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Meine Nummer darf doch nur bei den Finanz­be­hörden gespeichert werden, oder?

27. Oktober 2008

Nein. Anders als von der Bundesregierung behauptet, kann die Steuer-ID von anderen Stellen außer den Finanzbehörden genutzt werden. Dies ist eindeutig im Gesetzestext der Steuer-ID festgelegt:

 „Andere öffentliche und nicht öffentliche Stellen dürfen die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittelung zwischen Ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift der Erhebung oder Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt oder anordnet…“

( § 139b Absatz 2 Abgabenordnung)

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