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Aber wenn die Kommu­ni­ka­ti­ons­daten zur Bekämpfung des Terrorismus und schwerster Straftaten benötigt werden - müssen wir dann nicht in den sauren Apfel beißen?

01. Dezember 2007

Wie wichtig die Verbindungsdaten zur Aufklärung von Straftaten wirklich sind, kann bisher niemand überschauen. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, die erstmals einen Überblick über die Anwendungshäufigkeit und den Nutzen solcher Daten geben könnte, wird vom Bundesjustizministerium leider zurückgehalten. Aus der bisher bekannt gewordenen Zusammenfassung dieser Studie geht aber hervor, dass fehlende Kommunikationsdaten bei der Aufklärung von Straftaten eine zu vernachlässigende Rolle spielen. Es heißt dort: „Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen der Löschungen ins Leere gehen.“

Der im Bundestag verhandelte Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die Kommunikationsdaten auch zur Aufklärung einfacher Straftaten genutzt werden können, wenn beispielsweise jemand am Telefon beleidigt wurde – das hat mit Terrorismus wirklich nichts zu tun!

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