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Die HU im Kurier der Christ­li­chen Mitte: „Über­na­tür­li­cher Kampf“?

15. Mai 2010

Sven Lüders

Kommentar zu Adelgunde Mertensacker: Übernatürlicher Kampf, Kurier der Christlichen Mitte 5/2010

In der Ausgabe 5/2010 des Kuriers erschien unter der Überschrift „Übernatürlicher Kampf” ein Beitrag zur Humanistischen Union. Darin wird u.a. behauptet: „Die HU fordert, die sexuelle Beziehung zwischen Erwachsenen und Kindern nicht weiter unter Strafe zu stellen und eine generelle ‚Freigabe der Pornographie und aller freiwilligen sexuellen Handlungen‘.” Das ist falsch! Die Humanistische Union ist eine Bürgerrechtsorganisation, für die die Achtung der menschlichen Würde und damit auch der Schutz von Kindern vor (sexuellen) Übergriffen ein zentraler Wert ist. Wir setzen uns – wie viele andere Bürgerrechtsorganisationen auch – für einen zurückhaltenden Gebrauch des Strafrechts ein. Eine Straffreiheit für pädosexuelle Kontakte fordern wir ausdrücklich nicht!

Das oben genannte Zitat stammt aus einer Pressemitteilung der HU zu einer Fachtagung von 1999, bei der es u.a. um Definitionsschwierigkeiten von Pornografie (und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Pornografieverbote) ging. Nachdem die Mehrdeutigkeit dieses Zitats auffiel, wurde die Mitteilung von unserem Verband zurück gezogen und darf laut einem Beschluss unseres Verbandstages vom September 2000 nicht mehr als Position der HU verbreitet werden.

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, hat der Bundesvorstand der Humanistischen Union außerdem am 7. August 2004 einen einstimmigen Beschluss zur Ächtung sexuellen Missbrauchs und pädosexueller Handlungen gefasst. In diesem Beschluss heißt es:

Die Humanistische Union hat zu keinem Zeitpunkt den sexuellen Missbrauch verharmlost oder gebilligt. Die Humanistische Union ist vielmehr davon überzeugt, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern wegen des inhärenten Machtgefälles nicht einvernehmlich sein können, und daher kein Ausdruck von sexueller Selbstbestimmung sind.

Wir weisen darauf hin, dass wir gegen vergleichbare Unterstellungen, die HU würde sich für eine Entkriminalisierung der Pädophilie einsetzen, durch den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller das Landgericht Berlin um Rechtsschutz ersucht haben. Das Gericht hat mit einer einstweilige Verfügung vom 13. April 2010 (AZ 27 O 254/10) Herrn Müller untersagt, die entsprechenden Unterstellungen zu wiederholen.

Im genannten Beitrag des Kuriers wird ferner unterstellt, die Unterstellungen des Bischofs Müller gingen darauf zurück, dass er sich gegen Angriffe der HU auf die Katholische Kirche verteidigt habe. Das ist falsch! Es gab keine Angriffe der Humanistischen Union gegen die Katholische Kirche. Die Humanistische Union hat sich weder zu den Missbrauchsvorfällen in- und außerhalb kirchlicher Einrichtungen geäußert, noch irgendwelche Vorwürfe gegen die Katholische Kirche erhoben. Im Sinne der betroffenen Kinder, um deren Schutz es an erster Stelle gehen sollte, plädieren wir dafür, die Aufklärung von geschehenem Missbrauch und die weitgehende Prävention künftiger Missbräuche von den religionspolitischen Streitfragen zu trennen.

Berlin, 15. Juni 2010

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