Themen / Rechtspolitik / Strafvollzug 2010

Exklusion durch Straf­vollzug

30. März 2011

Aus: Jens Puschke (Hrsg.), Strafvollzug in Deutschland. Strukturelle Defizite, Reformbedarf und Alternativen, S. 63-74

I.     Vorbemerkungen

Das, was Gefangene verbindet, was ihnen gemeinsam ist, sind keine persönlichen Eigenschaften, mit deren Hilfe man sie von den Menschen unterscheiden könnte, die nicht straffällig geworden sind. Was Gefangenen gemeinsam ist, ist ihnen äußerlich: beispielsweise die Mauer, die sie umgibt, der Haftbefehl, die Entlassungspapiere. Irving Goffman hat in seiner erstmals 1963 veröffentlichten Studie „Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität“ darauf hingewiesen:  „Es ist bemerkenswert, dass jene, die rings um die Sozialwissenschaften angesiedelt sind, sich so schnell mit dem Gebrauch des Terminus „deviant“ eingerichtet haben, als ob jene, auf die der Terminus angewandt wird, genug gemein hätten, so dass signifikante Dinge über sie als eine Ganzheit gesagt werden können. Gerade so wie es iatrogene Störungen gibt, verursacht durch die Arbeit, die Mediziner leisten (was ihnen dann mehr zu tun gibt), so gibt es auch Personenkategorien, die von den Forschern der Gesellschaft erst geschaffen und dann von ihnen studiert werden.“[219]

1.   In welcher Gesell­schaft leben wir?

In Deutschland hat sich das Ausmaß sozialer Ungleichheit in den letzten zehn Jahren erheblich vergrößert. Bei den oberen zehn Prozent der Gesellschaft stieg das Vermögen um 17 Prozent, während das ärmste Zehntel zehn Prozent weniger in der Tasche hat.[220]

Die Begriffe Exklusion und Inklusion verschleiern diese wachsende soziale Ungleichheit zwischen oben und unten. Haftentlassene, die ausgeschlossen bleiben, sind nicht irgendwo außen, sondern in der Regel ganz unten.

2.   In welches gesell­schaft­liche Klima wird entlassen?

Als von Sozialabbau noch nicht die Rede war und der Wohlfahrtsstaat auf Resozialisierung von Straftätern setzte, wurden diese als sozial benachteiligte Bürger wahrgenommen, die Unterstützung benötigen. Mit der Auflösung des Sozialstaats wandelte sich der Wohlfahrtsstaat zum strafenden Staat. In den Worten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Winfried Hassemer: „Noch vor Jahren musste Strafe, besonders eine harte und hohe Strafe, begründet werden. Heute ist das Gegenteil der Fall.“[221] Im strafenden Staat sind Straftäter zu gefährlichen Individuen geworden, die es entsprechend zu behandeln gilt. Wie sehr wir dabei auf „außerkriminelle Faktoren“[222] zu achten haben, lehrt uns nicht nur die sich weitende Schere zwischen Arm und Reich. Selbst die rückläufigen Kriminalitätszahlen der vergangenen Jahre konnten den zunehmenden Ruf nach Härte gegen Straftäter nicht stoppen. Es ist der Sozialabbau, der andauert und Unsicherheit und Angst steigert. Damit wird Politik gemacht.

In Deutschland hat in der Debatte um die Sicherungsverwahrung der Chef einer Polizeigewerkschaft die Einführung eines Internetprangers gefordert: Er wolle wissen, ob in der Nähe seiner Enkel ein Sittlichkeitsverbrecher wohne. In der Schweiz sollte die Wiedereinführung der Todesstrafe durch eine Volksabstimmung ermöglicht werden. In Frankreich werden Roma nach Bulgarien und Rumänien abgeschoben, obwohl sie als EU-Bürger das Recht haben, sich in der EU frei zu bewegen. In Griechenland stehen Flüchtlinge ohne jede öffentliche Hilfe als Bettler auf der Straße.

