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FAQ - 1.12.07
Aber es wird doch einen Rechtsschutz gegen den Missbrauch geben - der Zugriff auf die gespeicherten Daten soll nur auf richterliche Anordnung zulässig sein!
Das ist leider auch falsch. Eine richterliche Anordnung benötigt die Polizei nur für die Abfrage von Verbindungsdaten. Will die Polizei dagegen einen Telefonkunden oder Internetnutzer identifizieren ("Bestandsdaten"), wird keine richterliche Anordnung gefordert. Die Nachrichtendienste sollen ganz ohne richterlichen Beschluss auf alle Daten zugreifen dürfen. Schon heute werden Verbindungsdaten zu Hunderttausenden im Jahr abgefragt, diese Zahlen werden nach der Einführung der Vorratsdatenspeicherung sprunghaft ansteigen.
Übersicht:
Stellungnahmen, Verfassungsbeschwerde und Engagement im Rahmen des AK Vorratsdatenspeicherung
politische Diskusion & Rechtssprechung zum Fernmeldegeheimnis
Europa
Entstehung & Diskussion der europäischen Richtlinie; europäische Rechtsgrundlagen
Dokumentation der gemeinsamen Tagung von Humanistischer Union, ARD, BDZV, dju, DJV, Deutschen Presserat, VDZ, VPRT und ZDF vom 17.9.2007
Die häufigsten Fragen und Missverständnisse - kurz beantwortet.
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