Gesetzentwurf der Humanistischen Union

Die Humanistische Union hat 2007 nach ausführlicher Diskussion beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts Kranker und Sterbender vorzulegen. Die zentralen Gründe dafür sind Lücken in den drei im Bundestag vorliegenden Entwürfen. Insbesondere soll unser Vorschlag folgende Probleme beheben:

 

In den folgenden Beiträgen finden Sie den vollständigen Gesetzestext sowie die ausführliche Begründung für die einzelnen Vorschläge.

 

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts kranker und sterbewilliger Menschen. Vorschlag zur Definition der Patientenverfügung in § 130 BGB als besondere Form der Willenserklärung, Regelung ihrer Verbindlichkeit im Betreuungsrecht und Vorschlag einer strafrechtlichen Klärung der passiven, indirekten und aktiven Sterbehilfe in § 216 StGB mehr...