II.    Eigene Erfahrungen mit dem Thema Haftfolgen

Als mich Johannes Feest fragte, ob ich zu dieser Tagung der Humanistischen Union nach Bremen kommen wollte, sagte er mir, dass mir das Thema auf den Leib geschrieben sei. Dass Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen angefangenen haben, einzelne ehemalige Gefangene zu ihren Tagungen zum Thema Strafvollzug einzuladen und zu Wort kommen zu lassen, ist ein Fortschritt gegenüber Zeiten, in denen nur über die Gefangenen gesprochen wurde. Die extreme Asymmetrie in den Beziehungen zwischen Eingesperrten und ihren Bewachern im Gefängnis ist allerdings noch nicht wirklich dadurch in Frage gestellt, dass auf öffentlichen Tagungen einzelne ehemalige Inhaftierte mitreden dürfen.

1.   Isola­ti­ons­haft / Strenge Einzelhaft

In den ersten sieben Jahren meiner Inhaftierung war ich in Einzel- und Kleingruppenisolation, bzw. im korrekten Jargon des Strafvollzugs in strenger Einzelhaft. Wie man das auch nennen mag: Wer mehrere Jahre 23 Stunden am Tag allein in einer Zelle zubringen muss und in der einen Stunde Hofgang auch allein ist, wird unweigerlich krank. Nach meiner Verlegung von der JVA Zweibrücken in die JVA Diez, das war 1979, dauerte es noch einmal sechs Jahre, bis ich im dreizehnten Haftjahr Haftbedingungen hatte, wie sie in diesem Gefängnis üblich waren. Die über sechs Jahre andauernde schrittweise Integration in den Normalvollzug hatte sich ein Gefängnispsychologe ausgedacht, von dem man anderes erwarten sollte.

Wenn ich nach den Jahren der Isolation in Haft gefragt wurde, wie ich das überlebt habe, habe ich geantwortet, von einem Tag auf den anderen, in manchen Nächten von einer Minute auf die andere, von einer Stunde auf die andere.

In der öffentlichen Auseinandersetzung über die Entstehung der RAF und ihrer jahrelangen Fortexistenz hat die Isolationshaft eine wichtige Rolle gespielt. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat mehrfach öffentlich geäußert, dass auch von Seiten des Staates in diesem Konflikt Fehler gemacht worden seien, einer davon sei die Isolationshaft gewesen. Seine auch selbstkritisch gemeinte Feststellung blieb marginal. Die Leugnung der Isolationshaft und die andauernde Behauptung von privilegierten Haftbedingungen fanden und finden mehr Gehör in der Öffentlichkeit.

Durch meine Mitarbeit im Beirat der JVA Köln-Ossendorf – seit 1995 bin ich dafür viermal vom Rat der Stadt Köln gewählt worden – habe ich immer wieder mit Gefangenen zu tun, die isoliert waren oder sind, also dem Haftregime der strengen Einzelhaft unterliegen.

So habe ich einen wegen Drogenhandels Verurteilten kennengelernt, der nach vier Jahren strenger Einzelhaft Artikulationsstörungen bekam und schlicht nicht mehr sprechen konnte.

Wie ich das selbst auch erlebt habe. Zurzeit besuche ich eine Gefangene türkischer Herkunft, der unterstellt wird, eine terroristische Organisation in der Türkei von der Bundesrepublik aus zu unterstützen. Sie ist seit über eineinhalb Jahren isoliert. Eine Gesellschaft, die die Realität der Isolationshaft leugnet, hat natürlich auch keinen Zugang zur Heilung ihrer Folgen. Bei den aus Afghanistan zurückkehrenden deutschen Soldaten wird zunehmend PTBS diagnostiziert: Posttraumatische Belastungsstörungen. In der Auseinandersetzung mit den Problemen von Haftentlassenen ist mir das noch nicht untergekommen. Entsprechend unbekannt sind gezielte Behandlungsangebote.

