Gesetzgebung

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Humanistische Union

Die Humanistische Union hat einen eigenen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen vorgelegt. Dieser sieht folgendermaßen aus:

Bürgerliches Gesetzbuch: § 1901b Patientenverfügungen

„(1)  Der Betreuer hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen des Betreuten zu beachten. Liegt eine Patientenverfügung über die Einwilligung oder die Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen vor, die auf die konkrete Entscheidungssituation zutrifft, so gilt die Entscheidung des Betreuten nach Eintritt der Äußerungsunfähigkeit fort. Dem Betreuer obliegt es, diese Entscheidung durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat.(2)  Der Absatz 1 gilt auch für Bevollmächtigte, soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.“

§ 130 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll durch folgenden Satz 2 ergänzt werden:

„Dies gilt auch für eine Patientenverfügung, in der der Patient die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen für den Fall seiner Äußerungsunfähigkeit erklärt hat.“

Weitere Informationen zum Vorschlag sowie eine ausführliche Begründung finden Sie hier.

Gesetzgebungsvorschläge

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 will die Koalition „die Diskussion über eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung fortführen und abschließen“.

Derzeit existieren drei verschiedene Gesetzentwürfe:

Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/8442) des Arbeitskreises Recht der SPD-Fraktion (vertreten durch den MdB Joachim Stünker)
(Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11360) der Abgeordenten Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen) und Otto Fricke (FDP) sowie anderer Abgeordneter
Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11493) der Abgeordenten Wolfgang Zöller (CDU/CSU), Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU), Eike Hovermann (SPD) und Katherina Reiche (CDU) u.a.

Der Gesetzentwurf des MdB Stünker wurde am 26. Juni 2008 in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Entwürfe des MdB Bosbach und MdB Zöller wurden am 21.01.2009 in erster Lesung beraten.

Bundestag / Bundesministerium der Justiz

Die derzeitigen politischen Reformbemühungen zur Patientenverfügung und Sterbehilfe sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des BMJ unter Rot/Grün „Patientenautonomie am Lebensende“ (Kutzer-Kommission, 2004) und der darauf basierende Referentenentwurf des BMJ (Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts, 2004) sowie der Stellungnahmen der Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des letzten Bundestages. Die Vorschläge beider Kommissionen wenden sich z.T. direkt gegeneinander.

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