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Gemeinsame Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten
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Eckpunkte des Gesetzentwurfs zur Einrichtung der Antiterrordatei
Gesetzentwurf: Bundestags-Drucksache 16/2950
Wer wird gespeichert?
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mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen
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mutmaßliche Befürworter "rechtswidriger Gewalt" zur Verfolgung religiöser oder politischer Ziele
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Personen, die zu den anderen Personengruppen mutmaßlich Kontakte haben
Was wird gespeichert?
- grundlegende Personendaten (Namen, Geburtsdatum und -ort, aktuelle und frühere Anschriften, Sprachen, Bilder)
- TK-Anschlüsse und elektronische Adressen
- Bankverbindungen
- Fahrzeughalterdaten
- Volks- und Religionszugehörigkeit
- besondere Fähigkeiten, die zur Vorbereitung terroristischer Straftaten dienen können
- Angaben zur Gefährlichkeit (u.a. Waffenbesitz, Gewaltbereitschaft)
- Angaben zu Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen
- besuchte Orte, an denen sich vermeintliche Terroristen treffen
- Kontaktpersonen
- "zusammenfassende besondere Bemerkungen, ergänzende Hinweise und Bewertungen" (Freitext-Feld)