Themen / Sozialpolitik

Frauenarmut

24. Februar 1985

Ein Strukturprinzip unserer patriarchalisch-kapitalistischen Gesellschaft. aus: vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 77-83

Die Fakten zu Frauenarmut sind inzwischen überall bekannt:

  • die durchschnittlichen Frauenlöhne liegen 25 – 30% unter den  Männerlöhnen;
  • Frauen werden in der Industrie und in den Büros mehrheitlich die unqualifizierten, monotonen Arbeitsplätze ohne Aufstiegschancen zugewiesen. Gerade diese Arbeitsplätze sind stark rationalisierungsgefährdet;
  • Frauen sind – gemessen an ihrem Erwerbstätigen-Anteil – in höherem Maße von Erwerbslosigkeit betroffen als Männer. 1983: 39% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Frauen;  44% der Erwerbslosen sind Frauen. Dieses Mißverhältnis hat sich gegenüber 1980 und 1981 etwas gebessert, weil die letzte Rationalisierungswelle vor allem Industriearbeitsplätze vernichtet hat. Bei der jetzt beginnenden Bürorationalisierung werden mehrheitlich Frauenarbeitsplätze vernichtet werden.
  • 1982: Das eigene Einkommen von 74% aller Frauen über 15 Jahre reichte nicht zur eigenen Existenzsicherung aus. Es lag unterhalb von DM 1200,- monatlich (1). Im einzelnen heißt das für 1982: 9,5 Mio. Frauen (35,1%) haben überhaupt kein eigenes Einkommen; knapp 5 Mio. erwerbstätige Frauen bekommen netto weniger als 1200,- DM monatlich, das sind 54,4% aller erwerbstätigen Frauen (2). Darunter sind 1,7 Mio. Frauen die unter DM 600,- monatlich verdienen.

Von den als erwerbslos registrierten Frauen bekamen im Oktober 1983 49,1% keinerlei Arbeitslosenunterstützung, 38% Arbeitslosengeld und 13% Arbeitslosenhilfe. Die Unterstützungsleistung liegt für 94,5% der Frauen unter DM 1200,- monatlich, für 38,6% sogar unter 600,- DM.

Von den 8 Mio. Frauen über 15 Jahre, die als Nicht-Erwerbspersonen bezeichnet werden, haben 1982 5,2 Mio. (=65%) ein Einkommen aus Rente oder von Angehörigen von weniger als DM 1200,- monatlich. Unter diesen wiederum sind knapp 2,2 Mio. Frauen mit einem Einkommen unter DM 600,-.

Anfang 1984 beträgt die durchschnittliche Rente einer früheren Arbeiterin monatlich 434,- DM, einer früheren Angestellten DM 774,-. Die Witwenrente einer Arbeiterfrau liegt bei durchschnittlich DM 659,- monatlich und der Frau eines Angestellten bei 928,- DM.
Zählt man die Frauen, die kein Einkommen haben bzw. ein Einkommen unter DM 600,- monatlich zusammen, so sind dies 1982 13,6 Mio. Frauen, also genau die Hälfte der weiblichen Wohnbevölkerung.

  • Frauen müssen wesentlich mehr arbeiten als Männer. Der Umfang der Hausarbeit taucht in Statistiken nicht auf. Der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Arbeit erscheint in keiner volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Aus Zeitbudgetstudien wissen wir aber, daß die unbezahlt bleibende Hausarbeit in einer Volkswirtschaft etwa den gleichen Umfang hat wie die bezahlte Erwerbsarbeit. D.h. Frauen müssen etwa Zweidrittel der gesellschaftlich üblichen Arbeit, in den Haushalten, den Betrieben und Büros zusammengerechnet, leisten (3).

