Themen / Sozialpolitik

Zivil­dienst­leis­tende: Zwangs­a­r­beiter im sozialen Kleid

31. Mai 1988

aus vorgänge Nr. 93 (Heft 3/1988), S. 58-65

Lechts und rinks
das kann man nicht verwechsern
Werch ein Illtum!

Ernst Jandl

Viele Hoffnungen verbinden sich mit dem Zivil­dienst. So werden Zivil­dienst­leisten de (ZDL) als Träger einer künftigen »sozialen Vertei­di­gung« gesehen. Siegfried Rupnow, haupt­amt­li­cher Mitarbeiter bei der »Evange­li­schen Arbeits­ge­mein­schaft zur Betreuung der Kriegs­dienst­ver­wei­gerer« (EAK) schreibt in der »Gewalt­freien Aktion«: »Insofern wäre eine Grund­aus­bil­dung zur sozialen Vertei­di­gung auch nicht subversiv … Für den Kriegs­dienst­ver­wei­gerer muß hiermit natürlich das Bewusstsein verbunden sein können, daß er einen voraus­wei­senden Beitrag zur Landes­ver­tei­di­gung im Rahmen einer neuen defensiven Vertei­di­gung leistet.« (1) Die DFG-VK erhofft sich hingegen aufgrund der steigenden KDV-Zahlen eher eine Gefährdung der Vertei­di­gung: »Die Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung gewinnt aufgrund des krassen Rückganges der Stärke der Wehrpflich­ti­gen­jahr­gänge in den neunziger Jahren an politischer Brisanz und wird den geplanten Perso­nal­be­stand der Bundeswehr gefährden.« (2)

Tatsächlich ist die Zahl derjenigen Kriegsdienstverweigerer (KDV), die sich auf den  Zivildienst einlassen wollen, in den letzten Jahren massiv gestiegen: Mit 63.073 Anträgen haben 1987 14,75% der wehrpflichtigen Männer nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes verweigert. Ende 1987 gab es 75.422 ZDL 3. Die steigende Zahl von KDV nach 4/3 hat jedoch keineswegs zu einer erhöhten Politisierung dieses Bereiches geführt. Obwohl die Zahl der Disziplinarmaßnahmen beim Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) und der Zivildienstabbrüche — auch relativ — steigt (4), kann Hintze, Bundesbeauftragter für den Zivildienst, behaupten: »Der Zivildienst ist entpolitisiert und individualisiert.« (5)

Welche Bedeutung hat nun der Zivildienst, zu welcher Art von Hoffnungen könnte er Anlaß geben? Der Zivildienst wird in weiten Teilen der KDV-Bewegung mit zugleich positiven wie  negativen Aspekten dargestellt. Eine intensive Auseinandersetzung hat bisher nur in Ansätzen stattgefunden. Uns geht es hier darum, diese Debatte weiter auszuführen und in erster Linie die zahlreichen Funktionen des Zivildienstes im sozialen Arbeitsbereich zu diskutieren.

Es geht uns an dieser Stelle nicht darum, die schon oft dargestellten Zusammenhänge zwischen Zivildienst und zivil-militärischer Zusammenarbeit bzw. Wehrpflicht auszuführen. Der Zivildienst soll als Zwangsdienst eine Abschreckungs- und Bestrafungsfunktion gegenüber KDV ern wahrnehmen und er hat im Rahmen der »Zivildienstverteidigung« den Charakter eines waffenlosen Kriegsdienstes. Der Zivildienst ist ein äußerlich zivil durchgeführter, dem Militär zuarbeitender und militärisch strukturierter Zwangsdienst im Rahmen der Wehrpflicht. (6)

Quanti­ta­tive Bedeutung des Zivil­dienstes

1971 stellte sich für die SPD/FDP-Koalition die Frage, wo die steigende Zahl der  KDV zwangszuverpflichten wäre. Während der Regierungsentwurf von einem möglichen Einsatz von Ersatzdienstleistenden bei Post, Bahn und Feuerwehr ausging, plädierten die Verbände der KDV, der DGB und die Postgewerkschaft für eine Ausweitung des Zivildienstes im sozialen Bereich. (7) Diese Forderung der KDV-Verbände und des DGB wurden erfüllt. Das Zivildienstgesetz vom 25.6.1973 führte unter anderem im § 1 aus, daß der Zivildienst »vorrangig im sozialen Bereich« abgeleistet werden solle. Dabei sind drei Aspekte von Interesse:

1. Die Gewerkschaft  ÖTV – für die Beschäftigten des sozialen Bereiches zuständig — hat sich in den Auseinandersetzungen um den Zivildienst schon 1973 zurückgehalten, nach 1973 die Ausweitung des Zivildienstes im sozialen Bereich nicht als Problem wahrgenommen und erkannt und nimmt bis heute keine ZDL als Mitglieder auf.

2. Der soziale Bereich leidet unter ständigem Personalmangel. Obwohl die Beschäftigtenzahl in den siebziger Jahren erheblich ausgeweitet wurde, schätzte das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Krankenpflegeenquete 1979, daß zu diesem Zeitpunkt ein Mangel an Pflegepersonal von etwa 50000 Personen bestand und prognostizierte für 1989 einen Mangel von 12 540 Planstellen. Auch aktuell wird ein Planstellenmangel besonders von der Gewerkschaft festgestellt: »Sie arbeiten oft bis zum Umfallen … Die Pausen sind meistens nur kurz oder fallen ganz aus.« Die ÖTV spricht von »Stellenplänen, die den tatsächlichen Personalbedarf in den Krankenhäusern nicht berücksichtigen. Eine humane Versorgung der Kranken … ist nicht möglich.« (8) Statt der notwendigen Fachkräfte werden in zunehmendem Maße ZDL eingesetzt. Dies verhindert zugleich eine qualifizierte soziale Arbeit. Opfer dieser Politik sind daher auch die Menschen, denen geholfen werden soll.

3. Die Zahl der Arbeitslosen mit Sozialberufen steigt seit 1977 in höherem Maße als  gesellschaftlich durchschnittlich. Dies gilt insbesondere für einige Bereiche, in denen massiv ZDL eingesetzt werden wie z.B. Altenpflegerin, Rettungssanitäterin und KrankenpflegehelferIn. (9)

Für Millionen Menschen wurden in den Krisenjahren ungeschützte und unsichere  Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet. Die Zahl der Beschäftigten mit Zeitvertrag wuchs von 1985 – 86 von 4,1% auf 8,5%. Die Zahl der (legalen) Leiharbeiter erhöhte sich im selben Zeitraum um 44,5% (10). Hinzu kommt ein ebenso steigender Teil von Heim- und AbrufarbeiterInnen. Für den sozialen Bereich sind hier insbesondere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Zwangsarbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz, das »freiwillige soziale Jahr«, aber auch Arbeitsverhältnisse im Rahmen von »Resozialisierungsmaßnahmen« und auch Praktika bzw. die Ausbildung von KrankenpflegeschülerInnen relevant. Diese Personengruppen arbeiten dort aufgrund von gesetzlichen, psychologischen, moralischen oder ökonomischen Zwängen. Subsumiert unter Begriffen wie »Selbsthilfe« und »Nachbarschaftshilfe« wird im sozialen Bereich zusätzlich ein hoher Anteil ehrenamtlicher Arbeit geleistet.