Wenn aber mehrere Studien davon ausgehen,[223] dass deutlich über 50% aller Gefangenen psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung benötigen, kann man sich leicht vorstellen, dass auch diejenigen, die nur den ganz normalen Standardvollzug kennengelernt haben, nicht unbeschädigt davon in Freiheit kommen.

In unserer Gesellschaft gibt es keinen Begriff vom Leben in einer normalen Gefängniszelle, von der Existenz auf acht qm in einem Raum, der innen keine Klinke an der Tür hat, der folglich nur verlassen werden kann, wenn von draußen aufgeschlossen wird. Die Bemühungen um Haftvermeidungsprojekte bei Jugendlichen, die in Untersuchungshaft kommen, gehen inzwischen immerhin von der Tatsache aus, dass die Jugendlichen psychische Schäden durch den Aufenthalt in solchen Zellen davontragen.

Ich habe nach der Haft Freunde gefunden und immer Menschen gehabt, die mir geholfen haben, wenn ich Hilfe brauchte. Dennoch gab es in all diesen Jahren immer wieder Panikattacken, Vernichtungsängste, verbunden mit tage- oder wochenlanger Arbeitsunfähigkeit. Daran konnte auch eine dreijährige Therapie nichts wirklich ändern. Ich habe gelernt, damit zu leben.

Wer keine menschliche Hilfe findet, wo nur Menschen helfen können, wird irgend­etwas suchen, um sich zu betäuben.

2.   Schulden

In einer Gesellschaft mit hoher Arbeitslosigkeit ist es für Haftentlassene nicht einfach, Arbeit zu finden. Ich habe am Tag meiner Entlassung im Sommer 1988 die Mitteilung bekommen, dass ich 260.000 DM Prozesskosten zu zahlen habe. Meinem Anwalt ist es gelungen, diese unbezahlbare Summe in eine bezahlbare umzuwandeln. Wie viele Jahre ich benötigte, um die zu zahlenden 26.000 DM abzustottern, weiß ich nicht mehr genau. Ich habe aber gehört, dass diese Summe nahe an dem Betrag liegt, den Haftentlassene als Schulden mit aus der Strafhaft bringen.

3.   Altersvorsorge

Unter den vielen Fragen, die mir von Studenten oder jungen Wissenschaftlern zum Thema RAF gestellt worden sind, war auch die Frage, ob es in der RAF eine Diskussion zur Altersvorsorge gegeben habe. In der RAF war das nicht der Fall. Im Bundestag hat man sich darüber, was die Sozialversicherung von Gefangenen im Allgemeinen angeht, schon Gedanken gemacht. Aber keine entsprechenden Beschlüsse gefasst. Gefangene sind nicht in der Sozialversicherung und wer nach vielen Jahren Haft entlassen wird, hat entsprechende Fehlzeiten.

4.   Partizipation

Als ich 1993 anfing, im Rahmen meiner Arbeit beim Kölner Appell gegen Rassismus e.V. gemeinsam mit einer Kollegin die erste Gesprächsgruppe mit inhaftierten Jugendlichen zu starten, hatte ich keine Vorstellung, was daraus folgen würde. 1995 bin ich erstmals in den Beirat der JVA Köln gewählt worden. Seitdem bin ich fast regelmäßig einmal im Monat im Knast, spreche mit Gefangenen und kann Einzelnen hin und wieder auch wirklich helfen. 1997 haben wir im Kölner Appell das „Kölner Stadtbuch Jugendkriminalität. Gegen die Kriminalisierung von Jugendlichen“ veröffentlicht und 2006 folgte „Pop-Shop. Gespräche mit Jugendlichen in Haft.“ Seit 2007 sind wir mit unserer Ausstellung „Menschen statt Mauern – für ein Europa ohne Jugendgefängnisse“ unterwegs. Das habe ich auf einer Homepage dokumentiert.[224] Nicht nur die Abschaffung der Jugendgefängnisse, auch eine an Leidverminderung orientierte Drogenpolitik und die Abschaffung der Ausweisung und Abschiebung von straffällig gewordenen Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, haben wir immer wieder thematisiert.

