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Vorrats­da­ten­spei­che­rung klar verfas­sungs­widrig!

13. Dezember 2005

Humanistische Union appelliert an EU-Parlamentarier, Richtlinienentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zurückzuweisen

Der am morgigen Tag im Europäischen Parlament zur Abstimmung stehende Entwurf einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Auffassung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union klar verfassungswidrig. Der Entwurf bindet alle Mitgliedstaaten, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Telekommunikationsanbieter verpflichten, sämtliche Verkehrsdaten der EU-Bürger aus der Nutzung von Telekommunikation, Mobilfunk und Internet für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu zwei Jahren zu speichern. Damit wird potentiell vollständig rekonstruierbar, wer wann mit wem und wie lange kommuniziert und zum Beispiel auch, wer welche Webseiten besucht hat.

Die Humanistische Union (HU) betont in ihrer Stellungnahme an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass der Richtlinienentwurf nicht nur klar gegen das Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 Grundgesetz verstößt, sondern auch das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegte Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt.

„Hier wird grob verfassungswidrig eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur geschaffen“, erklärt Nils Leopold, Mitglied des HU-Bundesvorstandes. „Die Richtlinie verstößt gegen tragende Strukturprinzipien rechtsstaatlich verfasster Staaten. Sie führt die Zweckbindung und das Übermaßverbot bei der Ausübung staatlicher Gewalt ad absurdum. Auch terroristische Anschläge rechtfertigen nicht, die zum Teil hoch sensitiven Daten aller EU-Bürger über Jahre dem potentiellen Zugriff interessierter Stellen auszusetzen.“

Die Humanistische Union geht von einem klaren Verfassungsverstoß aus. Alle sind nun aufgerufen, die EU-Parlamentarier zu stoppen. Mandatsträger können nicht sehenden Auges eine Regelung beschließen, welche völlig unverhältnismäßig sensitivste Informationen über sämtliche Bürgerinnen und Bürger dem willkürlichen Zugriff staatlicher Stellen ausliefern wird.

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