Wenn auch die Fakten bekannt sind, einzelne von ihnen auch zitiert werden, so werden sie jedoch nie zusammengesehen oder gar zur Basis von Analysen gemacht. Ich kenne weder einen rechten noch einen linken Wirtschaftswissenschaftler, Sozialpolitiker, Gewerkschaftler oder sonstwie Politiker, der die durchgängige Benachteiligung, Abhängigkeit und Armut von Frauen als ein wesentliches Strukturprinzip unserer kapitalistisch-patriarchalischen Gesellschaft benannt hat, geschweige denn, daß er dieses Strukturprinzip zum Ausgangspunkt seiner Gegenstrategien gemacht hätte, obgleich die Erkenntnisse und Zusammenhänge schon seit mindestens zehn Jahren in der Frauenforschung entwickelt und entfaltet worden sind.

Die Trennung von Lohnarbeit und Hausarbeit bewirkt die Spaltung der abhängig Arbeitenden

Formen gesellschaftlicher Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen, die zum Nachteil der Frauen organisiert ist, sind auf jeden Fall älter als der Kapitalismus. Partriarchalische Strukturen haben sich je nach den materiellen Bedingungen von Gesellschaften unterschiedlich früh herausgebidet (4).
Der Kapitalismus hat sich bereits in seinen Frühformen diese patriarchalischen Strukturen zu nutze gemacht, seine Weise der Ausbeutung von Arbeitskraft hierauf aufgebaut. Und mit zunehmender Entfaltung der kapitalistischen Verhältnisse hat sich auch die geschlechtliche Arbeitsteilung zum Nachteil der Frauen weiter ver-feinert und verfestigt. Mit der Entstehung der Städte, der Verbindung des Handelskapitals mit dem städtischen Handwerk begann die Ablösung der Existenzsicherung der Massen durch eigenen Grund und Boden und durch eigene Produktionsmittel. Es entstand der ‚freie‘ Lohnarbeiter, der ‚frei‘ war von Produktionsmitteln und seine Existenz nur noch über den Verkauf seiner Ware Arbeitskraft sichern konnte. Es entstanden die Verlagssysteme, in denen mit Hilfe von Verlegern vor allem die weibliche Arbeitskraft auf dem Lande in die städtische Produktion einbezogen wurde, nachdem sich das Villikationswesen mehr und mehr aufgelöst hatte (5).
In den ersten Industriebetrieben, den Webereien, den Spinnereien, den Bergwerken, wurden zu Beginn überwiegend Frauen und Kinder beschäftigt. Sie bekamen extrem niedrige Löhne, die nicht zur Existenzsicherung ausreichten, sie konnten jederzeit wieder entlassen werden. Erst im Laufe des 19. Jhds. wurde der ungeheuerlichen körperlichen und ökonomischen Ausnutzung der Frauen und Kinder Grenzen gesetzt, weil der gesundheitliche Zustand der heranwachsenden männlichen Arbeitskraft und der zukünftigen Soldaten den Herrschenden immer bedenklicher wurde. Die gewünschte Reproduktion war nicht mehr sichergestellt.
Parallel zur realen Vernutzung der weiblichen Arbeitskraft in der Warenproduktion entwickelte sich die Ideologie über die naturgemäße Bestimmung der Frau zu Hausfrau, Gattin und Mutter. Bereits vor der Industrialisierung schrieben Philosophen wie Hegel, Kant und Fichte über die »natürliche Seinsweise der Frauen«. Es entstand das bürgerliche Frauenbild, das auch bis Mitte des 19. Jhds. nur in bürgerlichen Familien Eingang fand. Die Familie wurde zum privaten Territorium erklärt im Unterschied zum »öffentlichen Bereich«, der der Wirtschaft und Politik vorbehalten war. Frauen wurden aus dem öffentlichen Bereich ausgegrenzt. Es war nicht ‚lady-like‘, sich dort zu betätigen. Es war die Zeit, in der romantische Liebe hoch im Kurs stand. Von der domestizierten Bürgersfrau wird erwartet, daß sie ihrem schwerarbeitenden Mann, ihrem Ernährer, der draußen in der feindlichen Welt um seinen Lohn und sein Ansehen kämpfen muß, ein liebevolles, geordnetes Heim, Gemütlichkeit, Frieden und Entspan-nung bietet, daß sie ihm Kinder ’schenkt‘, sie mit seinem Lohn ‚haushaltet‘, d.h. seine Versorgung möglichst geräuschlos und problemlos gewährleistet. Von Arbeit ist dabei nicht die Rede. In der 2. Hälfte des 19. Jhds. wurde auch den eigentumslosen Leuten das Eherecht zugesprochen. Die Arbeiterfrau konnte heiraten. Auch sie übernahm nach und nach die bürgerliche Ideologie der Trennung von Privatem und Öffentlichem, von der unsichtbar bleibenden Hausarbeit und der bewerteten Lohnarbeit, forciert durch die Forderungen der Arbeiterbewegung nach einem »Familienlohn«.

