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Kleine Anfrage der Bundes­tags­frak­tion Die Linke vom 18.11.2005

18. November 2005

BT-Drucks. 16/72

„Gegen eine europaweit verpflich­tende Vorrats­da­ten­spei­che­rung“

Die Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bezieht sich auf den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für einen Rahmenbeschluss für eine europaweit einheitliche Regelung zur Speicherungspflicht von Telekommunikationsdaten.

Das Ziel der Regelung solle es sein, die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der Sicherheit zur Verhütung, Ermittlung und Feststellung von schweren Straftaten zu ermöglichen. Die gespeicherten Verkehrsdaten sollen nur in klar bestimmbaren Fällen und nach Maßgabe des nationalen Rechts an bestimmte Behörden weitergegeben werden. Die für die Umrüstung benötigten Aufwendungen der betroffenen Unternehmen sollen vom Staat erstattet werden.

Die Fraktion „Die Linke“ fragt, welche nationalen Behörden einen Zugriff auf die Daten erhalten werden und ob eine Liste der zuständigen Behörden für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich sein wird. Weiterhin sei zu klären, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung den Schutz vor Datenmissbrauch und das Grundrecht der Pressefreiheit bzw. die Grundrechte der Berufsgeheimnisträger gewährleisten werden.

Anschließend fordert die Fraktion „Die Linke“ die Bundesregierung dazu auf, sich zu äußern, inwiefern sie eine Differenz zwischen der Richtlinie und bundesdeutschem Recht sieht und ob sie die Meinung der 70. Konferenz der Datenschutzbeauftragten teilt, dass die zu erlassene Richtlinie auf der Grundlage des Grundgesetzes verfassungswidrig sei.

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