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Gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten

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Eckpunkte des Gesetzentwurfs zur Einrichtung der Antiterrordatei

Gesetzentwurf: Bundestags-Drucksache 16/2950

 

Wer wird gespeichert?
  • mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen
  • mutmaßliche Befürworter "rechtswidriger Gewalt" zur Verfolgung religiöser oder politischer Ziele
  • Personen, die zu den anderen Personengruppen mutmaßlich Kontakte haben
Was wird gespeichert?
  • grundlegende Personendaten (Namen, Geburtsdatum und -ort, aktuelle und frühere Anschriften, Sprachen, Bilder)
  • TK-Anschlüsse und elektronische Adressen
  • Bankverbindungen
  • Fahrzeughalterdaten
  • Volks- und Religionszugehörigkeit
  • besondere Fähigkeiten, die zur Vorbereitung terroristischer Straftaten dienen können
  • Angaben zur Gefährlichkeit (u.a. Waffenbesitz, Gewaltbereitschaft)
  • Angaben zu Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen
  • besuchte Orte, an denen sich vermeintliche Terroristen treffen
  • Kontaktpersonen
  • "zusammenfassende besondere Bemerkungen, ergänzende Hinweise und Bewertungen" (Freitext-Feld)

 

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