Wir sollten nicht vergessen, daß diese Domestizierung der Frauen nicht nur durch Ideologien möglich wurde, sondern daß ihr Gewalt und Unterdrückung vorausgingen, beginnend etwa im 14. Jhd. Diese Gewalt richtete sich direkt gegen den Körper der Frauen, gegen ihre Selbstbestimmung von Geburten, gegen die Autonomie ihres Körpers, ihrer Gesundheit. Wir wissen heute durch die historischen Forschungen der Frauen, daß zwischen dem 16. und 18. Jhd. mehr als 6 Mio. Frauen als Hexen gefoltert, gejagt und getötet wurden. Am Ende dieser Jagd-Zeit war die Frau domestiziert. Sie war mit direkter Gewalt unterworfen worden, sie war ihrer ökonomischen, rechtlichen und beruflich-qualifikatorischen Selbständigkeit beraubt. Sie kann ab jetzt normalerweise ihre Existenz nur sichern, wenn sie sich in die persönliche Abhängigkeit eines Mannes begibt.
Die Geschichte zeigt, daß die Entstehung der unbezahlten und unsichtbar gemachten Hausarbeit eng verflochten ist mit der Herausbildung des ‚freien‘ Lohnarbeiters und der Trennung von öffentlichem und privatem Territorium. Hier handelt es sich um zwei Seiten einer Medaille. An der Tatsache, daß Frauen damals auf die Versorgungsinstitution Ehe/Familie/Patriarch angewiesen waren, hat sich im Kern nichts geändert. Das beweisen die eingangs genannten Fakten. Im Gegenteil, seit der Wende-Politik der CDU wird Frauen eine finanzielle Selbständigkeit erneut erschwert und der Anteil ihrer unbezahlten Arbeit kräftig ausgeweitet. Arbeit wird heute in unserer Gesellschaft immer noch zum Nachteil der Frauen geteilt:

  • Frauen leisten den Hauptteil der unbezahlten aber lebensnotwendigen Arbeit;
  • Frauen wird innerhalb der Erwerbsarbeit immer noch die schlechtbezahlte, unqualifizierte Arbeit unter schlechten Bedingungen zugewiesen. Sie sind die flexiblen, allzeit zu heuernden und zu feuernden Arbeitskräfte.

An der Beibehaltung der Zuständigkeit der Frauen für die unbezahlte Arbeit sind sowohl das Kapital als auch Männer interessiert. Für den Mann, der zwar kein Eigentum mehr an den Produktionsmitteln hat, bringt diese Arbeitsteilung gesellschaftliche Macht. Er kann eine Frau ’sein eigen‘ nennen, er bringt das Geld nach Hause, er kann Karriere machen, er hat die Zeit, im öffentlichen Territorium zu handeln. Für das Kapital ist diese »Zuständigkeit« ebenfalls ideal. Es kann eine weibliche Arbeitskraft einkaufen, die sich zumeist als »Zuverdienerin« versteht, d.h. zu Lohnkompromissen bereit ist, kaum Kraft und Zeit hat für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen, flexibel einzusetzen ist, keine Probleme hat, sich unterzuordnen, zu einfachen, auch monotonen Arbeiten bereit ist, denn sie identifiziert sich ja nur zum Teil mit ihrer Erwerbsarbeit. Alles in allem ist sie die ideale Reservearmee für den Unternehmer. Diese geschlechtsspezifische Arbeitsteilung — das ist hier die These — ist damit für das Kapital der Hebel zur Spaltung der lohnabhängig Arbeitenden insgesamt und damit die Ursache für die ständig wachsende Armut der Massen im Vergleich zum wachsenden Reichtum der Gesellschaften insgesamt.

