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Existenzsicherung in der Diskussion
Am 9. Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht: die Festsetzung der existenzsichernden Leistungen für Kinder widerspricht unserer Verfassung. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, die Regelleistungen in einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren neu zu bestimmen. Dabei sollten neben der physischen Existenzsicherung auch der Fördergedanke und die Teilhabe an sozialen und kulturellen Angeboten berücksichtigt werden.
Was aus diesen Vorgaben geworden ist, und welche bürgerrechtlichen Kriterien für eine angemessene Förderung und Teilhabe von Kindern wie Erwachsenen anzulegen sind, dokumentieren wir auf dieser Seite.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Die Humanistische Union fordert eine Komplett-Überarbeitung des vorgelegten Gesetzentwurfes. Diese muss in Zusammenhang mit einem transparenten, öffentlichen Diskurs erfolgen: Zunächst müssen alle Zahlen und Fakten auf den Tisch und dann muss fair und realitätsgerecht diskutiert werden, welche... mehr...
'Bildungspaket' und 'Bildungskarte' für Hartz-IV-Kinder - keine angemessene Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 beschrieben, wie eine verfassungskonforme Bestimmung der Hartz IV-Regelsätze aussehen könnte. Mit dem Urteil bekamen Bundesregierung und Gesetzgeber klare Vorgaben für eine Neuregelung. Nachdem Ursula von der Leyen ihren... mehr...
Mehr Teilhabe dank Chipkarte?
Statt in Nachhilfeunterricht, Musikstunden oder Turnverein investiert die Bundesministerin Ursula von der Leyen lieber in Chipkarten, IT-Infrastruktur und einen neuen bürokratischen Apparat, der Verträge mit Anbietern aushandelt und prüft, ob die Eltern auch die richtigen Kurse für ihre Kinder... mehr...
