Dokumentation der 4. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung
Das Grundgesetz gewährleistet allen Bürgern in Deutschland in gleicher Weise die Freiheit und den Schutz ihrer religiösen Überzeugungen. In der Staatspraxis und nach der herrschenden Meinung des Staatskirchenrechts werden jedoch der christliche Mehrheitsglaube und seine Institutionen in besonderer Weise geschützt und gefördert: Staatsleistungen der Länder, staatlich finanzierter Religionsunterricht, theologische Fakultäten, der staatliche Einzug der Kirchensteuern und viele andere mehr.
Welche allgemein akzeptablen Begründungen gibt es für diese Leistungen und welche Privilegien gehören abgeschafft? Wie verhalten sich die Leistungen zum Gebot staatlicher Neutralität gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen? Und in welcher Weise werden sie der religiös/weltanschaulichen Pluralität unsere Landes gerecht?
Diesen Fragen widmeten sich die 4. Berliner Gespräche. Sie fanden am 22. und 23. Januar 2010 in der Berliner Urania statt. Die Ergebnisse der Veranstaltung finden Sie hier dokumentiert:
mit Johann-Albrecht Haupt, Pascal Kober, Nahed Samour und Hans-Jürgen van Schewick. Moderation: Alfred Eichhorn. mehr...
Vortrag bei den 4. Berliner Gesprächen über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung. mehr...
Vortrag bei den 4. Berliner Gesprächen über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung mehr...
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