Der Zivildienst hat für den sozialen Bereich eine besondere Bedeutung. Welche Ausmaße dies inzwischen, etwa in Bremen, angenommen hat, läßt sich sehr deutlich anhand einer Studie von Jürgen Blandow (11) erkennen. 6,4% der Beschäftigten im Wohlfahrtswesen in Bremen sind danach ZDL. Sie erbringen als »volle« Arbeitskräfte mit 40 Stunden pro Woche 11,4% der gesamten Arbeitsleistung in der bremischen Wohlfahrtspflege. Bei aufgeführten 669 ZDL sind dies 26760 Stunden, woraus Blandow in einer Modellrechnung einen Geldwert für die ZDL-Arbeit je ZDL von 33 423 DM im Jahr, für Bremen insgesamt einen Geldwert von 22,36 Mio. DM erhält. Auf das Bundesgebiet bezogen folgert er schließlich annähernd 2,24 Mrd. DM als von den ZDL erbrachten Geldwert.
So kurz das an dieser Stelle dargestellt ist, und auch von Blandow Unsicherheiten der Erhebung eingeräumt werden, eins wird dennoch sehr deutlich. Die ZDL sind  ein Faktor, der aus dem sozialen Bereich nicht mehr wegzudenken ist. Insbesondere der Bereich der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) und des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes (MSHD) werden fast ausschließlich von ZDL ausgeführt. Durch diese Untersuchung wird auch sehr deutlich vor Augen geführt, wie es um die sogenannte Arbeitsmarktneutralität des Zivildienstes bestellt ist. Die Palette der Tätigkeiten reicht bis weit in qualifizierte Arbeitsbereiche hinein. Die ZDL werden, von wenigen Hauptamtlichen verwaltet, häufig als Teil der Kernbelegschaft eingesetzt oder haben, wie im Beispiel des Krankentransportwesens die Funktion, den Betrieb aufrechtzuerhalten: Ohne ZDL läuft nichts! Die Arbeitsmarktneutralität ist keineswegs gegeben, kann auch grundsätzlich, wie K. Steinwender, Ministerialdirigent für den Zivildienst am 4.11.86 im Beirat für den Zivildienst klarstellt, nicht vorhanden sein. Bei strenger Beachtung der arbeitsmarktpolitischen Neutralität müsse »man den gesamten Zivildienst abschaffen.« (12)
 Eine von zahlreichen Reaktionen auf diese Situation ist die Forderung des Personalrates des Zentralkrankenhauses Bremen-Ost: Abschaffung der nicht arbeitsmarktneutralen Zivildienststellen. Nachdem sie durchsetzten, diese Forderung in die Pflegeverhandlungen 1988 aufzunehmen, ist es ihnen bis zum heutigen Zeitpunkt gelungen, eine Stelle im Intensivstationsbereich in eine volle hauptamtliche Stelle umzuwandeln und durch Organisations- und Strukturveränderungen weitere 3 Zivildienststellen entfallen zu lassen. Der Anfang ist dort gemacht, wenngleich der entscheidend von den ZDL getragene Bettentransport noch nicht angetastet worden ist.

Folgen des Einsatzes Zivil­dienst­leis­tender

Der Zivildienst gehört zu einer der kuriosen Einrichtungen dieser Gesellschaft. Man  stelle sich als — gar nicht so unrealistisches — Beispiel vor: Ein zwangsverpflichteter KDV betreut in einer psychiatrischen Klinik einen arbeitslosen Krankenpflegehelfer, der an den psychosozialen Folgen der Arbeitslosigkeit leidet. Oder: Während in den sozialen Einrichtungen Personalmangel herrscht, stehen Zehntausende qualifizierte (Sozial-) ArbeiterInnen auf der Straße. Die Lücken werden mit ZDL gestopft. Wie bei derartigen Kuriositäten üblich, steckt hinter den Fragwürdigkeiten System. Die Rechte der abhängig Beschäftigten werden eingeschränkt, und die Arbeitslosigkeit hat ein Anwachsen politisch-ökonomischer Macht der Unternehmer zur Folge. Wie der/die geneigte LeserIn weiß, ist dies ein altbekannter Effekt ökonomischer Krisen im Kapitalismus. Das Stichwort der Regierung dazu ist: »Die Regulierung«, was faktisch so viel heißt, wie Privatisierung der Profite, Sozialabbau, Umverteilung und Beschneidung von Rechten. Das »Beschäftigungs«-Förderungsgesetz hat die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen erweitert, bei denen der Zugriff auf die Arbeitskraft zeitlich begrenzt, flexibel und untertariflich erfolgt. Damit ist auch das gemeinsame an den oben genannten Beschäftigungsverhältnissen deutlich. Sie stabilisieren innerbetrieblich die Machtposition der Unternehmer, zusätzlich steigern sie Profite bzw. machen soziale Dienste billig.

Auch die Ausweitung des Zivildienstes hat solche Folgen. (13) Zwei Beispiele: Arbeiteten zu Beginn der 70er Jahre noch keine ZDL im Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, so machen sie heute bereits 10% der Beschäftigten aus. Die Arbeit des Betriebsrates wird dadurch erschwert, daß diese ZDL keinerlei Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz haben, im Gegenteil einer dem Soldatenrecht angelehnten Disziplinarordnung unterliegen. Das Diakonische Werk Oldenburg hat am 1.10.87 seine Kosten pro ZDL bei 382,25 DM im Monat veranschlagt (plus 123,85 DM Nebenkosten). Der/die LeserIn möge sich selbst errechnen, wieviel dem Diakonischen Werk stattdessen Hauptamtliche kosten würden.
 Angemerkt sei hier auch, daß sich ZDL in Einrichtungen mit progressivem Anspruch keinesfalls für mehr Geld abrackern. Dabei ergibt sich in diesen Dienststellen ein im besonderen Maße auffälliges Problem: Gerade hier muß sich damit auseinandergesetzt werden, sich mit ZDL zugleich die Bestimmungen über den Zivildienst, also die zwangsgesetzliche Grundlage ins Haus zu holen. Dies ist nicht einfach abzuweisen mit dem Hinweis, »Wir machen das schon anders« — es ist davon auszugehen, daß eine von außen vorgegebene Struktur in diese Bereiche hineinragt und nur in Ausnahmefällen und nur zeitweise zurücktritt.

In wenigen Jahren ist trotz der Verlängerung des Zivildienstes aus demographischen  Gründen mit einem Absinken der Zahl von ZDL zu rechnen. Schon jetzt wird um die ZDL gefeilscht. Wer soll dann die Arbeit machen, die doch bisher geleistet wurde und sich als notwendig herausgestellt hat? Und schon, ob des möglichen Rückgangs der Zahl von ZDL, ist die Frage einer allgemeinen Dienstpflicht gestellt. Nicht nur Männer, auch Frauen erwartet mit dieser Möglichkeit soziale Zwangsarbeit. Über die Rechte und Pflichten der Menschen im Sozialstaat schrieb unlängst Todenhöfer (CDU-MdB): »Der Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes … hat kürzlich darauf hingewiesen, daß der Bedarf an Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen inzwischen derart groß geworden sei, daß Überlegungen notwendig seien, ob und wie in Zukunft ein soziales Jahr für junge Frauen zur Pflicht gemacht werden könnte. Ein hartes, aber offenes Wort.« (14) Faktisch leistet der Zivildienst heute einen Beitrag, Zwangsdienste im sozialen Bereich zu etablieren. Es findet eine Gewöhnung an zwangsverpflichtete Arbeitskräfte statt, ohne die die Dienststellen meinen, nicht mehr auskommen zu können. Letzteres, weil sie sich auf den Deal mit den billigen Arbeitskräften anstelle des Konfliktes mit dem Staat eingelassen haben.

Arbeitsam und ehrenwert — irgendwas ist da verkehrt

Der ideologische Einstieg zur Erweiterung des Zivildienstes im sozialen Bereich war  schon 1973 seine angebliche Sinnhaftigkeit. Die soziale Arbeit wird als sinnvoll an sich dargestellt. Niemand solle sich solcher Arbeit verweigern.

Die Akzeptanz der KDV als ZDL mit wichtigen Aufgaben in dieser Gesellschaft fin det sich mittlerweile in jeder Politikerrede zu diesem Thema. So stellt Adam-Schwätzer (FDP-MdB) einen weiteren Zusammenhang zwischen Zivildienst und Landesverteidigung her: »Überall dort, wo ZDL durch ihren Dienst helfen, soziale Konflikte zu lösen, tragen sie dazu bei, den inneren und sozialen Frieden in der Bundesrepublik zu erhalten. Eine Gesellschaft wäre nicht verteidigungsfähig, wenn sie nicht in der Lage wäre, ihren sozialen und gesellschaftlichen Widerspruch zu lösen. So gesehen ist der Zivildienst sozialer Friedensdienst.« (15)  Eine klare Funktionsbeschreibung: Die Sinnhaftigkeit des Zivildienstes besteht darin, eine passende sozial-politische Ergänzung zur Bundeswehr zu sein. Der soziale Friedensdienst, wie ihn sich Teile der Kirche vorstellen, mobilisiert »seine« ZDL — bei anderen politischen Inhalten — mit einer ähnlichen Vorgehensweise. Gerhard A. Hoffmann und Wolfgang Buff, die sehr deutlich den Einfluß »staatlicher Steuerungsmechanismen … auf die Arbeit in den Dienststellen« 16 kennen, schreiben: »Die Kirche sollte im besonderen Maße darauf Wert legen, daß den jungen Menschen innerhalb des Zivildienstes eine andere Institution und eine andere soziale Arbeit begegnet, eine, die herausfordert, die sich sehen lassen kann, Mut macht und auch persönlich gewinnbringende Erfahrungen ermöglicht.« Hier wird die Wahrnehmung des Zivildienstes mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Unter dem Stichwort »soziales Lernen« werden die ZDL als Klienten wahrgenommen und folgende Ziele damit verbunden:

1.  Es soll keine quantitative, sondern eine qualifizierte Auslastung erfolgen. Es geht   also darum, die ZDL in ihre Arbeitsbereiche einzuarbeiten und diese als sinnvoll  und damit auch positiv erscheinen zu lassen. Tüten kleben, wie es schon von ZDL in Behindertenwerkstätten gemacht wurde, ist eben wesentlich langweiliger und  stupider als andere Tätigkeiten im sozialen Bereich leisten zu können. Wichtig ist  das Gefühl des »gebraucht werdens«.

2. Gegenüber staatlichen Stellen ist dies der Versuch, die nun von den ZDL geleistete  Arbeit als anstrengend, belastend usw. darstellen zu können, um den Schein  eines  zu lockeren Jobs zu begegnen. Damit wird die staatliche Vorgabe, der Zivildienst  sei Ersatz des Wehrdienstes und habe daher mindestens gleich belastend zu sein, wahrgenommen.

So läßt sich der Dienst auch verkaufen im anstehenden Wettbewerb der Dienststel len. Der Zivildienst wird mit der zumindest gleichen Belastung ausgefüllt. Zusätzlich werden damit die ZDL motiviert und zu gut funktionierenden Arbeitskräften gemacht — billig sind sie obendrein auch noch.
Im Bewußtsein vieler ZDL findet sich eine weitgehende Akzeptanz des sozialen Dienstes wieder. Günter Saathoff spricht hier von einer »gebrochenen Wahrnehmung«: »Bei einer großen Gruppe widersprechen sich der in den Dienststellen bzw. bei den konkreten Tätigkeiten erfahrene Nahbereich (»Dienst am Menschen«) und die Beurteilung der Rahmenbedingungen des Zivildienstes (»billiger Arbeitsdienst« »Einplanung in die Kriegsmaschinerie«). (17)
Eine etwas verschärfte Variation ist die in einem Bericht der Hamburger Rundschau  geäußerte Begeisterung eines ZDL: »Was gibt es Schöneres als anderen Menschen zu helfen?«

Resumée

Eigentlich müßte der Zustand ein großes Erstaunen hervorrufen. Wehrpflichtige verweigern den Kriegsdienst, um einen Zwangsdienst auszuführen. Dabei werden Arbeitsplätze vernichtet und die Qualität der sozialen Arbeit verschlechtert. Wie  geht das nur zusammen, was unter den Stichworten »Zwang« und »sozial« subsummiert wird?

Im sozialen Bereich werden unter dem Prinzip der Subsidiarität aus den gesellschaftlichen Widersprüchen heraus entstandene Situationen der Bedürftigkeit auf die möglichst kleinste gesellschaftliche Einheit verwiesen. In der konservativen Ideologie und Praxis spielt an dieser Stelle die Familie eine zentrale Rolle. Über allem steht der Staat, der sich als vorsorgende Instanz verkauft, tatsächlich aber die Versorgung in erster Linie als Gesetzgeber ausübt und somit tatsächlich, da er dies aus eigenem Interesse heraus tut, kontrolliert und reglementiert. Der soziale Bereich ist ein zentral geregelter, kontrollierter und dezentral durchgeführter gesellschaftlicher Bereich, der die Widersprüche der Gesellschaft kitten soll. Bei all dem kommen die Interessen der Militärs und Wirtschaft keineswegs zu kurz.

Das Interesse, möglichst billig, möglichst effektiv zu produzieren, findet in der Form des Zivildienstes seine grandiose Vollendung. Ein Zwangsdienst, der es ver steht durch den scheinbaren Gegenpart zum Militär ein positives und damit zugleich quasi freiwilliges Gesicht zu erhalten. Da freut sich des Unternehmers Herz.
Besonders die neu entstandenen Bereiche ISB und MSHD, die häufig als progressive  Einrichtungen dargestellt werden, arbeiten fast ausschließlich mit ZDL. Die Erweiterungen dieser Einsatzbereiche ist eine Reaktion des Staates auf die konstatierten sozialen Probleme, die der sogenannte »Pflegenotstand« mit sich bringt.
Parallele Tendenzen sind die massiven Versuche, gerade in diesen Bereichen Ehrenamtlichkeit und Nachbarschaftshilfe zu forcieren, also verstärkt soziale Aufgaben in familiäre und nachbarschaftliche Zusammenhänge zu verweisen. Unter dem Stichwort »Aktivierung von Selbsthilfe« führen diese Projekte eine neue Form der Subsidiarität 18 vor. Hier wurde in den letzten Jahren eine Struktur geschaffen, die erst auf den zweiten Blick zeigt, was in ihr steckt. Vielfach sicherlich nicht oder kaum wahrgenommen, lassen einige Zusammenhänge darauf schließen, daß genau diese Bereiche einen Teil der militärischen Planungen entsprechen. Zu gut passen diese Dienste auf manche schon gemachten Vorschläge.
Einen davon,  aus dem Gesundheitssichterstellungsgesetzentwurf der SPD/FDP von 1980/81 wollen wir hier zitieren: »Um die stationäre Versorgung von Schwerkranken und Verletzten sicherstellen zu können, muß im Verteidigungsfall die Aufnahme anderer Patienten u.U. beschränkt bzw. ihre vorzeitige Entlassung angeordnet werden. Für die Patienten, denen dann keine stationäre Behandlung mehr in einem Krankenhaus zuteil wird, gewinnt die Betreuung durch die sozialen Dienste eine besondere Bedeutung.« (19)

Neben dieser Möglichkeit der Betreuung von aus dem Krankenhaus geworfenen PatientInnen wird in der Literatur auch noch die Notwendigkeit der psychologischen Kriegsführung genannt, z.B. zur Beruhigung von außer Kontrolle geratenen Flüchtlingen. Ein Betreuungszug hätte »zur Aufgabe, hilfsbedürftige Personen mit Versorgungsgütern zu versehen, bei der vorläufigen Unterbringung zu helfen und sie insgesamt zu betreuen. Hierzu gehört auch die nur von den Johannitern und Maltesern vorbereitete geistliche Betreuung durch Seelsorger.« (20)
Das sind die auf die sozialen Dienste zu geschneiderten Einsatzbereiche im sogenannten Verteidigungsfall. Keineswegs wäre es dafür notwendig, ZDL an völlig anderen Stellen einzusetzen. Die Arbeit bleibt die gleiche, nur die Klienten wechseln.
Was bleibt also Positives im Zivildienst? Vielleicht nur: »Das einzig gute am Zivildienst ist, daß Männer eine Zeitlang die Arbeiten verrichten müssen, die sonst üblicherweise den Frauen aufgehalst werden«?

