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Was meint eigentlich Vorrats­da­ten­spei­che­rung?

01. Dezember 2007

Bei der sog. Vorratsdatenspeicherung geht es um Verbindungsdaten der Kommunikation. Diese Verbindungsdaten beschreiben die äußeren Umstände der Kommunikation: wer, wann, mit wem, wie und wie lange, von wo aus kommuniziert. Die Inhalte der Kommunikation (was gesagt/geschrieben wurde) werden dabei zunächst nicht erfasst. Dennoch sind diese „Umstände der Telekommunikation“ sehr aussagekräftig und unterliegen deshalb nach der mehrheitlichen Auffassung auch dem Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz).

Diese Kommunikationsdaten sollen nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für alle, also flächendeckend erfasst und auf Vorrat für 6 Monate gespeichert werden.

Sie fragen, wozu das Ganze gut sein soll? Mit den gespeicherten Kommunikationsdaten sollen später eventuell schwere Straftaten aufgeklärt werden. Da zum Zeitpunkt Ihres Telefonats noch niemand weiß, ob sie sich dabei möglicherweise strafbar machen, werden die Daten vorsorglich gespeichert, damit Polizei und Sicherheitsbehörden später darauf zugreifen können.

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