Themen / Rechtspolitik

Neues Bündnis gegen Verbot der Suizid­bei­hilfe

07. April 2014

Sven Lüders

aus: vorgänge Nr. 204 (4-2013), S. 85-86

Am 12. März präsentierte sich in Berlin das neu gegründete „Bündnis gegen ein gesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid“. Zum Start legte das Bündnis 10 Leitsätze gegen ein Suizidbeihilfeverbot vor. Diese richten sich gegen das von Bundesgesundheitsminister Gröhe angekündigte Gesetz, mit dem sowohl die organisierte/kommerzielle als auch die ärztliche Suizidbeihilfe strafrechtlich verboten werden sollen. Das Vorhaben knüpft an einen Gesetzentwurf der letzten Legislaturperiode an (BT-Drs. 17/ 11126 v. 22.10.2012), der vor zwei Jahren nach breiter Ablehnung durch die angehörten Sachverständigen verworfen wurde. Der damalige Gesetzentwurf zielte vor allem auf kommerzielle Sterbehilfeorganisationen. Der neue Entwurf soll – den Ankündigungen in der Presse zufolge – darüber hinaus auch die ärztliche Suizidbeihilfe verbieten. Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, wären dann auf sich allein oder die persönliche Hilfe ihrer Verwandten und engsten Freunde angewiesen.

Wird das Vorhaben umgesetzt, dann bliebe sterbewilligen Menschen in Deutschland künftig jegliche organisierte bzw. professionelle Hilfe verwehrt. Jedoch können Hospizbetreuung und palliativmedizinische Angebote – so wichtig sie sind – eine professionelle Suizidbegleitung nicht ersetzen. Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD), der selbst ein Hospiz unterhält, warnte vor „uneinlösbaren Erwartungen“: „Die stationäre Hospizversorgung ist nach § 39a Sozialgesetzbuch V beschränkt auf überschaubare letzte Lebenstage oder -wochen, was zu über 90 Prozent nur auf Krebskranke im Endstadium zutrifft und nur gut ein Prozent der Bevölkerung in Anspruch nehmen kann.“ Patient_innen ohne tödliche Krankheit sei der Weg ins Hospiz ganz versperrt. Zudem ließen sich zahlreiche Schmerzarten (etwa. Knochen-, Gelenk- und Nervenschmerzen) bei geriatrischen Patient_innen nur unzureichend palliativ behandeln. Diese Erfahrungen bestätigte auch Uwe-Christian Arnold, praktizierender Arzt aus Berlin, der seit Jahren – gegen den Widerstand der Ärztekammer – Beratung und Hilfen für suizidwillige Patienten anbietet. Zahlreiche Patient_innen, die sich von ihm über die Möglichkeiten eines ärztlich assistierten bzw. beaufsichtigten Suizids beraten ließen, nähmen diese Angebote gar nicht wahr; ihnen reiche die Gewissheit, dass im Ernstfall ein ärztlicher Beistand verfügbar sei. Beratungs- und Begleitangebote können also lebensverlängernd wirken, unterstrich Gita Neumann: „Wir wissen, dass Menschen ihr Leiden viel länger und besser ertragen, wenn ihnen ein ‚Notausgang‘ zu einem selbstgewählten Zeitpunkt offen steht.“

Neben humanen Gesichtspunkten sprechen auch zahlreiche rechtspolitische Einwände gegen ein Suizidbeihilfeverbot: Es widerspricht der in unserer Verfassung angelegten Achtung individueller Selbstbestimmung, die auch das Recht beinhaltet, über Zeitpunkt und Art des eigenen Lebensendes selbst zu entscheiden. Zudem verletzt ein solches Verbot den strafrechtlichen Grundsatz, dass die Beihilfe zu einer legalen Handlung selbst nicht strafbar sein darf. Schließlich fehlt bisher jeglicher Nachweis, dass es überhaupt einen praktischen Bedarf für ein solches Verbot gäbe: die Suizidraten in Deutschland sinken kontinuierlich seit Jahren; es gibt in Deutschland keine echten kommerziellen Angebote für Suizidbeihilfe; die Erfahrung anderer Länder zeigt, dass organisierte Suizidhilfe-Angebote keineswegs zu einer Suizidwelle führen. Stattdessen ist aber davon auszugehen, dass sich langandauernde, schmerzhafte und solche Suizide vermeiden lassen, bei denen Dritte gefährdet werden.

Schließlich widerspricht ein Suizidbeihilfeverbot auch der Lebenspraxis und dem mehrheitlichen Willen der Menschen: In Umfragen befürwortet seit Jahren eine deutliche Mehrheit der Deutschen die Möglichkeiten indirekter, passiver wie aktiver Sterbehilfe. Dieser Mehrheit will das Bündnis eine Stimme geben, so Ingrid Matthäus-Maier bei der Vorstellung in Berlin. Ob das gelingt, bleibt jedoch fraglich. Bisher haben sich dem Bündnis (neben der Humanistischen Union) lediglich kleinere Verbände aus dem kirchenkritisch/säkularen Spektrum angeschlossen: der Bund für Geistesfreiheit Bayern, der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften, die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben; Giordano-Bruno-Stiftung, der Humanistische Verband Deutschlands und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

Die kirchen- bzw. religionskritische Zusammensetzung des Bündnisses ist kein Zufall. Wie Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) bei der Vorstellung des Bündnisses betonte, verbirgt sich hinter dem geplanten Suizidbeihilfeverbot die „moralische Ächtung des Wunsches“ zum selbstbestimmten Lebensende, mithin ein sehr christliches Motiv. „Diese religiös motivierte Beurteilung darf in einem säkularen Staat aber nicht zum Maßstab staatlichen Handelns, staatlicher Gesetzgebung gemacht werden“, so Haupt.

Ob sich der normative Anspruch, dass mit dem Strafrecht weder Symbol- noch Moralpolitik betrieben werden solle, auch in einem Bundestag behaupten kann, in dem die CDU-Fraktion allein schon 49 Prozent der Abgeordneten stellt, ist fraglich. Um erfolgreich zu sein, müsste es dem Bündnis gelingen, den partei- wie konfessionsübergreifenden Widerstand gegen das Vorhaben zu bündeln.

Stellungnahme der Humanistischen Union zum Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung (2012), abrufbar unter http://www.humanistische-union.de/themen/bioethik/sterbehilfe/.

Weitere Informationen zum Bündnis unter
http://mein-ende-gehoert-mir.de.

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