Es gibt eine ganze Reihe anderer ehemaliger Gefangener, die auf ähnliche Weise versuchen, ihr Wissen aus eigener Erfahrung über die Unsinnigkeit der Gefängnisstrafe umzusetzen. All diese Aktivitäten sind ohne institutionelles Echo: Haftentlassene sind mehr oder weniger Objekte von Hilfsangeboten und Kontrollbemühungen. Ihre Partizipation in der Auseinandersetzung mit dem Strafvollzug und der Kriminalprävention ist nicht wirklich gefragt. Gut dotierte Stellen bekommen sie nicht angeboten – die bleiben denen vorbehalten, die für das „weiter-so“ stehen.

III.   Zu den Haftfolgen

Michael Walter, Autor eines Standardwerks über den Strafvollzug, nennt als wichtigste Entscheidung des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes im Jahre 1977 „die Beförderung der Resozialisierung zur maßgeblichen Gestaltungs- und Arbeitsperspektive für die Vollzugspraxis“.[225] Der Gesetzgeber kann das nicht so sehr ernst gemeint haben, wie es der engagierte Kriminologe aufgenommen hat. Denn noch im Jahr 2006 mussten die Forscher im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht, der von den Bundesministerien des Innern und der Justiz in Auftrag gegeben worden war, feststellen, dass in keiner Statistik erfasst wird, in welchem Maß dieses Resozialisierungsziel des Strafvollzugs erreicht worden ist. „Die Rechtspflegestatistiken informieren nur über Vorstrafen, nicht über die Rückfälligkeit.“[226] Die Ergebnisse einer Rückfallstudie sind laut diesem Periodischen Sicherheitsbericht: Die Rückfallquoten im Allgemeinen sind geringer als angenommen. Nur von einem Drittel aller Verurteilten wird eine erneute Straffälligkeit bekannt. Am höchsten sind die Rückfallquoten bei Jugendhaftstrafen ohne Bewährung und beim Jugendarrest. Wegen wahrscheinlicher Selektionseffekte könne aber die Rolle der Haftstrafe beim Zustandekommen der Rückfälligkeit nicht genau bestimmt werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es wie in allen anderen Bundesländern gezielte Bemühungen, durch Bildung und Ausbildung von jugendlichen Gefangenen und ihrer Betreuung über die Haft hinaus, die Rückfallquoten zu senken.[227] Ein Hinweis darauf, was getan werden könnte, wenn mehr Geld und mehr qualifiziertes Personal für das vorhanden wäre, was die Autoren des Strafvollzugsgesetzes sich in den 1970er Jahren unter Resozialisierung vorstellten. Dazu gehörte auch, dass der Offene Vollzug zum Regelvollzug werden sollte. Harald Preusker, früher im sächsischen Justizministerium für den Strafvollzug zuständig, hat dazu erklärt, dass es heute nicht mehr möglich sei, ein Strafvollzugsgesetz wie das von 1977 durch den Bundestag zu bekommen. Aber auch die Entlassungsrealität vieler Gefangener ist weit von den Vorgaben eines „modernen Behandlungsvollzugs“ entfernt. Es finden Entlassungen ohne Entlassungsvorbereitung statt, es finden Entlassungen in die Arbeitslosigkeit statt und Entlassungen in die Obdachlosigkeit.

Über die inneren Zustände in den Justizvollzugsanstalten geben nicht nur die Studien über Gewalt unter Gefangenen Auskunft, sondern auch die Krankenstände bei den Bediensteten. Laut Anstaltsleiter Wingerten lag z.B. der Krankenstand in der JVA Gelsenkirchen bei 20 Prozent.[228]

1.   Tod im Gefängnis

Bevor ich verschiedene weitere Aspekte der Probleme, die Haftentlassene haben, diskutiere, möchte ich daran erinnern, dass im Gefängnis – wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft – Menschen sterben, durch die eigenen Hände, infolge von Gewalt durch andere, durch Unfälle und Krankheiten. Statistiken dazu konnte ich nicht finden. Obwohl es einfach sein sollte, sie zu erstellen, denn jeder Todesfall im Strafvollzug muss der Staatsanwaltschaft gemeldet werden.

Es ist anzunehmen, dass die Justizvollzugsanstalten bemüht sind, Gefangenen, die nicht mehr lange zu leben haben, auf dem Wege der Haftverschonung zu ermöglichen, außerhalb der Gefängnisse zu sterben. Aber es gibt auch Gefangene, die sterben an Altersschwäche in Haft. Im Jahr 2008 ist der wegen der Ermordung von vier Frauen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Heinrich Pommerenke nach 49 Jahren Haft im Alter von 79 Jahren im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg verstorben. Heinrich Pommerenke war so lange wie kein anderer Täter in Deutschland in Haft.

Daten zu den Suiziden in deutschen Haftanstalten werden vom kriminologischen Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges gesammelt, ausgewertet und veröffentlicht.[229]

Die Forschungen über Selbsttötungen in Haft sind bisher nicht zu einer Antwort auf die Frage gekommen, in welchem Umfang die Haft selbst als Suizidrisikofaktor zu betrachten ist. Länderübergreifend scheint festzustehen, dass die Haupttodesursache von Gefangenen die Selbsttötung ist und dass deren Rate um ein Mehrfaches höher ist als bei der allgemeinen Bevölkerung.[230]

2.   Männer werden entlassen

In den 200 deutschen Gefängnissen mit ihren rund 80.000 Haftplätzen sind 96% aller Gefangenen männlichen Geschlechts. Wer zu diesem Phänomen in den kriminologischen Handbüchern und Lexika Artikel sucht, findet zwar Stichworte wie Ausländerkriminalität, Kinderkriminalität, Jugendkriminalität, Frauenkriminalität, seit neuestem auch Seniorenkriminalität, aber nicht das Thema Männerkriminalität. Aus der Perspektive kritischer Männerforschung reflektiert dieser blinde Fleck den systematischen Ausschluss von Frauen aus der Forschung in den Universitäten bis in die Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts hinein.

Angesichts dieser Zahlen – 4% weibliche und 96% männliche Gefangene – liegt auf der Hand, dass das Geschlecht von Männern bei ihrer Kriminalisierung eine bedeutende Rolle spielt. Übrigens genauso wie an der Spitze der gesellschaftlichen Hierarchie in den Vorständen von Banken, Industrie- und Handels- und Dienstleistungskonzernen, wo die Männer nahezu unter sich sind. Beide Gruppen, die Gefangenen und die Konzernvorstände, rekrutieren sich aus extrem unterschiedlichen sozialen Schichten.

Mit  solchen Differenzierungen unter Männern hat sich die transsexuelle australische Soziologin Raewyn Connell befasst, und zu ihrem besseren Verständnis u.a. die Begriffe hegemoniale und marginalisierte Männlichkeiten eingeführt.

Ihre Definition von hegemonialer Männlichkeit aus der Zeit, als sie noch Robert hieß: „ (…) jene Konfiguration geschlechtsbezogener Praxis(…), welche die momentan akzeptierte Antwort auf das Legitimationsproblem des Patriarchats verkörpert und die Dominanz der Männer sowie die Unterordnung der Frauen gewährleistet.“[231] Marginalisierte Männlichkeiten rekrutieren sich aus den Angehörigen der Unterschicht und aus den Reihen ethnischer Minderheiten. Beide sind bekanntlich in den Gefängnissen überrepräsentiert.

