Kirchen & Finanzen

"Die Verfassung gesteht den Kirchen, soweit sie öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, das Recht zu, eigene Steuern zu erheben. (Art. 140 GG in Verb. mit 137 WRV) Die Verfassung enthält keine Regelung des Einzugs kirchlicher Steuern durch den Staat. Der Steuereinzug durch den Staat verletzt in eklatanter Weise das Gebot der Trennung von Staat und Kirche.

Nach der Verfassung sind die Staatsleistungen abzulösen (Art. 140 GG in Verb. mit 138 WRV). Dieser Verfassungsauftrag ist endlich auszuführen. Aus dem ausdrücklichen Verfassungsauftrag ergibt sich, daß die Begründung neuer Staatsleistungen verfassungswidrig ist.

Kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen und der sonstigen weltanschaulichen Gemeinschaften sind nach den gleichen Grundsätzen zu fördern wie die aller anderen Gruppierungen. Insbesondere sind die religiös-weltanschaulichen Gemeinschaften - unabhängig von ihrer Rechtsform - formal gleich zu fördern, so daß eine Privilegierung der Großkirchen ausscheidet.
Veranstaltungen missionarischen Charakters sind nicht förderungsfähig. Örtliche religiös-weltanschaulich geprägte Monopole sind unzulässig und nach und nach abzubauen.
"

(aus: Humanistische Union e.V., Trennung von Staat und Kirche. Thesen der Humanistischen Union. HU-Schriften 21, München 1995)

Beiträge zum Thema:

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 42

Gerhard Saborowski / Wolfgang Killinger: Ablösen statt weiterzahlen!, Humanistische Union fordert Stopp der staatlichen Bischofs-Besoldung in Bayern Pressemitteilung des Landesverband Bayern der Humanistischen Union e.V.

Gerhard Saborowski / Wolfgang Killinger: Humanistische Union fordert Stopp der staatlichen Bischofs-Besoldung in Bayern, Stellungnahme der HU Bayern zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe usw. (Drs. 16/13835)

Johann-Albrecht Haupt / W. K.: Ablösung der Staatsleistungen,  Dokumentation zur Haltung der Kirchen, des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland 

Sven Lüders: Ein X für ein U vorgemacht, Politiker in Bund und Ländern deuten das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen. Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 13f.

Dokumentation: Stellungnahmen zum Verfassungsauftrag „Ablösung der Staatskirchenleistungen“, Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 14f.

Johann-Albrecht Haupt: Bund und Länder verweigern Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen und missachten Verfassungsgebot, Nachdem die Humanistische Union im vergangenen Jahr die Summe der seit 1949 gewährten Staatsleistungen ermitteln konnte, forderte sie Bund und Länder zu gesetzgeberischen Schritten auf, um die Ablösung einzuleiten. Für ihre Verweigerung des klaren Verfassungsauftrags bringen die zuständigen Ministerien zum Teil abenteuerliche Begründungen vor.

Johann-Albrecht Haupt: 14 Milliarden Euro Staatsleistungen an die Kirchen sind genug., Humanistische Union appelliert an Erzbischof Zollitsch und Präses Schneider, auf Weiterzahlung der Staatsleistungen zu verzichten. Bund und Länder sollen endlich Verfassungsauftrag erfüllen

Johann-Albrecht Haupt: Die Banken und die Religion, Teil 2: Es wird alles noch schlimmer. Aus: Mitteilungen Nr. 214 (3/2011), S. 11-12

Johann-Albrecht Haupt: Entwurf eines "Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen", Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 sieht unsere Verfassung vor, dass die allgemeinen, nicht zweckgebundenen Zahlungen des Staates an die Kirchen abzulösen (= einzustellen) sind. Hierfür soll der Bund ein Gesetz erlassen. Das ist bisher nicht geschehen. Die Humanistische Union legt hiermit einen entsprechenden Entwurf vor.

: Die Zahlen auf den Tisch! Humanistische Union präsentiert erstmals vollständige Zahlungsbilanz der allgemeinen Staatsleistungen an die Kirchen seit 1949 , Pressekonferenz am Montag, dem 18. April 2011 um 11 Uhr Bundespresseamt der Bundesregierung, Reichstagufer 14 (Saal Nr. 4), Berlin-Mitte