Themen / Sozialpolitik

Bundes­re­gie­rung: 3. Änderung des Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes

29. März 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur 3. Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgelegt.

Zunächst einmal begrüßenswert ist der Versuch, Förderlücken für Auszubildende und Studierende zu schließen, auch wenn dies nicht völlig geglückt ist. Insbesondere gelingt es weiterhin nicht, die Betroffenen in die bestehenden Leistungssysteme einzugliedern.

Vor allem kritisiert die Humanistische Union aber die weitere Kürzung der Sozialleistungen an Asylbewerber*innen in Gemeinschaftseinrichtungen. Die Eingliederung der Bewohner*innen von Gemeinschaftseinrichtungen in die Regelbedarfsstufe 2 führt zu einer Leistungskürzung von 10% im Vergleich zur Regelbedarfsstufe 1. Begründet wird dies mit einer angeblichen Gleichartigkeit des Zusammenlebens mit dem Zusammenleben in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, auch hier werden die Betroffenen der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet. Dies ist allerdings realitätsfremd. Die Bewohner*innen einer Gemeinschaftseinrichtung verbindet wohl kaum ein derart starkes soziales und emotionales Band, wie die Partner*innen einer Lebenspartnerschaft oder Ehe. Zudem wird hier die Kürzung beim einzig als Geldleistung gestalteten notwendigen persönlichen Bedarf vorgenommen. Alle anderen Leistungen ergehen ohnehin als Sachleistung. Der verbleibende geringe Geldbetrag zur Deckung des rein persönlichen Bedarfes sollte auch persönlich bleiben und nicht teilweise zwangsvergemeinschaftet werden. Auch bei Mitbewohner*innen in Wohngemeinschaften wird eine derart enge persönliche Beziehung, die zu einem gemeinsamen Wirtschaften führt, vom Gesetzgeber nicht vorausgesetzt. Die Situation in einer Gemeinschaftsunterkunft ist wohl deutlich eher mit der in einer WG als mit der in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft vergleichbar. Daher ist die Einstufung in die Regelbedarfsgruppe 2 und die daraus folgende Leistungskürzung um 10% abzulehnen.

Dateien

nach oben