Was bleiben KDV dann noch für Möglichkeiten, außer der Konsequenz, auch den Zivildienst zu verweigern, sich aber damit dem Herrschaftssystem in seiner deutlichsten Form auszuliefern, möglicherweise dem Knast?
Zum einen ist es wichtig, die Auseinandersetzung mit der Frage der sozialen Dienstpflicht für Frauen verstärkt zu führen, was bisher nur ansatzweise geschieht.
Für den Zivildienst bietet uns oben schon angeführter K. Steinwender Möglichkeiten  an. Er spricht aus, was für den Zivildienst selbst eine Perspektive sein könnte, eine Perspektive gegen den Zwangsdienst an sich und damit auch gegen die Wehrpflicht: »Die Einhaltungen dieser Vorschriften aber kann er (der Staat d.A.) kaum überwachen. Es sind lediglich Einzelfälle, von denen er erfährt, kaum die Spitze eines Eisberges. Wenn die Dienstleistenden nicht wollen, ist er daher machtlos. Und er ist in dem Maß machtlos, in dem sie nicht wollen. Das beginnt mit einer unengagierten Wahrnehmung des Dienstes, die dazu führt, daß die Beschäftigungsstelle ihr Interesse an den Dienstleistenden verlieren, die betreffenden Dienstleistenden fortschicken und schließlich auf ihren Zivildienstplatz verzichten. Und es endet bei einer gemeinsamen Dienstverweigerung, einem sog. Streik, der der Staat bei der gegenwärtigen Organisationsform letzten Endes machtlos gegenübersteht.« (21)

Verweise

1 Siegfried Rupnow, Grundausbildung zur Sozialen Verteidigung im Zivildienst; aus: Gewaltfreie Aktion, Berlin 1/2 1985
2 Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen, Kriegsdienstverweigerung-Zivildienst, Velbert, Juni 1987, S. 36
3 Antragszahlen nach DFG- VK a.a.O. März 1988, Zahl der ZDL nach Informationen des   BAZ, Stand 15. 10. 87
4 Die Zahl der Disziplinarverfahren stieg von 622 (1984) auf 2672 am 31.10.86, Zahlen nach DFG-VK a.a.O. 4/86
5 P. Hintze vor der Oldenburger Reserveoffiziersgemeinschaft am 19.9.85, zit. Nach   Ausbruch, Orkan der SOdZDL, Nr. 29
6 Eine ausführliche Begründung dazu findet sich in: DFG- VK Offenbach und SOdZDL (Hrsg.);   Drückeberger, Ein Ratgeber zum Zivildienst, Offenbach 1987
7 vgl. auch Stellungnahme des DGB zum Entwurf des 3. Gesetzes zur Änderung des Ersatzdienstgesetzes am 30. März 1971 und Resolution zur 13. ordentlichen Bundeskonferenz des DGB
8 Informationen der Gewerkschaft ÖTV zur Aktion »Wir müssen helfen können«, Stuttgart 1987
9 Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage zur »Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens«, 22.5.85, Quelle: Stat. Bundesamt
10 Memorandum 1987, AG Alternative Wirtschaftspolitik. Pahl-Rugenstein Verlag, Köln 1987
11 Jürgen Blandow, Zivildienstleistende als Personalgruppe des Wohlfahrtswesens. Ergebnisse einer regionalen Arbeitsmarktstudie, aus: Ev. Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der KDVer (Hrsg.), Zivildienst nur Militärdienstersatz: Dem Pazifismus (k)eine Chance, Bremen 1988
12 zit. nach Ausbruch a.a.O. Jan./Feb. 1987
13 Eine differenzierte Darstellung findet sich in: DFG-VK Offenbach, SOdZDL (Hrsg.), Arbeitssam und ehrenwert, irgendwas ist da verkehrt, voraussichtliches Erscheinungsdatum Mitte 1988
14 zit. nach einem Leitartikel in der »Bunte« Jan. 1988
15 zit. nach Diakonisches Werk (Hrsg.), Zivildienst in Kirche und Diakonie
16 Buff, Hoffmann a.a.O.
17 zit. nach DFG- VK, Kriegsdienstverweigerung-Zivildienst, a.a.0 April 1986, vgl. z.B. auch: »Ich bin zufrieden, alles o.k.«, ZDL-Info, Caritas-Verband, Limburg 1/85
18 vgl. Anm. 13
19 aus der Begründung zu § 2 des GesSG-Entwurf von 1980/81
20 aus: Zivilschutzmagazin 4/86, S. 20, Hrsg.: Bundesverband für den Selbstschutz
21 K. Steinwender, zit. nach Ev. Arbeitsgemeinschaft a.a.0

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