FAQ - 1.12.07

Wer darf auf die Vorratsdaten zugreifen?

Genutzt und übermittelt werden dürfen auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur

 

Die Datennutzung darf aufgrund einstweiliger Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts jedoch einstweilen nur unter engeren Voraussetzungen erfolgen als im Gesetz vorgesehen.

Private Rechteinhaber haben keinen direkten Zugriff auf die auf Vorrat gespeicherten Daten. Sie können aber Strafanzeige erstatten und dann die Ermittlungsakten einsehen. Auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung „erheblicher“ oder „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen.