Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber Deutschlands verpflichtet, für jeden Beschäftigten monatlich einen festgelegten Datensatz über das Arbeitsentgelt und zahlreiche weitere Arbeitnehmerdaten an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Die Datensammlung soll die bislang auf Papier erstellten Arbeits- und Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers ersetzen. Sie betrifft ca. 36 Millionen Arbeitnehmer/innen, einschließlich der geringfügig Beschäftigten, BeamtInnen, Richter/innen und SoldatInnen.
Für die meisten Betroffenen ist die Datenspeicherung zwecklos, denn sie werden jene Sozialleistungen nicht Anspruch nehmen. Gegen das ELENA-Verfahren hat sich deshalb ein breiter öffentlicher Protest formiert, inzwischen denkt sogar der Bundeswirtschaftsminister über einen Stopp des Mammutprojektes nach. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Hintergründe von ELENA und halten Sie bezüglich der laufenden Verfahren auf dem Laufenden.