundet niemanden: Es kann und darf niemand dazu verpflichtet werden, eine solche Verfügung gegen seinen Willen abzugeben. mehr...
Dem Parlament liegen drei überfraktionelle Gesetzentwürfe vor. An allen Konzepten wurde lange gefeilt. Die Unterschiede liegen bei der Betonung der Patientenautonomie, der Rolle des Arztes und des Betreuers, der Reichweite und der Verbindlichkeit der Verfügung. Prinzipiell einig sind sich die... mehr...
Die meisten bisherigen Patientenverfügungen wären nach diesem Entwurf faktisch wertlos, weil sie weder notariell beurkundet sind noch eine Bescheinigung über ein ärztliches Beratungsgespräch enthalten. Solche „einfachen“ Patientenverfügungen würden nach Bosbach nur für den Fall einer irreversiblen,... mehr...
Der Stünker-Entwurf legt für diesen Fall ausdrücklich fest, dass dann der Betreuer/Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Willens zu entscheiden hat, ob er in eine Maßnahme einwilligt oder diese ablehnt. mehr...
Der Betreuer ist der gesetzliche Vertreter des Betreuten. Seine Entscheidungen haben dem Wohl des Betreuten zu entsprechen. Wenn eine eindeutige Patientenverfügung vorliegt, muss der Betreuer keine eigene Entscheidung mehr treffen. Ihm kommt lediglich die Aufgabe zu, die in der Patientenverfügung... mehr...
Patientenverfügungen sind Willenserklärungen. Solche Erklärungen geben wir tagtäglich ab, ohne dass eine Beratung vorausgesetzt oder eine notarielle Beurkundung verlangt wird. Die Wirksamkeit von Patientenverfügungen sollte deshalb nicht von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht werden, denn... mehr...
In Deutschland sind bisher die passive und die indirekte Sterbehilfe legal, die aktive Sterbehilfe dagegen wird nach § 216 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. mehr...
Viele Ärzte weigern sich eine Patientenverfügung anzuerkennen, weil sie glauben, dass sie sich strafbar machen, wenn sie eine lebenserhaltende Behandlung abbrechen, weil das Töten durch aktives Tun sei und sie dies als „Mord“ bezeichnen. Nicht grundlos: Schließlich müssen sich Ärzte immer wieder... mehr...
Um diese hypothetische Gefahr auszuschließen, müsste man im Umkehrschluss einem Kranken immer eine Willensänderung unterstellen. Grundsätzlich gilt, wenn jemand seine Meinung geändert hat, kann jederzeit der Patientenverfügung widersprochen werden. mehr...