Till Müller - Heidelberg
aus: Weg mit dem "Verfassungsschutz" - der (un)heimlichen Staatsgewalt. Enzyklika für Bürgerfreiheit, HU-Schriften 17, München 1991, Seite 9 - 10
Demgegenüber leugnen die Verteidiger des Verfassungsschutzes nicht die Skandale und Fehler, halten diese jedoch nur für Pannen, die verhindert wer-den müßten (was wegen ihrer Systembedingtheit nicht möglich ist), und sehen Gefahren für unseren Staat bei einer ersatzlosen Abschaffung des Verfassungsschutzes. Daher ist zu überlegen, was mit den gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes geschieht, wenn es ihn nicht mehr gibt: Sie sind überflüssig oder schon anderswo erfaßt.
Im übrigen herrscht hier offensichtlich ein gespaltenes Bewußtsein: Bei der Abschaffung der Staatssicherheit in der DDR und der Verhinderung der Neuinstallation eines Verfassungsschutzes dort waren sich alle einig, voran der Bundeskanzler und der Bundesinnenminister. Dabei handelte es sich ja auch um Schnüffelinstitutionen "bei den anderen". Und in der Bundesrepublik? Müssen westdeutsche Bürger bespitzelt und überwacht werden, ostdeutsche nicht? So fragten wir im letzten Jahr.
Diese Frage ist inzwischen beantwortet. Der bundesdeutsche "Verfassungsschutz" wird nun auf das Gebiet der DDR ausgedehnt, kaum daß sich die Bevölkerung der DDR der Stasi entledigt hat. Wir meinen, dies ist der falsche Weg. Vielmehr gälte es, die Amter für "Verfassungsschutz" im vereinten Deutschland abzuschaffen.
Daß er überflüssig ist, zeigt sich bei einer Analyse seiner gesetzlichen Aufgaben.