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Anti-Terrorismus-Gesetzgebung in Deutschland

Schaffung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Polizeibehörden und Geheimdiensten

Am 4. September haben sich die Innenminister der Länder auf die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Errichtung gemeinsamer Ermittlungsdateien von Polizei und Geheimdiensten geeinigt. Nach dem am 19. Oktober 2006 in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf sollen nicht nur Terror-Verdächtige, sondern auch deren (wissentliche oder unwissentliche) Kontaktpersonen in der Datei erfasst werden.   Mehr...

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (2006)

Im Frühsommer hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden nicht nur die 2001 mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) eingeführten Befugnisse pauschal verlängert, zusätzlich soll der Verfassungsschutz diese Befugnisse auch gegen vermeintliche verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland anwenden können.

Die ursprünglichen Regelungen waren mit einer fünfjährigen Laufzeit beschlossen worden, um nach einer anschließenden Evaluierung der Wirksamkeit und der damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte Kosten entscheiden zu können, welche Befugnisse gestrichen werden können. Diese Evaluation hat leider nicht stattgefunden.

Weiterführende Informationen:

Stellungnahme der Humanistischen Union zur Anhörung über das TBEG im Innenausschuss des Bundestages (6.11.2006)

Gesetzentwurf zum TBEG (Bundestags-Drucksache 16/2921)

 

 

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