Im Anschluss an Connell und Elijah Andersons Studie „Code of the streets“[232] hat sich in der Bundesrepublik besonders Joachim Kersten[233] bemüht, den Zusammenhang von Geschlecht und Kriminalisierung zu verstehen und öffentlich zu diskutieren. Er kritisiert die Geschlechtsblindheit der Kriminalitätstheorien und empfiehlt in den strafbaren Handlungen auch Bemühungen zur „Bewerkstelligung von Geschlecht“, zur Entwicklung von Männlichkeit zu sehen. Das, was erwachsene Männer in einer Gesellschaft zu leisten haben, für Nachwuchs zu sorgen, die Familie zu schützen und sie zu ernähren, finde sich auch in Ernährer-, Beschützer- und Erzeugermännlichkeiten.

Mir ist nicht bekannt, ob es Justizvollzugsanstalten gibt, in denen mit Gefangenen aus dieser Perspektive versucht wird, einen Zugang zum Verstehen ihrer strafbaren Handlungen zu finden. Immerhin zeigen die Einführung von Langzeitbesuchszellen und die Durchführung von Partnerseminaren und Paargruppen in vielen Strafanstalten, dass die Sexualität nicht mehr gänzlich tabuisiert wird.[234]

Jugendliche und Heranwachsende, die noch nie die Möglichkeit hatten, Liebe zu erleben, weil sie zu oft und zu lange eingesperrt waren, können gar nicht anders, als labile Identitäten zu entwickeln. Auch bei vielen Erwachsenen im Männerstrafvollzug kann man feststellen, dass sie regredieren und sozusagen jünger, infantilisiert aus der Haft rauskommen, als sie reingekommen sind.

Ohne einen Begriff von der Bedeutung der eigenen Männlichkeit aus dem Gefängnis entlassen zu werden, führt mit Sicherheit zum Scheitern damit, einen selbstbestimmten Weg in neues Leben zu finden.

Die Diskussion über die Funktion des Gefängnisses für eine vom Patriarchat dominierte Gesellschaft hat noch gar nicht begonnen.

3.   Drogen­süch­tige werden entlassen

In den Gefängnissen sitzen nur ca. 15% der Gefangenen wegen einer Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wer mit den Sozialarbeitern in den Haftanstalten über die Suchtproblematiken der Inhaftierten spricht, hört ganz andere Zahlen. Danach sind in den Jugendabteilungen 50% und in den Frauenhäusern sogar 70% aller Inhaftierten als süchtig einzustufen. Der verstorbene Leiter der JVA Köln Ossendorf, Jörn Foegen, sprach das immer wieder öffentlich an, indem er die rhetorisch gemeinte Frage stellte, ob er Klinikdirektor oder Gefängnisdirektor sei. Für ihn war ausgemacht, dass eine an Leidverminderung orientierte Drogenpolitik dazu führen könnte, dass er ein Drittel aller Zellen dicht machen könnte, weil sie überflüssig geworden wären. Seine Feststellung, dass die Drogensüchtigen als Kranke wahrgenommen werden müssen und nicht ins Gefängnis gehörten, blieb folgenlos.

Nur hin und wieder traut sich auch ein Politiker diese Erfahrungen der Praktiker aufzugreifen und eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums zu verlangen. Eine jüngste derartige Äußerung war von Tom Königs in der Frankfurter Rundschau zu lesen. Er schloss seinen Beitrag mit den Worten: „Die Konsequenzen der Drogenbekämpfung sind gefährlicher als die Drogen selbst. … Nach Jahrzehnten erfolgloser Drogenpolitik ist radikales Umdenken nötig.“[235]

Als einen Schritt in diese Richtung kann die Zulassung von Heroin als Medikament für Schwerstabhängige bezeichnet werden, die der Bundestag im Sommer 2010 beschlossen hat. Dem war ein fünfjähriger Modellversuch in mehreren Großstädten vorausgegangen, in denen sich ältere Erfahrungen aus der Schweiz bestätigten: Heroinabhängige, die mit Methadon und anderen Ersatzdrogen nicht zu erreichen waren, konnten erfolgreich mit Heroin behandelt werden: Ihr Gesundheitszustand stabilisierte sich und die Beschaffungskriminalität erübrigte sich.

