Forderungen: Medien

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Ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz für die Bundesrepublik

hrsg. von der Humanistischen Union e.V., München 1978Verantwortlich: Heide Hering in Zusammenarbeit mit Gerd Hirschauer und Helga Killinger

V. Bereich: Werbung und Medien

Die in Werbung und Medien auftretende Diskriminierung ist Zusammenfassung, Konzentration und Abbild der Diskriminierung in allen Lebensbereichen. Werbung ist nicht Selbstzweck, sondern dient den Interessen verschiedener Gruppen. Die Abhängigkeit und Steuerung der Werbung durch Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Politik ist offenbar. Unbestreitbar ist auch ihr Einfluß auf Bewußtsein und Unterbewußtsein von Kindern und Erwachsenen – eben weil sie ausschließlich angewendet wird, um Menschen zu bestimmten Verhaltensweisen zu bewegen.

Doch neben dem eigentlichen Werbeziel wird hier von Fachleuten wesentlich mehr vermittelt. In Werbung und Medien erfolgt Diskriminierung dadurch, daß Rollen und Funktionen bestimmten Geschlechtern zugeschrieben und durch ständige Wiederholung zum Klischee verfestigt werden. Die Einengung und Festlegung der Interessen und Aufgaben der Frau auf Funktionen und Gegenstände, die im öffentlichen Leben keinen wesentlichen Platz einnehmen, führt dazu, daß auch die Frau dort kaum in Aktion tritt.

Was in der Werbung knapp, karikiert, überspitzt dargestellt wird, kann in Spielfilmen, Krimis, Nachrichten, Sportsendungen usw. in allen Variationen mehr oder weniger beabsichtigt, rücksichtsvoll oder direkt ins Bild gesetzt werden.

Direkte Diskriminierung zeigt sich in der

· Festlegung der Frau bzw. ihrem Mißbrauch als Fachidioten-Hausfrau und Sexualobjekt:

– als Dienerin von Mann und Kindern, die auf x-beliebige Klagen ihrer Lieben nur mit schlechtem Gewissen und sofortiger Besserung zu reagieren hat (Wäsche, Nahrungsmittel),

– als sexuelles oder emotionales Spielzeug zur Selbstbestätigung des Mannes,

– als technisch völlig unbedarftes Wesen, das höchstens kinderleichte Bedienung zustande bringt;

· Verdrängung fast Verbannung aus dem öffentlichen und politischen Leben:

– Frauen sind grundsätzlich unterrepräsentiert in Diskussionen, auf Podien u.ä.,

–     Fachfrauen werden stereotyp aus den Bereichen Mode, Kosmetik, Nahrungsmittel, bestenfalls Medizin gewählt. Indirekte Diskriminierung zeigt sich in den verschiedensten Formen, z. B.:

– durch die Anrede der Frauen mit ihrem Vornamen, während die Männer als Herren bezeichnet werden,

– die ständige Zuarbeiterinnen-Rolle der Frauen, wenn z. B. Journalisten mit Politikern diskutieren und Kaffee gereicht wird,

– Stellenangebote, in denen einer „netten, jungen Kollegin” z. B. ein angenehmes Betriebsklima geboten wird.

Selbst politische Parteien werben mit der bekannten Methode: Sie haben zwar „die besseren Männer”, aber auch einen Busen – wenn auch nur als dekorative Textunterlage. Daß bisher kein Protest gegen diese Praktiken laut geworden ist, liegt wohl zum großen Teil daran, daß sie in der breiten Öffentlichkeit nicht genügend registriert werden und dabei erhebliche organisatorische und rechtliche Schwierigkeiten zu bewältigen sind.

Werbung

– Geschlechtsspezifische Ausrichtungen sind nur erlaubt, wenn sie direkt vom Produkt hergeleitet werden können;

Medien

Öffentlich-rechtliche Anstalten dienen dazu, die Gesellschaft zu repräsentieren. Daraus folgt eine paritätische Besetzung von Kontrollgremien bei Funk und Fernsehen.

Stelleninserate

Sie sollen geschlechtsneutral abgefaßt sein, die Rubriken „männlich”, „weiblich” entfallen. Für Berufsbezeichnungen werden grundsätzlich die neutralen oder männlichen Formen gewählt (damit entfallen Bezeichnungen wie Bürogehilfin, Diätassistentin). Die Durchsetzung dieser Forderungen soll von einer Kommission kontrolliert und unterstützt werden. Quotierung wird für alle Kommissionen und Gremien mit Repräsentationscharakter gefordert, das gilt insbesondere für politische, öffentlich-rechtliche, behördliche Einrichtungen.

Begleitende Maßnahmen

– Positivwerbung für die Idee der Gleichberechtigung, verbunden mit der Entlarvung von Vorurteilen und Ermutigung durch Darstellung von neuen Lebensformen;

– Umbesetzung und Stärkung von Institutionen wie Werberat, Presserat, Rundfunkaufsichtsgremien;

– Zulassung von direkten Aktionen gegen diskriminierende Werbung, speziell öffentlichen Aufrufen zu gezieltem Kaufboykott gegen Firmen und Produkte.

Gleichzeitig ist es notwendig, im allgemeinen Sprachgebrauch geschlechtsneutrale Formulierungen zu wählen, um auch hier die Quasi-Selbstverständlichkeit der männlichen Führungsrolle abzubauen.

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