Die Humanistische Union hat 2007 nach ausführlicher Diskussion beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts Kranker und Sterbender vorzulegen. Die zentralen Gründe dafür sind Lücken in den drei im Bundestag vorliegenden Entwürfen. Insbesondere soll unser Vorschlag folgende Probleme beheben:
- Unser Vorschlag soll das Schattendasein der Patientenverfügungen im Rechtssystem beenden, das aus ihrer Verortung im Betreuungsrecht folgt. Für eine allgemeine Anerkennung und bessere Durchsetzung der Patientenverfügung schlagen wir deren Definition im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches vor.
- Unsicherheiten über die Einordnung heute zulässiger Formen der passiven und indirekten Sterbehilfe sorgen in der Praxis immer wieder für Verwirrung. Der Gesetzgeber sollte diese beiden Formen im Strafrecht definieren, um allen Beteiligten mehr Sicherheit zu bieten.
- Die im Bundestag vertretenen Parteien wagen sich bisher nicht an eine Diskussion um die Legalisierung aktiver Sterbehilfe - Hilfe zum Sterben findet in deutschen Krankenhäusern dennoch statt, in einer rechtlichen Grauzone; auch der Sterbehilfetourismus in Nachbarländer ist längst Realität. Die Humanistische Union setzt sich mit ihrem Vorschlag für die Straffreiheit aktiver Sterbehilfe ein.
In den folgenden Beiträgen finden Sie den vollständigen Gesetzestext sowie die ausführliche Begründung für die einzelnen Vorschläge.