Für die Bemühungen, die Ausbreitung von AIDS und anderen Krankheiten zu stoppen und das Leid der Drogensüchtigen zu mildern, stehen die Europäischen Konferenzen zur Gesundheitsförderung in Haft, die seit 2004 alle zwei Jahre von akzept e.V., der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. und dem wissenschaftlichen Institut der Ärzte Deutschlands e.V. veranstaltet und dokumentiert werden.

Auch 2009 wurden wie in den Jahren davor fast 1.500 Drogentote gezählt, die meisten von ihnen waren Heroinabhängige. Die Deutsche AIDS-Hilfe in einer Presseerklärung vom 13.09.2010 zum Thema „Drogentod nach Haftentlassung“:

„Kriminalpolizeiliche Daten und Daten aus Drogenkonsumräumen zeigen deutlich, dass Drogengebraucher nach Haftentlassung besonders gefährdet sind, an einer Überdosis zu sterben. Die WHO geht von einem mehr als 100fach erhöhten Sterberisiko für drogenabhängige, rückfällige gewordene Haftentlassene in den ersten Wochen nach Haftentlassung aus. Diese Sterbefälle kommen durch unbeabsichtigte Überdosierungen zustande – tödliche Unfälle, die vermeidbar sind.“[236]

4.   Ausländer werden entlassen

Gefangene werden aus ganz unterschiedlichen Einrichtungen entlassen: dem geschlossenen Strafvollzug, dem offenen Vollzug, der Untersuchungshaft, dem Jugendstrafvollzug (27 Jugendstrafanstalten mit 7.000 Inhaftierten), dem Maßregelvollzug (74 Einrichtungen mit ca. 10.000 Gefangenen), der Sicherungsverwahrung, aus Sozialtherapeutischen Anstalten und aus der Abschiebehaft.

Manche werden nicht entlassen, sondern abgeschoben. In der Bundesrepublik wird abgeschoben, wer mindestens zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe wegen anderer Delikte verurteilt worden ist. Mir war es nicht möglich herauszufinden, wie viele Gefangene infolge ihrer Verurteilung jedes Jahr ausgewiesen und abgeschoben werden. Es scheint dazu keine zugängliche Statistik zu geben.

Dafür kann man immer mal wieder in den Medien lesen, dass sich über zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler aller Parteien in diesem Punkt einig sind: Die Abschiebung von straffällig geworden Ausländern ist richtig. Für sie ist Straffälligkeit quasi zu einer Ausländereigenschaft geworden und die Beseitigung dieser Ausländer die angemessene Konsequenz.

Immerhin liegen mit den beiden Periodischen Sicherheitsberichten, die von den Bundesministerien des Innern und der Justiz herausgeben wurden, eine amtliche Schrift vor, in der das Thema „Ausländerkriminalität“ im Kontext der Migration und der dazu erlassenen Gesetze analysiert wird: „Insofern die Deliktbegehung stark mit dem Aufenthaltsstatus und dessen Folgen für die Integrationschancen zusammenhängt, ist Prävention vor allem durch Integration und dabei für die 2. und 3. Generation mittels Bildungsförderung zu erreichen.“[237]

IV.  Folgerungen
1.   Hinsicht­lich der Haftbe­din­gungen

Wir brauchen in der Bundesrepublik eine öffentliche Debatte über die Haftbedingungen, über die Unterbringung in Zellen. Die Debatte um die Käfighaltung von Hühnern in den Legebatterien ist weiter und öffentlicher als die Tatsache, dass Menschen in Zellen festgehalten werden. Es kann nicht sein, dass Menschen, die sich neu orientieren sollen, weil sie falsch gehandelt haben, in Räumen untergebracht werden, die in der Kaiserzeit zur Unterwerfung der Untertanen gebaut worden sind. Wenn überhaupt Behandlung gelingen soll, dann in offenen Formen. Wie die Todesstrafe und die Folter, so sollten die Gefängniszellen geächtet und abgeschafft werden.