Kapitalstrategien zur Profitmaximierung sind Verarmungsstrategien für die Masse der Arbeitenden

Die Verwertungsschwierigkeiten des Kapitals haben sich in den letzten Jahren verschärft. Gewinne werden heute in den Firmen gemacht, die auf hohem technischen Niveau (sprich: automatisierte Fertigung) hochwertige Waren, Spitzentechnologien oder modernstes technisches Wissen und Verfahrenstechniken exportieren können. Ebenfalls gut geht es Firmen, die ihr Kapital in der Dritten Welt, in sogenannten ‚Billiglohnländern‘, investiert haben, dort produzieren lassen und die Waren hier billig verkaufen können bzw. billige Halbfabrikate reimportieren, um sie hier zu verfeinern und dann teuer zu verkaufen. Die Stichworte zur Verbesserung der Profitchancen heißen: Modernisieren, Rationalisieren, Kosten senken, um international konkurrenzfähig zu bleiben bzw. zu werden.
Das Ziel des Kapitals, auf möglichst hohem technischen Niveau international konkurrenzfähig zu sein, wird von unserem Staat und von den Gewerkschaften ebenfalls unterstützt. Eine der wichtigsten Kapitalstrategien im Hinblick auf dieses Ziel heißt heute: Die Arbeit von der gutbezahlten über die schlechtbezahlte zur unbezahlten Arbeit hin umzuverteilen. Diese Strategie ist nicht neu, sie wird allerdings in den letzten Jahren verstärkt betrieben. Sie ist auch keine kurzfristige Erscheinung im Rahmen einer ‚Krise‘, sondern eine konsequente und notwendige Weiterentwicklung der Kapitalverwertungsform. Das Wort ‚Krise` mystifiziert die tatsächlichen Verhältnisse, weil es die Vorstellung von einem absehbaren Ende einer solchen Phase hervorruft.
Die Umstrukturierung der Lohnarbeit geschieht heute vor allem durch die steigende Zahl der »ungeschützten« Beschäftigungsverhältnisse und die Ausdehnung der unbezahlten Arbeit. Ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse sind z.B. Werkverträge, Zeitverträge, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Kapovaz, Job-sharing, Heimarbeit, also alle solche Arbeitsverhältnisse, die im Unterschied zu den tariflich und im Betriebskollektiv abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen rechtlich, materiell und sozial ausgehöhlt sind (6). Für die Unternehmer läuft diese Form der Umstrukturierung der Lohnarbeit unter dem Stichwort »Flexibilisierung des Arbeitskräfteeinsatzes«.
Zahlen über den Umfang solcher ungeschützter Arbeitsverhältnisse sind in den offiziellen Statistiken kaum zu finden. Abgesehen von der illegalen Leiharbeit und den Werkverträgen, sind diese Arbeitsformen derzeit überwiegend für Frauen vorgesehen. Ohne die tariflich eingebundene Teilzeitbeschäftigung mitzurechnen, schätze ich, daß ca. 3 Mio. Frauen in solchen ungeschützten Arbeitsverhältnissen stehen. Die Statistik weist aus, daß in den letzten Jahren eine ganze Reihe Frauen zusätzlich erwerbstätig geworden ist, überwiegend sind es verheiratete Frauen. Die Feinanalyse zeigt aber, daß dieses Mehr an Arbeitsplätzen hauptsächlich Teilzeitar-beitsplätze sind und hier wiederum hauptsächlich solche von unter 20 Stunden wöchentlich. Es ist davon auszugehen, daß die ungeschützten Arbeitsverhältnisse den Frauen in den seltensten Fällen existenzsichernde Löhne einbringen.
Auch Männer werden in Zukunft damit rechnen müssen, verstärkt solche flexibilisierten Beschäftigungsverhältnisse zugewiesen zu bekommen. In Japan beispielsweise ist Heimarbeit von Männern nichts Neues (7). Aber gerade das Beispiel Japan zeigt, daß die Beschäftigungsverhältnisse von Frauen auch in dem ungeschützten Bereich dann immer noch schlechter sind als die der Männer.

