Themen / Rechtspolitik / Sexualstrafrecht

Erläuterung zu den Abstim­mungen des HU-Ver­bands­tages 2000

08. April 2010

Sven Lüders

Eine Antwort auf: Philipp von Braunschweig (Icking), Die Erzeugung von Sündenböcken, Leserbrief in der FAZ vom 16.3.2010 und Alexander Kissler im Kommentar vom 8.4.2010 zum Artikel von Alexander Görlach, Liebe und Leiden – es geht um den Fortbestand der Katholischen Kirche (s.u.)

Im September 2000 beriet der Verbandstag der Humanistischen Union über ein Diskussionspapier zum Sexualstrafrecht, das der Bundesvorstand der HU zuvor veröffentlicht hatte. (Diskussionspapier in den Mitteilungen Nr. 171, S. 63ff, der Bericht zur Diskussion auf dem Verbandstag in den Mitteilungen Nr. 172, S. 85ff.) Der Text wurde von der Mehrheit der HU-Mitglieder auf dem Verbandstag abgelehnt. Im Anschluss stimmten die TeilnehmerInnen auf dem Verbandstag über eine aus ihrer Sicht nötige Erklärung zur Klarstellung über die Position der HU zum Thema Pädophilie/Kindesmissbrauch sowie über Regeln der Verlinkung fremder Positionen von und auf die Webseite der HU ab.

Die Diskussionen um die “Erklärung zum Sexualstrafrecht” sowie die folgenden Abstimmungen des Verbandstages werden in einigen Medienberichten so dargestellt, als handle es sich dabei um eine inhaltliche Debatte zum Thema Pädophilie oder Kindesmissbrauch bzw. eine entsprechende Positionierung unseres Verbandes. Das ist falsch! Es gab bei den verbandsinternen Diskussionen innerhalb der HU niemanden, der eine Legalisierung pädosexueller Handlungen gefordert hätte. Die Differenzen bestanden vielmehr in anderen Fragen:

Das Diskussionspapier schildert den pädosexuellen Verbrecher als Leitfigur einer repressiven Strafrechtspolitik aus einer wissenschaftlich-kriminologischen Sicht. Die Kritik an einer Dämonisierung pädophiler Täter, an der Aufweichung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze im Sexualstrafrecht und dem Einfluss medialer Berichterstattungen auf die Kriminalpolitik teilen viele Bürgerrechtler inner- wie außerhalb der Humanistischen Union. Strittig war jedoch, ob die vorgelegte kriminologische Beschreibung des Problems auch eine angemessene Form für eine politische Stellungnahme darstellt. Da die „Einvernehmlichkeit” ihrer Sexualbeziehungen zu Kindern eine der Legitimationsstrategien pädosexueller Täter ist, da im politischen Diskurs bisweilen das Leid der missbrauchten Kinder geleugnet wird, sahen viele Mitglieder der HU in dem Papier eine verkürzte Darstellung, die sie so als politische Stellungnahme nicht abgeben wollten. Gegenstand der Debatte waren also Fragen der medialen und politischen Wirkung des Textes, keineswegs aber eine Stellungnahme Pro/Contra Pädophilie. Dies wird auch am Diskussionsbeitrag des damaligen Vorsitzenden der Humanistischen Union, Dr. Till Müller-Heidelberg, deutlich, der zu den Befürwortern jener Stellungnahme zählte: “Dem Eindruck, die Erklärung des Bundesvorstand äußere sich wertend zur Pädophilie selbst, trat der Bundesvorsitzende energisch entgegen. Keine Stellungnahme oder Veröffentlichung der HU hat sich je positiv zu dieser Form abweichenden Verhaltens geäußert!” (s. HU-Mitteilungen Nr. 172)
In der folgenden Abstimmung forderten die Teilnehmer der Versammlung den Bundesvorstand zu einer Klarstellung auf, „dass die HU sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern weder billigt, noch in irgendeiner Weise unterstützt”. Für diese Aufforderung stimmten 19, dagegen 12 Mitglieder. Bei den Gegenstimmen handelt es sich nicht um Befürworter pädosexueller Beziehungen. Es gab mehrere Gründe, warum einige Mitglieder gegen diesen Antrag stimmten: Einige teilten nicht die Einschätzung, dass die Humanistische Union hier etwas klarstellen müsse, da sie keinen Anlass zu entsprechenden Verdächtigungen gegeben habe. Jede Klarstellung schließt zu einem gewissen Grad die Anerkennung mehrdeutiger, missverständlicher Äußerungen in der Vergangenheit ein. Hinzu kommt, dass sich die Humanistische Union häufiger mit dem Vorwurf einer angeblichen Kontaktschuld konfrontiert sieht – wenn sie etwa für rechtsstaatliche Grundsätze im Umgang mit Terrorismusverdächtigen streitet, sich für die Belange von Strafgefangenen einsetzt und dergleichen mehr. Andere Mitglieder kritisierten an der Formulierung einen unbestimmten Begriff von Sexualität. Würde man zärtliche Berührungen der Eltern zu ihren Kindern zur Sexualität rechnen – so wie dies manche Sexualwissenschaftler tun – mache die Missbilligung keinen Sinn. (s. Johannes Glötzner in Mitteilungen Nr. 173, S. 14/15). Leitendes Motiv dieser Abstimmung war nicht die Frage, ob jemand für oder gegen Pädophilie sei, sondern die politische (Neben-)Wirkung einer solchen Erklärung und die begriffliche Unschärfe des Antrags.

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Beitrag im AlexanderPlatz vom 7.4.2010

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