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Warum ist ihre Einführung dennoch so brisant?

27. Oktober 2008

Die Antwort ist einfach: Die Steuer-ID erfüllt alle Merkmale eines Personenkennzeichens.

  • lebenslang gültig
  • eindeutig, d.h. jeder Mensch hat nur eine Nummer und aus jeder Nummer lässt sich eine konkrete Person ablesen
  • unkontrollierbar, sie wird sich rasant verbreiten und an vielen Stellen gespeichert werden

Bereits 1976 gab es in der alten Bundesrepublik Bestrebungen, eine elektronisch auswertbare Kennung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Vorbild für das Vorhaben war die 1970 in der damaligen DDR eingeführte, 12-stellige, „Personenkennzahl“ (PKZ). Hiermit wurde jeder DDR-Bürger individuell registriert.

In der alten Bundesrepublik wurde die Einführung der Kennziffer 1976 jedoch vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gestoppt. Dies geschah auf Grundlage des sog. Mikrozensusurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1969. Hier heißt es: „Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren“.

Unter Verweis auf das Mikrozensusurteil wurde nach der Wiedervereinigung auch die DDR-PKZ gelöscht.

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