Die unbezahlte Arbeit der Frauen wird zwangsweise ebenfalls mehr. Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist das Einkommen der Haushalte in den letzten Jahren zurückgegangen, d.h. für die Hausfrau, mit weniger Geld auskommen zu müssen, mehr Zeit für den Einkauf aufzuwenden, mehr Produkte wieder selbst herzustellen, weniger Dienstleistungen zu kaufen. Zum anderen bedingt sich die Mehrarbeit im Haus durch die Regierungsmaßnahmen zum Abbau von Sozialleistungen. Wenn den Schülern das Bafög gestrichen wird, wenn der Kinderbetreuungsbetrag gekürzt wird, wenn das Arbeitslosengeld in Höhe und Dauer gekürzt wird, wenn die Bemessensgrundlage für Renten verschlechtert wird, wenn die Pflegesätze für Alte erhöht werden, die Unterstützung für Behinderte gekappt wird — um nur einige zusätzliche Belastungen zu nennen — so zwingt das den einzelnen zu Umschichtungen in seinem verfügbaren Einkommen und das heißt immer zu Mehrarbeit. Und auch diese Mehrarbeit trifft vor allem die Frauen. Parallel dazu ruft der Staat die Frauen unter der Parole »Frauen können mehr« zur ehrenamtlichen Arbeit auf, was nichts anderes heißt, als daß unter dem Stichwort ‚Selbsthilfe‘ die gesellschaftliche Armut zu Lasten der Frauen privatisiert wird..

Öffentliche und private Gewalt gegen Frauen sind Teil des Strukturprinzips Frauenarmut

Wir mußten registrieren, daß heute 74% aller Frauen in der BRD kein ihre Existenz sicherndes Einkommen haben. Damit ist nicht gesagt, daß diese Frauen alle am Hungertuch nagen. Sicher muß eine viel zu große Zahl dieser Frauen an oder unter der absoluten Armutsschwelle leben. Der andere Teil dieser 74% sichert ihre Existenz normalerweise durch ihre persönliche Abhängigkeit zu einem Mann. Die Versorgungsinstitution Ehe hat für viele Frauen die Form von Leibeigenschaft. Das wird ihr in dem Moment deutlich, wo sie sie verläßt. Spätestens dann nämlich ist sie normalerweise auf die öffentliche Sozialhilfe angewiesen. Zudem muß sie erfahren, daß eine Frau alleine wie herrenloses Gut behandelt wird und mit Gewalt traktiert wird. V. Bennhodt-Thomsen schreibt:

„Die unbezahlte Arbeit, die für die (Ehe)-Männer geleistet wird, ist gleichsam ein Tribut, den diese für ihren Beschützerdienst einfordern… Daß diese Beschützer gleichzeitig gewalttätig sein werden, versteht sich schon fast von selbst. Wem dieses Gleichnis zu drastisch erscheint, sei daran erinnert, daß in der BRD laut Statistik pro Stunde eine Frau vergewaltigt wird. Ferner sei daran erinnert, daß Vergewaltigungen geplant sind (Brownmiller, 1980), daß den Frauen permanent eine (nächtliche) Ausgangssperre auferlegt ist, daß der weibliche Körper mit Hilfe des § 218 zwangsbewirtschaftet wird, usw.“ (8)

Während der Staat das öffentliche Gewaltmonopol beansprucht, hat er den Männern die regellose Gewalt auf dem privaten Territorium überlassen. Und die Männer nutzen sie zur Aufrechterhaltung ihrer Privilegien.

