Selbstbestimmtes Sterben

Die Humanistische Union (HU) setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch frei und selbstbestimmt darüber entscheiden kann, wann und wie er sterben möchte. Dies schließt nach unserer Auffassung auch das Recht auf aktive Sterbehilfe ein. Im Jahr 2007 hat die HU deshalb einen Gesetzentwurf für eine Reform des § 216 Strafgesetzbuch erarbeitet, der eine auf dem ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen ausgeführte Sterbehilfe straffrei stellt.

Rechtspolitik

Humanistische Union: Gesetzentwurf der Humanistischen Union für die uneingeschränkte Anerkennung von Patientenverfügung und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, Beschluss der 20. Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union am 22./23.9.2007 in Hannover

Till Müller-Heidelberg: Verfassungsrecht und selbstbestimmter Tod, Für eine radikale Positionierung der HU zur Sterbehilfe Mitteilungen Nr. 192, S.16-17

Rosemarie Will: Diskussion (wieder) eröffnet: Humanistische Union fordert gesetzliche Regelung der aktiven Sterbehilfe, Mitteilungen Nr. 191, S.12-14

Positionen

Rosemarie Will: Sterbehilfe und Patientenverfügung als grundrechtliche Freiheiten, Zur aktuellen Diskussion um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen Mitteilungen Nr. 195, S. 16-18

Kurt F. Schobert: Palliativmedizin ist in der Tat kein Ersatz für Selbstbestimmung am Lebensende, Mitteilungen Nr. 191, S.14-15

Tobias Baur: Ein Jahr Sterbehilfe in den Niederlanden, Mitteilungen Nr. 178, S.32

Begriffe & Geschichte

Lorenz Müller: Zur Freiheit des Sterbens, aus: vorgänge Nr. 10-11/1969, S. 380-383

Hans Saner: Vom Anspruch auf ein humanes Sterben, Fragen und Überlegungen zum Problem der Euthanasie. Aus: vorgänge 16 (Heft 4/1975), S. 4-9

Urs Peter Haemmerli: Medizin und Menschenrecht, aus: vorgänge 36 (Heft 6/1978), S. 47-64

 

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