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Archiv zum Thema Staat - Religionen - Weltanschauungen
Johann-Albrecht Haupt: Die Banken und die Religion, Die Abgeltungssteuer setzt das Religionsgeheimnis außer Kraft. Aus: Mitteilungen Nr. 202 S. 12/13
Kirsten Wiese: Religionsunterricht ist kein Ersatz für Ethik, Der Staat hat die Aufgabe, Schülern Dialogfähigkeit beizubringen, und zwar gemeinsam mit Grundkenntnissen über die Verfassung. Nur der Ethikunterricht kann das leisten. Aus Mitteilungen Nr. 202 S. 14/15
Theodor Ebert: Prozess gegen Konkordatslehrstuhl in Erlangen eröffnet, Aus Mitteilungen Nr. 202 S. 16
Werner Raupp: Von der Blutspur der christlichen Kirche, Aus: Mitteilungen Nr. 202, S. 27
: Religionen - Weltanschauungen - Grundrechte, Dokumentation der III. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung.
Johann-Albrecht Haupt: Bündnis 90/Die Grünen und die Religionsgemeinschaften, Im Rahmen ihrer Landesversammlung am 18. und 19. Oktober 2008 in Rosenheim haben die bayerischen Grünen sich schwerpunktmäßig des Themas „Verhältnis Staat/Kirche“ angenommen - ein Bericht von Johann-Albrecht Haupt.
Wolfgang Killinger: "Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Staat und Kirche/Religionsgemeinschaften in einem demokratischen und pluralistischen Staat?", Samstag, 18.10.08, 18 - 21 Uhr Rosenheim, Kultur- und Kongresszentrum, Kufsteiner Str. 4
Humanistische Union Berlin-Brandenburg: Volksbegehren "Pro Reli" schafft keine Wahlfreiheit in Glaubensdingen, Pressemitteilung der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg zum Start der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "Pro Reli"
Sven Lüders: Der lange Schatten des Kirchenbanns, Humanistische Union kritisiert gerichtliche Entscheidung zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht
Johann-Albrecht Haupt: Humanistische Union gegen Strafgebühr für Kirchenaustritt, Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht erneut eine Gelegenheit verpasst hat, kirchliche Privilegien zu kassieren. In einer am Freitag, dem 8. August 2008, bekannt gewordenen Entscheidung bestätigte das Gericht die Zulässigkeit der nordrhein-westfälischen Kirchenaustrittsgebühren.