Ausblick

Unsere gesellschaftlichen Verhältnisse wurden hier als patriarchalisch- kapitalistisch charakterisiert, die ihre Basis in der heute immer noch vorherrschenden Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau haben. Die Zuständigkeit der Frauen für die Kinderaufzucht und die Versorgung des Mannes einerseits und die daraus resultierende Position der Zuverdienerin — Reservearmee auf dem Arbeitsmarkt andererseits schaffen für die Frauen Zwangssituationen, aus denen systemimmanent nicht herauszukommen ist. Sie sind es, die auch in den nächsten Jahren, wenn die Neuen Technologien die verbleibenden Arbeitsplätze beherrschen werden, in wachsendem Maße die Ausgegrenzten, die Zwangsarbeitenden, die Armen sein werden. Daß diese Rutschbahn in die Armut nicht auf die Frauen beschränkt bleiben wird, ist heute schon offenkundig. Die sogenannte »Neue Armut« der Erwerbslosen und die Zwangsarbeit der Sozialhilfeempfänger und der Männer in den Arbeitshäusern nimmt ebenfalls zu. Aber die Erkenntnisfähigkeit der Männer reicht offensichtlich immer nur so weit zu sehen, daß es ihnen spürbar ein bißchen besser geht als den Frauen. Das ist für sie Grund genug, die vorherrschende geschlechtsspezifische Arbeitsteilung durch gewaltsame Aufrechterhaltung ihrer patriarchalischen Privilegien weiter zu stützen.

Für Frauen müssen m.E. die politisch-strategischen Überlegungen von einigen Grundforderungen ausgehen:

  • Abschaffung bzw. Verweigerung aller die Frauen benachteiligenden Formen von geschlechtlicher Arbeitsteilung.
  • Schaffung von Möglichkeiten zur Sicherung der eigenen Existenz, die aus der Menge der geleisteten bezahlten und unbezahlten Arbeit resultiert.
  • Autonomie über ihren Körper.

Diese Forderungen beziehen sich nicht nur auf die Frauen in unserer Bundesrepublik, sondern schließen die Frauen in der Dritten Welt ebenso ein.

Konkrete Tagesforderungen, die sich aus diesen Grundforderungen ableiten ließen, müssen diskutiert werden. Zu fordern wäre beispielsweise: Halbierung aller unbezahlten, schlechtbezahlten und gutbezahlten Arbeiten zwischen Männern und Frauen und garantierte Grundsicherung für jeden einzelnen, denn eine existenzsichernde Erwerbsarbeit wird es in Zukunft noch weniger geben als heute.

Anmerkungen:

1 Unter Einkommen` wird hier nicht nur Einkommen aus Erwerbsarbeit gezählt, sondern auch Einkommen aus Renten, Arbeitslosenunterstützung, Unterstützung von Angehörigen und Einkommen aus Vermögen. Die Zahlen zum Einkommen sind entnommen einem noch unveröfftl. MS von Petra Müller, Braunschweig.
2 Ohne Erwerbstätige in der Landwirtschaft und Mithelfende Familienangehörige. Letztere haben per Definition kein Einkommen. 1982 arbeiteten 708000 Frauen als Mithelfende Familienangehörige.
3 siehe Bericht der UNO zum Jahr der Frau, 1980
4 Material hierzu siehe u.a. M. Mies, Gesellschaftliche Ursprünge der geschlechtlichen Arbeitsteilung, in: beiträge zur feministischen theorie & praxis, Heft 3, 1980; E. Bornemann, Das Patriarchat, Frankfurt 1975
5 Zum Villikationswesen und der Umorganisation von Arbeit siehe auch: A. Wolf-Graaf, Frauenarbeit im Abseits, Mü. 1981, S. 294 ff
6 siehe hierzu: C. Möller, Ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse — verstärkte Spaltung der abhängig Arbeitenden, in: beiträge zur feministischen theorie & praxis, Heft 9/10, 1983
7 1. Lenz, Frauenarbeits-Futurismo-Tango, in: dto. Heft 9/I0, 1983
8 V. Bennholdt-Thomsen, Die Zukunft der Frauenarbeit und die Gewalt gegen Frauen, in: beiträge zur feministischen theorie & praxis, 9/10, 1983, S. 217

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