Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 bietet reichlich Material für rechtspolitische Diskussionen. Die Begründung eines neuen Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nährt die Hoffnung, dass damit bisherige Lücken des Rechtsschutzes geschlossen werden. Im vorliegenden Fall verspricht das neue Grundrecht insbesondere einen besseren Schutz für "ruhende" Daten, erstmals aber auch einen Schutz der zugrundeliegenden Verarbeitungssysteme, den es so bisher im Datenschutzrecht nicht gab. Andererseits begründete das Verfassungsgericht das neue Grundrecht - im Gegensatz zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung - nicht als subjektivrechtliches Abwehrrecht, sondern als einen Gewährleistungsanspruch für die Bürger. Ob sich diese Umstellung wirklich in einen Freiheitsgewinn für die Bürger ummünzen lässt, wird indes von einigen Beobachtern bezweifelt. Bei Online-Durchsuchungen im Vorfeld von Straftaten hat sich das Verfassungsgericht schließlich zu Kompromissen bekannt, die bisherige Regeln des Gefahrenabwehrrechts aufweichen könnten.
Angesichts der kurz nach der Entscheidung einsetzenden Gesetzgebung in Bayern und im Bund stellt sich die Frage, ob der Richterspruch wirklich den Datenschutz beflügelt oder ob es sich dabei nicht um einen "roten Teppich" handelt, auf dem die Innenminister jetzt ihre Vorhaben zur Online-Durchsuchung ausbreiten können - und das auch noch mit höchstrichterlicher Zustimmung.
Humanistische Union und Friedrich-Naumann-Stiftung hatten für den 28. April gemeinsam zu einer Fachtagung eingeladen, um über die "Konsequenzen des Karlsruher Richterspruchs" zu diskutieren. Die Referenten deckten dabei ein breites Spektrum von der Rechtspolitik, über Verfassungs-, Strafprozess- und Polizeirecht, den praktischen Datenschutz bis zur künftigen Gestaltung von Computersystemen und bürgerrechtspolitischen Fragen ab. Sie finden hier die Beiträge der Tagung dokumentiert:
Irrationalität der Sicherheitspolitik - Versäumnisse in Evaluation und Folgenabschätzung - Verfassungsbrüche des Gesetzgebers. Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008 mehr...
Abgrenzung des neuen Grundrechts zu Artikel 2, 10 und 13 GG - subjektive Abwehrrechte vs. Anspruch auf Gewährleistung - Grundrechtsschutz und Sicherheitsarchitektur. Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008 mehr...
Überwachungsfreie Räume als Voraussetzung einer demokratischen Gesellschaft - Konzept des zweistufigen Kernbereichsschutzes. Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008 mehr...
Gesetzgeberische Aufgaben zur Gewährleistung des neuen Computer-Grundrechts - Grundrechtsschutz im Internet. Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008 mehr...
Fehlerquellen der heimlichen Infiltration - Szenarien der Technikentwicklung - Zukunft des Selbstdatenschutzes. Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008 mehr...
Annexkompetenzen für heimliche Installation der Software? Tendenzen der zunehmenden Überwachung elektronischer Kommunikation. Dokumentation des Vortrags vom 28.4.2008 mehr...
Dokumentation des Vortrags vom 28. April 2008 mehr...
Entwertung der Privatsphäre durch Staat, Private und BürgerInnen - Datensparsamkeit und Zweckbindung als Grundprinzipien des Datenschutzes - Computer-Grundrecht als Schutzanspruch vor Persönlichkeitsprofilen mehr...