Themen / Rechtspolitik / Sexualstrafrecht

Lehnt die HU straf­recht­liche Sanktionen grund­sätz­lich ab?

12. März 2010

Nein, keinesfalls.

Wir vertreten die Auffassung, dass unser Zusammenleben so weit es geht zivil geregelt werden sollte und sprechen uns für eine weitest gehende Enthaltsamkeit gegenüber strafrechtlichen Sanktionen aus. Nur wenn sich individuelle Schutzbedürfnisse gar nicht anders gewährleisten lassen, sollte der Staat zum Mittel des Strafrechts greifen.

Und es gibt durchaus Bereiche, in denen sich die Humanistische Union für eine Ausweitung strafrechtlicher Vorschriften ausgesprochen hat: etwa bei der Vergewaltigung von verheirateten Frauen, wie in der angefügten Stellungnahme von 1984.

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