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Die Freiheit zu Sterben: Selbst­be­stim­mung durch Sterbehilfe und Patien­ten­ver­fü­gung

27. Februar 2007
Datum: Dienstag, 27. Februar 2007

Dienstag, 27. Februar 2007

Berlin, Galerie der Heinrich-Böll-Stiftung (Hackesche Höfe), Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin

Gemeinsame Tagung von Humanistischer Union und Heinrich-Böll-Stiftung

Sterbehilfe und Patientenverfügungen sind heute populäre Themen. Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, wie sie mit dem medizinischen Fortschritt umgehen sollen. Denn die Chancen ärztlicher Lebensverlängerung können zur Belastung werden, wenn die Intensivmedizin das Leben auch um den Preis der Leidens- und Sterbensverlängerung erhält. Gegenüber solchen existenziellen Fragen ist der Gesetzgeber bisher blind geblieben. Ohne verlässliche rechtliche Regelungen von Sterbehilfe und Patientenverfügung wird die grundrechtliche Freiheit der Selbstbestimmung der Patienten aber dem Zufall überlassen – unabhängig davon, dass verbesserte Palliativversorgung und der Ausbau der Hospizarbeit den Wunsch nach Sterbehilfe in eine Zustimmung zu einer Therapie am Lebensende umleiten könnte.

Der Deutsche Bundestag will den Missstand fehlender gesetzlicher Regelungen in den nächsten Wochen und Monaten beheben. Geplant ist ein Gesetzentwurf als Gruppenantrag aus der Mitte des Parlaments. Der Fraktionszwang wird wie bei der Debatte und Verabschiedung des Stammzellgesetzes aufgehoben.

Die Fachtagung macht den Auftakt zu der zu erwartenden großen Debatte im Deutschen Bundestag. Auf ihr sollen die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Probleme von Patientenverfügung und Sterbehilfe im Kontext der geltenden Verfassungslage und der leitenden Verfassungsprinzipien erörtert werden.

Programm

10:00 Eröffnung

  • Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung
  • Professorin Dr. Rosemarie Will, Bundesvorsitzende Humanistische Union

10:15 – 12:00  Strafrecht

  • Professor Dr. Torsten Verrel (Universität Bonn)
  • Kommentar: Dr. Till Müller-Heidelberg (Rechtsanwalt Bingen)

12:00 – 13:30 Mittag

13:30 – 15:30 Zivilrecht

  • Professor Dr. Volker Lipp (Universität Göttingen) 
  • Kommentar: Andrea Mittelstädt (Regierungsdirektorin Bundesministerium der Justiz)

15:30 – 16:00 Pause

16:00 – 18:00 Verfassungsrecht

  • Dr. Ulf Kämpfer, Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa Schleswig-Holstein
  • Kommentar: Dr. Oliver Tolmein (Rechtsanwalt Hamburg)

18:30 – 20:30 Podiumsgespräch mit

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Joachim Stünker MdB (SPD-Fraktion)
Markus Grübel MdB (CDU/CSU-Fraktion)
Renate Künast. MdB (Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Michael Kauch, MdB (FDP-Fraktion)
Monika Knoche, MdB (Fraktion Die Linke im Bundestag)
René Röspel MdB (SPD-Fraktion)
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe (Präsident der Bundesärztekammer)

Moderation: Professorin Dr. Rosemarie Will (Humanistische Union)

20:30 Buffet

Anmeldung:

Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Anmeldung zu der Tagung leider nur noch unter Vorbehalt möglich. Sofern eine Videoübertragung der Veranstaltung in einen zweiten Saal realisiert werden kann, können Sie die Veranstaltung auf einer Leinwand verfolgen. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union:

Telefon 030  204 502 56
oder per E-Mail an lueders@humanistische-union.de.

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