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Brief- & Postgeheimnis
Im Mai 2007 wurde bekannt, dass auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft in einem Hamburger Briefzentrum mehrere Tage lang nach mutmaßlichen Bekennerschreiben gefahndet wurde. Beamte des Bundeskriminalamtes sollen tagelang die durchlaufenden Briefsendungen "äußerlich in Augenschein genommen" haben. In einer Mitteilung hieß es dazu, ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes habe die "räumlich beschränkte Postbeschlagnahme" angeordnet.
Die Humanistische Union hat gegen diese Form der massenhaften Postdurchsuchung eine Beschwerde eingereicht. Nach unserer Auffassung ist es weder zulässig, dass Ermittlungsbeamte selbst nach verdächtiger Post suchen - das ist Aufgabe der Postbediensteten - noch sieht die Strafprozessordnung eine Durchsuchung anonymer Briefsendungen vor, die sich nicht einem konkret Verdächtigen zuordnen lassen. Wir sehen in der Hamburger "Post-Razzia" einen neuerlichen Versuch, ein in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht schrittweise auszuhöhlen.
Deutsche Post AG soll rechtswidrige Eingriffe in das Brief- und Postgeheimnis abwehren
Humanistische Union bittet Unternehmen um Unterstützung bei der Aufklärung der Postdurchsuchungen in Hamburg und Berlin
Rechtswidrige Ermittlungspraxis des Bundeskriminalamtes ist sofort einzustellen!
Ermittlungsrichter des BGH erklärt Durchführung der Hamburger Postbeschlagnahme für rechtswidrig
Das Briefgeheimnis auf dem Weg ins Abseits?
Humanistische Union erhebt Beschwerde gegen Postdurchsuchung in Hamburg
Mitteilungen Nr. 197, S. 1
Literatur zum Thema:
Kaleck, Wolfgang (2005), Pauschale Briefkontrolle in Strafhaft, in:Müller-Heidelberg, Till, Finckh, Ulrich & et al., Elke Steven (Hrsg), Grundrechte-Report 2005, Fischer Taschenbuch, Frankfurt/M., S. 132-134
Groos, Ursula (2004), Kein Wort nach draußen. Das Ende des Brief- und Postgeheimnisses im Straubinger Gefängnis, in:Müller-Heidelberg, Till, Finckh, Ulrich & et al., Elke Steven (Hrsg), Grundrechte-Report 2004, Fischer Taschenbuch, Frankfurt/M., S. 106-109