2.   Hinsicht­lich der Zusam­men­set­zung der Gefangenen aus Angehörigen der Unter­schichten

Am Ende seiner Studie „Elend hinter Gittern“ stellt Loïc Wacquant fest: „Europa steht heute vor einer historischen Entscheidung: Wegschluss der Armen und polizeiliche und strafrechtliche Kontrolle der von den Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt und dem entsprechenden Abbau sozialer Schutzmaßnahmen destabilisierten Bevölkerungsschichten einerseits, (…) offensive Wiederherstellung der sozialen Leistungsfähigkeit des Staates andererseits.“[238]

3.   Hinsicht­lich der Gefängnisse überhaupt

Der Quäker-Ausschuss für Gefängnisse und Justiz in Kanada begann in den 1970er Jahren Aufklärungskampagnen für die Abschaffung der Gefängnisse. Dies führte 1981 zur folgenden amtlichen Erklärung kanadischer Quäker:

Das Gefängnis ist sowohl Ursache als auch Folge von Gewalt und sozialer Ungerechtigkeit. Im Laufe der Geschichte waren die meisten der Gefangenen machtlos und unterdrückt gewesen. Wir sehen immer deutlicher, dass die Inhaftierung von Menschen genauso unmoralisch ist wie ihre Versklavung. Sie ist genauso destruktiv für die Bewacher wie für die Gefangenen.“

Im Jahr 1982 begannen die Planungen für die erste Internationale Konferenz zur Abschaffung der Gefängnisse (ICOPA, International Conference on Penal/Prison Abolition). Sie fand 1983 in Toronto statt. 2010 kam es zur 12. Konferenz in Irland.

*       Klaus Jünschke ist im Vorstand des Kölner Appell gegen Rassismus e.V. und im Beirat der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf.

[219]     Goffman, Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität. 1980, S. 172.

[220]     http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/147011/index.html [20.2.2011].

[221]     Hassemer, Die neue Lust auf Strafe, Frankfurter Rundschau vom 15.01.2001.

[222]     Sack, in: Schweizerischer Nationalfonds, Programmabteilung NFP 40 (Hrsg.), Gewalttätige Jugend – ein Mythos? Bulletin Nr. 4, 1999, S. 5–36.

[223]     Schröder, Psychische Erkrankungen bei männlichen Gefangenen im geschlossenen Vollzug, 2005.

[224]     www.jugendliche-in-haft.de [20.2.2011].

[225]     Walter, Strafvollzug, 2. Aufl. 1999, S. 89.

[226]     Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, 2006, S. 640.

[227]     Vgl. www.mabis-net.de [20.2.2011].

[228]     Bucek, Der neue Folterskandal, Der Westen vom 29.12.2008, abrufbar unter:

         http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Der-neue-Folter-Skandal-id1160658.html [20.2.2011].

[229]     http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Suizide_in_Haft_2000-2005 [20.2.2011].

[230]     Konrad Schweiz Arch Neurol Psychiatr 153 (2002), 131-136.

[231]     Connell, Der gemachte Mann. Konstruktion und Krise von Männlichkeiten, 1999, S. 98.

[232]     Anderson, Code of the streets, 1999.

[233]     Kersten Aus Politik und Zeitgeschichte B 44/2002, 14 ff.

[234]     Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (Hrsg.), Arbeit mit Angehörigen Inhaftierter, 2010.

[235]     Koenigs, Krieg gegen Drogen ist gescheitert, Frankfurter Rundschau vom 7.11.2010.

[236]     S. Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe, Drogentod nach Haftentlassung, http://www.aidshilfe.de/aktuelles/meldungen/pressemitteilung-drogentod-nach-haftentlassung [20.2.2011].

[237]     Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, 2006, S. 411.

[238]     Wacquant, Elend hinter Gittern, 2000.

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